nnz-online

Wohin mit den Einsparungen?

Montag, 03. Dezember 2001, 13:04 Uhr
Nordhausen (nnz). Mit Verwunderung und Erstaunen ist in der vergangenen Woche der „Fund“ von 528.000 Mark (270.000 Euro) im Landkreis aufgenommen worden. nnz hat heute noch einmal im Landratsamt nachgefragt.


Die halbe Million Mark ist die Summe, die im kommenden Jahr durch eine fünfprozentige Kürzung der Personalkosten frei wird. Mit dieser Kürzung habe Landrat Joachim Claus (CDU) einen Beschluß des Kreistages weiter umgesetzt, teilte heute das Büro des Landrates mit. Für die Verwendung des Betrages gebe es nun verschiedene Möglichkeiten, erfuhr die nnz. Entweder werde die Kreisumlage um diese Summe gekürzt oder es werde das Geld zum „Stopfen von überfälligen Löchern“ genutzt. Ein solches Loch wäre die Schwimmhalle Sollstedt, wenn sie sich im Eigentum des Landkreises befinden würde. So zumindest sieht der Vorschlag der Kreisverwaltung aus, der in einer Beschlussvorlage zur nächsten ordentlichen Sitzung des Kreistages am 11. Dezember aufgeschrieben wurde.

Noch ist die Meinungsbildung in den Kreistagsfraktionen nicht abgeschlossen, wie es mit der Schwimmhalle weitergehen soll. Egon Primas, CDU-Fraktionschef, und Klaus Hummitzsch (PDS) äußerten bereits ihre Meinung (siehe hierzu nnz-Archiv). Für die Schwimmhalle in Sollstedt hat sich auch SPD-Fraktionschefin Dagmar Becker gegenüber nnz ausgesprochen. Die Schwimmhalle hätte eine überregionale Bedeutung und sei sowohl ein sportlicher als auch ein kultureller Schwerpunkt in und um Sollstedt. Becker wird heute wahrscheinlich noch einmal mit ihrer Fraktion über das Problem diskutieren. Noch intensiver wollen sich die Fraktionäre jedoch mit dem morgigen Sonderkreistag auseinandersetzen. Da soll über den Vergleich des Landkreises mit der Stadt Nordhausen entschieden werden. Becker persönlich votiere für den Vergleich, würde aber die Fraktionsmitglieder in ihrer Entscheidung keinem Fraktionszwang unterwerfen.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de