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SPD: Beförderungen waren rechtswidrig

Mittwoch, 19. April 2006, 13:32 Uhr
Nordhausen (nnz). Auf Druck der linken Kreistagsmehrheit ist die „Verbeamtungswelle“ im Landratsamt erst einmal gestoppt wurden. Heute um 11.28 Uhr wurden die Mitarbeiter im Landratsamt über das hauseigene Computersystem darüber informiert, dass die Beamtenausschreibungen vom Landrat zurückgezogen sind. Und die SPD legt nach...


Dagmar Becker machte als Fraktionsvorsitzende der SPD nochmals deutlich, dass es nicht der erste Versuch vom Landrat war, rechtswidrige Beförderungen im Landratsamt durchzusetzen. „Und weil der Landrat immer noch behauptet, dass dies rechtlich alles in Ordnung sei, werden wir mal ein Teil unseres Schreibens ans Landesverwaltungsamt von der letzten Woche veröffentlichen“, erklärte Dagmar Becker (SPD).

Auszug aus dem Schreiben ans Thüringer Landesverwaltungsamt vom 12. April 2006:

… „ihre Behörde hatte mit Schreiben vom 13. März 2006 den Landrat des Landkreises Nordhausen aufgefordert, sich umgehend für den Beschluss einer ausgeglichenen Haushaltssatzung einzusetzen. Sie hatten ebenfalls gefordert, dass Ihr Schreiben den Kreistagsmitgliedern zur Kenntnis weitergeleitet wird.

Der Landrat Joachim Claus hat das Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes am 29. März 2006 den Kreistagsmitgliedern zugestellt, allerdings ohne zugleich einen weiteren Zeitplan für die Haushaltserstellung aufzuzeigen. Inzwischen hat der Landrat Joachim Claus den Kreistagsmitgliedern mit Schreiben vom 10. April mitgeteilt, dass er den geplanten Kreistagstermin vom 25. April 2006 ausfallen lassen will und ein Haushalt für den Landkreis Nordhausen vor dem Wahltermin nicht mehr beschlossen werden soll.

Diesen Sachverhalt wollten wir Ihnen nur einleitend mitteilen, weil dies die weitere Angelegenheit inhaltlich zwangsläufig berührt. Obwohl weder dem Kreistag, noch der Verwaltung intern ein aktueller Stellenplan zur Beschlussfassung vorliegt, plant der Landrat nun beamtenrechtliche Beförderungen noch vor dem Wahltermin durchzuführen.

Am 11. April 2006 wurden die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung über die als Anlage beigefügten Beamtenstellenausschreibungen unterrichtet. Die vier Stellenausschreibungen beziehen sich alle auf Leitungstätigkeiten im Besoldungsbereich der A 13. Für keine dieser Stellenausschreibungen hat der Landrat zurzeit eine freie besetzbare Planstelle im gültigen Stellenplan.

Schon in der Vergangenheit hatte der Landrat Claus mehrfach versucht, die Stelle „Fachbereichsleiter Personal“ unter Missachtung der rechtlichen Bestimmungen auszuschreiben. Im Jahre 2002 hatte er diese Stellenbesetzung sogar ohne vorherige interne Stellenausschreibung vorgenommen, was dann auch aufgrund Ihrer Intervention zurückgenommen werden musste. Später wurde diese Ausschreibung unter Missachtung der notwendigen Bewerbungsfrist von zwei Wochen bzw. dann wiederholt unter Missachtung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes ausgeschrieben. Diese Ausschreibungsverfahren mussten also schon einmal wegen Formfehlern abgebrochen werden. Wir gehen davon aus, dass Ihnen die Sachverhalte aus früheren Berichterstattungen bereits bekannt sind.

Ebenfalls wurde der Landrat Claus in der Vergangenheit mehrfach auf die Beachtung der Thüringer Stellenobergrenzenverordnung hingewiesen, nach der der Landkreis nur drei Stellen im Endamt des gehobenen Dienstes (A13) ausbringen darf. Diese drei Stellen sind bereits im Stellenplan ausgewiesen und tatsächlich besetzt. Aufgrund dieser Tatsache ist es dem Landrat nicht möglich, weitere Stellen in dieser Besoldungsstufe zu besetzen. Auch können wir für unsere beiden Mehrheitsfraktionen des Kreistages erklären, dass wir nicht beabsichtigen diese Stellen in diesem Umfang künftig auszuweisen.

Völlig unverständlich ist zudem, wie der Landrat Claus eine Geschäftsführertätigkeit bei der Service GmbH als Beamtenstelle ausschreiben kann, wo es doch der GmbH an deren Dienstherrenfähigkeit mangelt.

Als Fraktionsvorsitzende fordern wir Sie als Aufsichtsbehörde auf, den Landrat Claus unverzüglich aufzufordern, die Stellenausschreibungen noch vor dem möglichen Bewerbungsende zurückzuziehen. Da sich diese rechtswidrigen Beförderungsabsichten des Landrates Claus nun mehrfach wiederholt haben und ihm die jeweilige Rechtslage durchaus vertraut ist, fordern wir Sie ferner auf, die notwendigen disziplinarischen Schritte einzuleiten.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Falle der Durchführung dieser rechtswidrigen Beförderungen, die Fraktionen von Linkspartei und SPD gewillt sind, die notwendigen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies gilt dann auch für das Unterlassen von notwendigen Amtshandlungen.

Bitte setzen Sie uns umgehend über die von Ihnen eingeleiteten Maßnahmen in Kenntnis und teilen Sie uns bitte auch Ihre Auffassung zum Verschieben des Haushaltsbeschlusses mit.“

Soweit der Auszug aus dem Brief von voriger Woche, dessen Inhalt sich mit der Rücknahme der Ausschreibungen zum Teil erübrigt hat.
Autor: nnz

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