nnz-online
Nachgefragt:

Wer nicht “spurte”, musste und muss zahlen

Donnerstag, 24. November 2022, 16:00 Uhr
Corona und Co. ist ein wenig aus dem Fokus der Politik geraten, klammert man den zuständigen Bundesminister einmal aus. Und doch ist da immer noch die Nebenwirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht samt ihrer Konsequenzen für Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten. Wir haben nachgefragt…


Wie andere Thüringer Landkreis und kreisfreie Städte hat auch der Landkreis Nordhausen im Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach erfolgten Anhörungen der Betroffenen nun auch Bußgeldbescheide versandt. In diesem Abschnitt des staatsbürokratischen Wahnwesens funktioniert Deutschland noch so einigermaßen. Die Basis, in unserem lokalen “Fall” das Landratsamt, muss als Vollstrecker herhalten, so will es das Gesetz.

Da in diesen Verfahren abschließend nun Rechtsverstöße festgestellt wurden, sind die Bußgeldverfahren zwangsläufig durchzuführen. Nur bei den ebenso im Gesetz verankerten Betretungsverboten hatte die Aufsichtsbehörde festgelegt, dass diese nicht mehr vollzogen werden. Insofern hat die Landkreisverwaltung auch keine Betretungsverbote ausgesprochen.

“Bei den Bußgeldverfahren hat sich das Landratsamt an der unteren Grenze der Bußgeldhöhe, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, orientiert. Die Höhe des Bußgeldes liegt bei 250 Euro (plus Verwaltungsgebühren). Die Zahlungsfrist liegt bei zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids”, teilt die Pressesprecherin des Landratsamtes, Jessica Piper, auf nnz-Anfrage mit. Bisher habe das Landratsamt rund 90 Bußgeldbescheide verschickt, weitere 50 Vorgänge seien diesbezüglich noch in der Bearbeitung. Bei weiteren rund 20 Vorgängen läuft noch die Anhörungsfrist oder die Aufforderung zur Vorlage eines Immunitätsstatus/-nachweises.

Im Gesundheitsamt des Landkreises Nordhausen sind insgesamt rund 460 Fälle im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemeldet worden. Darunter waren auch zahlreiche Fehlmeldungen. Das waren zum Beispiel fast 120 Personen, die zwei- oder dreimal geimpft (also vollständig) geimpft sind, Personen in Elternzeit oder Personen, die langzeiterkrankt oder inzwischen nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind. Aus diesen und weiteren Gründen sind insgesamt fast 200 Fälle abschließend bearbeitet (der Impfnachweis liegt vollständig vor, aktueller Genesenenstatus, Kontakt zu vulnerablen Gruppen trifft nicht zu). In diesen Verfahren war also kein Bußgeld erforderlich.

Die Stadtverwaltung Jena hatte ebenfalls begonnen, Bußgeldbescheide an Betroffene zu verschicken. Nach öffentlicher Kritik daran, wurde diese Entscheidung nun zurückgenommen. Im Nordhäuser Landratsamt “gibt es dazu keine Weisungslage des Landes. Insofern haben wir auch nicht vor, die Bescheide zurückzuziehen”, sagte Landrat Matthias Jendricke heute auf Nachfrage der nnz.
Peter-Stefan Greiner
Autor: psg

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de