Abo-Fallen im Internet
Donnerstag, 30. März 2006, 11:37 Uhr
Nordhausen (nnz). "3000 Hausaufgaben - schnell anmelden und eine XBOX 360 gewinnen", der 13-jährige Markus aus Nordhausen überlegte nicht lange und meldete sich bei einer Hausaufgabenseite an. Und schon sitzt er in der Falle...
Ohne Bedenken gab er Name, Anschrift und seine E-Mail-Adresse in die dafür vorgesehenen Felder ein. Übersehen hatte Markus, dass er mit der Anmeldung einen Abo-Vertrag über 24 Monate zum Preis von sieben EUR monatlich, zahlbar jährlich im voraus, geschlossen hatte. Diesen Hinweis hätte er erst sehen können, wenn er auf der Internetseite nach unten
gescrollt hätte.
Markus und seine Freunde werden solche Angebote künftig wohl genauer unter die Lupe nehmen. Bezahlen muss Markus vorerst nicht, denn er ist noch nicht geschäftsfähig. Verträge dieser Art bedürfen immer der Zustimmung der Eltern um wirksam zu sein. Außerdem fehlte auch die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform, sodass der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann.
Für die Juristin Silvia Georgi aus der Nordhäuser Beratungsstelle der Verbraucher-Zentrale Thüringen sind solche Geschäftsmethoden kein Einzelfall. Vor allem Jugendliche durchschauen das System nicht sofort. Besonders aufpassen sollte man auch bei Probeangeboten auf SMS-Seiten. Wer bedenkenlos darauf eingeht, kann mitunter eine böse Überraschung erleben, wenn das Testabo nicht innerhalb der Testphase gekündigt wird. In der Regel geht man dann einen einjährigen Abovertrag ein. Nur wer das Kleingedruckte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen durchforstet, entdeckt einen versteckten Hinweis auf die Zahlungspflicht.
Die Verbraucher-Zentrale Thüringen rät daher, Gratis- und Schnäppchenangebote vor einer Registrierung genau unter die Lupe zu nehmen. Wer eine Rechnung erhalten hat, muss dennoch nicht in jedem Fall zahlen. Betroffene können sich für ihren konkreten Fall in der Nordhäuser Verbraucherberatungsstelle August-Bebel-Platz 6 individuellen Rat holen.
Autor: nnzOhne Bedenken gab er Name, Anschrift und seine E-Mail-Adresse in die dafür vorgesehenen Felder ein. Übersehen hatte Markus, dass er mit der Anmeldung einen Abo-Vertrag über 24 Monate zum Preis von sieben EUR monatlich, zahlbar jährlich im voraus, geschlossen hatte. Diesen Hinweis hätte er erst sehen können, wenn er auf der Internetseite nach unten
gescrollt hätte.
Markus und seine Freunde werden solche Angebote künftig wohl genauer unter die Lupe nehmen. Bezahlen muss Markus vorerst nicht, denn er ist noch nicht geschäftsfähig. Verträge dieser Art bedürfen immer der Zustimmung der Eltern um wirksam zu sein. Außerdem fehlte auch die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform, sodass der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann.
Für die Juristin Silvia Georgi aus der Nordhäuser Beratungsstelle der Verbraucher-Zentrale Thüringen sind solche Geschäftsmethoden kein Einzelfall. Vor allem Jugendliche durchschauen das System nicht sofort. Besonders aufpassen sollte man auch bei Probeangeboten auf SMS-Seiten. Wer bedenkenlos darauf eingeht, kann mitunter eine böse Überraschung erleben, wenn das Testabo nicht innerhalb der Testphase gekündigt wird. In der Regel geht man dann einen einjährigen Abovertrag ein. Nur wer das Kleingedruckte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen durchforstet, entdeckt einen versteckten Hinweis auf die Zahlungspflicht.
Die Verbraucher-Zentrale Thüringen rät daher, Gratis- und Schnäppchenangebote vor einer Registrierung genau unter die Lupe zu nehmen. Wer eine Rechnung erhalten hat, muss dennoch nicht in jedem Fall zahlen. Betroffene können sich für ihren konkreten Fall in der Nordhäuser Verbraucherberatungsstelle August-Bebel-Platz 6 individuellen Rat holen.
