nnz-online

Reform des Unterhaltsrechts

Donnerstag, 06. April 2006, 07:34 Uhr
Nordhausen (nnz). Wenn nach der Scheidung das Geld knapp ist, sollen Kinder bei Unterhaltszahlungen Vorrang vor allen anderen haben. Das ist der Kern der gestern beschlossenen Reform des Unterhaltsrechts, über das nnz informiert

Das Bundeskabinett unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nach einem ARD-Bericht die Reform des Unterhaltsrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries sieht vor, dass bei Unterhaltszahlungen Kinder künftig Vorrang vor geschiedenen Ehepartnern haben.

"Kinder gehen vor", erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Angesichts der vielen Scheidungen besonders von kurzen Ehen müsse auch die zweite Familie eine Chance haben. Trotz einzelner Bedenken bei der Union äußerte sich Zypries zuversichtlich, daß das Gesetz zustande komme. In Kraft treten soll es am 1. April 2007, gleichzeitig mit einer im Familienministerium erarbeiteten Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes. Frau Zypries hofft, daß sich mit der Neuregelung auch die Zahlungsmoral säumiger Männer bessert: "Väter zahlen erfahrungsgemäß lieber für ihre Kinder als für die Ex-Frau."

Mit dem Gesetz will Zypries außerdem dafür sorgen, dass die Ehegatten nach der Scheidung wieder mehr Eigenverantwortung für ihren Unterhalt übernehmen. Ihr Unterhaltsanspruch kann leichter zeitlich befristet werden. Sobald sie wieder arbeiten können, müssen sie es auch - die Regel, dass bis zum achten Lebensjahr der Kinder überhaupt keine Erwerbstätigkeit zumutbar ist, gilt nicht mehr. Allerdings soll dabei berücksichtigt werden, ob entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeiten tatsächlich zur Verfügung stehen.

Die Änderung zieht Konsequenzen aus der zunehmenden Zahl von Scheidungen, Patchwork-Familien und sogenannten Mangelfällen: Heute wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen auf komplizierte Weise zwischen den Kindern und dem ersten und zweiten Ehegatten aufgeteilt, so daß es letzten Endes häufig für keinen ausreicht. Gerade für die zweite Familie bleibt oft wenig übrig, und nicht verheiratete Mütter oder Väter, die ein Kleinkind betreuen, gehen häufig ganz leer aus.

Zypries hatte den Entwurf bereits schon einmal ins Kabinett eingebracht, doch fiel er wegen der Neuwahl des Bundestags der Diskontinuität zum Opfer. Der aktuelle Gesetzentwurf ist laut ihrem Ministerium gegenüber dem vom Herbst 2005 so gut wie unverändert geblieben.(js)
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de