Richter Kropp: Autokauf mit Folgen
Montag, 13. März 2006, 09:56 Uhr
Nordhausen (nnz). Im Juni vergangenen Jahres wurde Balko B. (33, Name geändert) durch das Amtsgericht Sondershausen verurteilt. Mit seinem alten BMW hatte er noch eine Runde gedreht und dies, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte. Sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verkündete ihm Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht. Doch das Spiel ging weiter...
Als nette Überraschung wurde zugleich die Einziehung des Wagens verfügt. Mit Rechtskraft des Urteils am 9. Juni ging somit das Eigentum am Wagen auf den Freistaat Thüringen über. Als die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nach einiger Zeit bei B. nachfragte, wo sich denn sein Wagen befinde, legte Balko B. einen Kaufvertrag vor. Am 10.07.2005 hatte er den Wagen an seine Lebensgefährtin veräußert, diese hatte den Wagen nun auch nicht mehr.
Wegen Unterschlagung stand nun Balko B. erneut vor dem Sondershäuser Amtsgericht. Denn er hatte durch den Verkauf dem Finanzvermögen des Freistaates Thüringen einen Schaden zugefügt. Vor Gericht wurde allen Verfahrensbeteiligten schnell klar, dass Balko B. die Einziehung seines Wagens gar nicht verstanden hatte. Der mit seiner Freundin vereinbarte Kaufpreis war mit 1 € derart gering, dass er sogar unter dem Restwert des Wagens mit 500 € lag. Auch die Tatsache, dass B. diesen Kaufvertrag direkt an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen versandt und somit ein Strafverfahren praktisch gegen sich selbst eingeleitet hatte, sprach eher für einen etwas einfach denkenden Menschen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren im Sitzungssaal des Amtsgerichts dann gegen eine Arbeitsauflage eingestellt. Mit 500 € ist dem Vermögen des Freistaates Thüringen sicherlich kein größerer Schaden entstanden, zudem war fraglich, ob der BMW, der zudem ein Unfallwagen war, überhaupt auf dem Markt einen solchen Wert erzielt hätte.
Für die Verfahrensbeteiligten war es sicher eine Lehre, dass das Juristendeutsch einfach denkenden Menschen oftmals unverständlich ist.
Autor: nnzAls nette Überraschung wurde zugleich die Einziehung des Wagens verfügt. Mit Rechtskraft des Urteils am 9. Juni ging somit das Eigentum am Wagen auf den Freistaat Thüringen über. Als die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nach einiger Zeit bei B. nachfragte, wo sich denn sein Wagen befinde, legte Balko B. einen Kaufvertrag vor. Am 10.07.2005 hatte er den Wagen an seine Lebensgefährtin veräußert, diese hatte den Wagen nun auch nicht mehr.
Wegen Unterschlagung stand nun Balko B. erneut vor dem Sondershäuser Amtsgericht. Denn er hatte durch den Verkauf dem Finanzvermögen des Freistaates Thüringen einen Schaden zugefügt. Vor Gericht wurde allen Verfahrensbeteiligten schnell klar, dass Balko B. die Einziehung seines Wagens gar nicht verstanden hatte. Der mit seiner Freundin vereinbarte Kaufpreis war mit 1 € derart gering, dass er sogar unter dem Restwert des Wagens mit 500 € lag. Auch die Tatsache, dass B. diesen Kaufvertrag direkt an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen versandt und somit ein Strafverfahren praktisch gegen sich selbst eingeleitet hatte, sprach eher für einen etwas einfach denkenden Menschen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren im Sitzungssaal des Amtsgerichts dann gegen eine Arbeitsauflage eingestellt. Mit 500 € ist dem Vermögen des Freistaates Thüringen sicherlich kein größerer Schaden entstanden, zudem war fraglich, ob der BMW, der zudem ein Unfallwagen war, überhaupt auf dem Markt einen solchen Wert erzielt hätte.
Für die Verfahrensbeteiligten war es sicher eine Lehre, dass das Juristendeutsch einfach denkenden Menschen oftmals unverständlich ist.
