Daten werden abgeglichen
Montag, 13. März 2006, 11:15 Uhr
Nordhausen (nnz). Immer wieder wird über Missbrauch beim Arbeitslosengeld II berichtet. Ein Instrument, um dem vorzubeugen, ist der so genannte Datenabgleich. Allein im Landkreis Nordhausen soll es 5.000 Ungereimtheiten gegeben haben. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz.
In der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) laufen zum 31. März rund 2.000 Bewilligungen für das Arbeitslosengeld II aus. Das bedeutet für die Mitarbeiter, dass sie im Vorfeld dieses Termins mit der Eingabe der neuen Daten beschäftigt sind. ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller bittet daher alle Betroffenen, ihre Anträge zügig einzureichen. Dazu sei nicht unbedingt ein Termin zu vereinbaren. Die mit der Post zugesandten und dann ausgefüllten Anträge könnten der ARGE zugeschickt oder persönlich abgegeben werden.
Wenn ein Großteil der Anträge erst kurz vor Ablauf der Bewilligungsfrist in der ARGE eingeht, dann können die zwar eventuell noch bearbeitet werden, die pünktliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes ist damit allerdings nicht gesichert. Ein rechtzeitiges Reagieren der hilfebedürftigen Menschen sei auch bei jeglicher Einkommensveränderung erforderlich. Das gelte zum Beispiel schon beim Erhalt der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung. Solche Veränderungsmeldungen, darauf weist Müller ausdrücklich hin, bedürfen keines Antrags, die können auch formlos mitgeteilt werden.
Derzeit sind die Mitarbeiter der Leistungsabteilung der ARGE zusätzlich mit der Überprüfung von rund 5.000 Fällen beschäftigt, die im Zuge des gesetzlichen Datenabgleichs zwischen den Sozialversicherungsträgern, dem Bundesamt für Finanzen und der ARGE herausgefiltert worden waren. Dazu müssen in den kommenden Wochen offene Fragen zu Beschäftigungsverhältnissen und –zeiten, aber auch zu Pflegeverhältnissen und Zinseinkünften geklärt werden.
Autor: nnzIn der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) laufen zum 31. März rund 2.000 Bewilligungen für das Arbeitslosengeld II aus. Das bedeutet für die Mitarbeiter, dass sie im Vorfeld dieses Termins mit der Eingabe der neuen Daten beschäftigt sind. ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller bittet daher alle Betroffenen, ihre Anträge zügig einzureichen. Dazu sei nicht unbedingt ein Termin zu vereinbaren. Die mit der Post zugesandten und dann ausgefüllten Anträge könnten der ARGE zugeschickt oder persönlich abgegeben werden.
Wenn ein Großteil der Anträge erst kurz vor Ablauf der Bewilligungsfrist in der ARGE eingeht, dann können die zwar eventuell noch bearbeitet werden, die pünktliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes ist damit allerdings nicht gesichert. Ein rechtzeitiges Reagieren der hilfebedürftigen Menschen sei auch bei jeglicher Einkommensveränderung erforderlich. Das gelte zum Beispiel schon beim Erhalt der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung. Solche Veränderungsmeldungen, darauf weist Müller ausdrücklich hin, bedürfen keines Antrags, die können auch formlos mitgeteilt werden.
Derzeit sind die Mitarbeiter der Leistungsabteilung der ARGE zusätzlich mit der Überprüfung von rund 5.000 Fällen beschäftigt, die im Zuge des gesetzlichen Datenabgleichs zwischen den Sozialversicherungsträgern, dem Bundesamt für Finanzen und der ARGE herausgefiltert worden waren. Dazu müssen in den kommenden Wochen offene Fragen zu Beschäftigungsverhältnissen und –zeiten, aber auch zu Pflegeverhältnissen und Zinseinkünften geklärt werden.
