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Richter Kropp: Volle Pulle

Montag, 06. März 2006, 10:34 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Zweimal hatte den jungen Mann bereits das Amtsgericht Sondershausen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Bisher war nichts passiert, so dass die Verhängung von Arbeitsstunden bei Casimir B. (18, Name geändert) ausreichend erschienen.


Am 11. September 2005 zeigte Casimir B., dass er aus diesen Verfahren nichts gelernt hatte. An diesem Tage hatte Casimir bei seinem Krad die Drosselung entfernt, so dass dieses eine Fahrtleistung über 11 Kw erbrachte. Eine Fahrerlaubnis für dieses Krad hatte er aufgrund der Änderungen somit nicht mehr. An diesem Tag probierten er und sein Freund Bodo C. die erhöhte Schnelligkeit des Krades, in dem man kurz nach Mitternacht durch die Erfurter Straße in Sondershausen raste. Einer fuhr dabei, der Freund befand sich jeweils als Sozius auf dem Krad.

Bei Casimir B. machte sich jedoch schnell seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit von 1, 55 Promille bemerkbar. Kurz vor der Margaretenstraße kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, überfuhr den Bordstein und stürzte. Durch den Unfall wurde Bodo C. vom Krad geschleudert und prallte gegen den Pfosten eines Verkehrsschildes. Er erlitt dadurch Frakturen an beiden Armen, ein Schädelhirntrauma und eine Mittelgesichtsfraktur, die ihm heute noch zu schaffen macht.

Das Amtsgericht Sondershausen hat Casimir jetzt wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Arbeitsstunden und Jugendarrest verurteilt. „Sie haben aus alledem nichts gelernt“, so Jugendrichter Christian Kropp, der Casimir B. in die Jugendarrestanstalt Weimar schickte. Es bleibt zu hoffen, dass der junge Mann, der für alle Straßenverkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellt, aus dem Verfahren endlich seien Lehren gezogen hat. Denn leicht hätten schlimmere Folgen oder gar der Tod des Beifahrers die Fahrt an jenem Septembertag beenden können. Das Urteil ist jedenfalls rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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