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Anträge nicht beim Jugendamt

Donnerstag, 20. April 2006, 16:57 Uhr
Nordhausen (nnz). Für Verwirrung und Ärger sorgt die Antragstellung für das Landeserziehungsgeld. Zu viele unterschiedliche Informationen gibt es in den Medien. nnz klärt auf.

Die sogenannte Familienoffensive stößt bei Eltern, Kindereinrichtungen und Kommunen nicht auf allzu offensive Gegenliebe. Nicht nur finanzielle Einbußen werden vermutet. Eine Flut von Anträgen kommt auf alle zu. Ganz verschiedene Informationen werden über die Medien verbreitet. So heißt es unter anderem, die Jugendämter würden die Anträge ausgeben. Das stimmt im Landkreis Nordhausen nicht, denn nur die kreisfreien Städte handhaben es so. Die gibt es aber im Landkreis nicht. Trotzdem laufen bei Christine Wagner vom Fachbereich Jugend und Soziales die Telefone heiß.

Die zweite Beigeordnete Loni Grünwald und Christine Wagner informierten heute, wie es richtig geht. Jede Familie, die ein Kind zwischen zwei und drei Jahren hat, sollte diesen Antrag stellen, egal ob das Kind einen Kindergarten besucht oder nicht. Diese Anträge gibt es in der Wohnsitzgemeinde. Die Nordhäuser und die Bewohner der Ortsteile bekommen ihn bei der Stadt. Wer in einem Dorf des Landkreises wohnt, muß in der erfüllenden Gemeinde oder dem Sitz der Verwaltungsgemeinschaft die Formulare holen, nicht in der Gemeindeverwaltung des Wohnortes.

Anträge für das Bundeserziehungsgeld, welches für Kinder von der Geburt bis zum zweiten Geburtstag gezahlt wird, sind nach wie vor beim Jugendamt des Landkreises zu bekommen. Auch wer Bundeserziehungsgeld bezogen hat, hat Anrecht auf Landeserziehungsgeld.

Wirklich jede Familie mit Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren sollte den Antrag stellen, mahnt Loni Grünwald. Auch Eltern, die das alte Landeserziehungsgeld ein halbes Jahr bezogen haben, haben Anspruch auf das neue Geld, wenn sie ihr Kind in den Kindergarten schicken. Behalten sie das Kind daheim, gibt es keine weiteren Zahlungen. Das Geld kommt dann der betreuenden Einrichtung zu gute.

Eltern, die ihre Kinder von zwei bis drei Jahren zu hause behalten, bekommen das Geld ausgezahlt. Wer das Kind in den Kindergarten schickt, muß eine Abtretungsvereinbarung unterschreiben. Das Geld geht dann an die Einrichtung. Die normalen Kita-Gebühren sind trotzdem genauso wie bisher zu entrichten. Vom vielfach geforderten kostenlosen Kindergartenbesuch rückt das Land Thüringen mit dem Gesetz weiter ab. Besonders sozial schwache Familien werden sich überlegen, ob sie Sohn oder Tochter noch zur Betreuung geben, obwohl es den Kindern gut täte. In schweren Fällen könne laut Christine Wagner das Jugendamt eingreifen und den Kita-Besuch erzwingen. Die Eltern müssen dann die 150,- Euro abtreten.

Ob das neue Gesetz mit dem enormen bürokratischen Aufwand zu Einsparungen führt, bleibt abzuwarten. Auch die Landkreise hätten sich einfachere Durchführungsbestimmungen gewünscht. Was das Gesetz für die Kinder bringt, darüber berichtet nnz im Laufe des heutigen Abends.
Autor: nnz

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