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Richter Kropp: Hilfe, die Schule schwimmt

Montag, 10. April 2006, 10:13 Uhr
Sondershausen (nnz). Vandalismus in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden nimmt in Thüringen immer mehr zu. Da werden Scheiben eingetreten und Wände beschmiert. Nicht selten kommt es hier zu hohen Schäden, für die letztlich die Allgemeinheit aufkommen muß. Im vergangenen Monat hatten Jugendliche sogar versucht, ihre Schule unter Wasser zu setzten.

Der jüngste Fall des Amtsgerichts Sondershausen setzt dem jedoch noch die Krone auf. Am 02.03.2005 hatten 6 Kinder und Jugendliche sich über ein offenstehendes Fenster zu einer Hauptschule in Göllingen verschafft. Aus Langeweile, Übermut und blinder Zerstörungswut rissen sie in der Folgezeit drei vier Gardinen von den Fenstern und drehten fünf Wasserhähne auf. Sie traten auch die Abflüsse kaputt, so dass das Wasser ungehindert auf den Fußboden laufen konnte. In der weiteren Folge schädigten sie im Keller noch einen Zählerkasten. Vor allem durch das austretende Wasser ist am Gebäude ein Gesamtschaden in Höhe von 50.000 € entstanden. Nachdem der Landrat des Kyffhäuserkreises Strafantrag gestellt hatte, kam das Verfahren in Gang.

Das Amtsgericht Sondershausen hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Sachbeschädigung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Aus der Täterbande standen mit Ruthild M. und Norma D. (Namen geändert), zwei junge Damen zwischen 14 und 15 Jahren, vor Gericht. Die Mittäter waren als Kinder unter vierzehn Jahren nicht strafmündig und konnten daher nicht angeklagt werden.

Vor Gericht zeigten sich beide jungen Damen geständig. Sie hätten sich über ihre Vorgehensweisen keine näheren Gedanken gemacht, so beide übereinstimmend. „Sie haben es sicherlich auch nicht gerne, wenn ich zu Ihnen nach Hause komme, und dort die Wohnung zum Überlaufen bringe“, so Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht. Beide verurteilte er zu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und einen Freizeitarrest, damit das gesteigerte Unrecht der Tat beiden vor Augen geführt wird.

Als besonderes „Schmankerl“ gab er ihnen auf, diese Stunden nicht irgendwo abzuleisten, sondern in dieser Zeit die Schule zu putzen und damit zumindest einen Teil des Schadens zu beseitigen. Schon früher hatte das Amtsgericht Sondershausen durch solche Auflagen für Aufsehen gesorgt. Beispielsweise mußte ein junger Mann, der in einem Einkaufsmarkt auf Weinflaschen uriniert hatte, ein öffentliches WC reinigen.

Ob auch die Eltern zivilrechtlich für den Schaden wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht aufzukommen haben, war nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Sondershausen und wird noch zu prüfen sein.
Autor: nnz

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