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Antrag jetzt stellen

Mittwoch, 12. April 2006, 17:02 Uhr
Sollstedt (nnz). Ab dem ersten Juli gibt es für Kinder zwischen zwei und drei Jahren das Landeserziehungsgeld ohne Einkommensprüfung. Die Eltern sollten das Geld rechtzeitig beantragen. Hier erfahren die Sollstedter, wo sie das tun müssen. Außerdem ein Aufruf an alle Sollstedter, die ihre Kinderanderswo betreuen lassen.

Am 01.07.2006 löst das Thüringer Erziehungsgeld das bisherige Landeserziehungsgeld ab. Dann haben alle Eltern mit Kindern zwischen zwei und drei Jahren, ohne Einkommensprüfung, Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld.

Die Höhe ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt monatlich für das erste Kind 150,00 Euro, für das zweite Kind 200,00 Euro, für das dritte Kind 250,00 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 300,00 Euro.

Der Antrag auf Gewährung des Erziehungsgeldes nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz für die Eltern aus der Gemeinde Sollstedt und der Gemeinde Rehungen ist bei der Gemeindeverwaltung Sollstedt zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind ab sofort bei der Gemeinde Sollstedt, Sachgebiet Kasse, Am Markt 2 in 99759 Sollstedt erhältlich. Für Rückfragen diesbezüglich steht Ihnen unsere Mitarbeiterin, Frau Susanne Stammer unter der Telefonnummer 036338/35813 gern zur Verfügung!

Das Erziehungsgeld wird an die Eltern ausgezahlt, die ihr Kind selbst erziehen. Sofern sie ihr Kind im dritten Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen, ist ebenfalls ein entsprechender Antrag zu stellen und eine Abtretungserklärung für das Erziehungsgeld bis zu einem Betrag von maximal 150,00 Euro zu unterschreiben. Das Geld wird dann direkt an die Kindertageseinrichtung bzw. an die Kindertagespflege ausgezahlt. Wenn nur eine stunden- oder tageweise Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte vereinbart wird, ist der Träger verpflichtet, den Eltern das Erziehungsgeld anteilig zu erstatten, sofern der Höchstbetrag von 150,00 Euro abgetreten wurde. Wer frühzeitig seinen Antrag stellt, kann mit einer Auszahlung bereits im Juli 2006 rechnen.

Der Erziehungsgeldantrag kann auch im Internet auf der Homepage des Thüringer Ministeriums unter www.thueringen.de/de/tmsfg/aktuell/21502/content.html ausgedruckt werden.

Aufruf an alle Eltern, die Ihre Kinder von 0 – 6 ½ Jahren außerhalb von Sollstedt in anderen Kindertageseinrichtungen betreuen lassen

Der Grund für diesen Aufruf ist das neue Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz § 19 Abs. 2. Dieses Gesetz besagt, dass für jeden nach § 2 Abs. 1 Satz 4 tatsächlich belegten Platz in einer Kindertageseinrichtung das Land eine Landespauschale in Höhe von jeweils 100 Euro monatlich an die Wohnsitzgemeinde zahlt.

Alle Eltern, die ihre Kinder von 0 – 6 ½ Jahren in anderen Kindertageseinrichtungen außerhalb von Sollstedt betreuen lassen, müssen statistisch erfasst und gemeldet werden. Diese Eltern sind aufgefordert, sich in der Gemeindeverwaltung Sollstedt, Am Markt 2, zu den bekannten Öffnungszeiten im Kassenbereich bei, Frau S.Stammer zu melden.
Autor: nnz

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