nnz-online

Was Sie schon immer wissen wollten

Montag, 27. Februar 2006, 15:15 Uhr
Nordhausen (nnz). Am ersten Sonntag im Mai wird in Nordhausen ein neuer Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin gewählt. Bis dahin gilt es jedoch noch an allerlei zu denken, Fristen einzuhalten und Stimmen zu sammeln. Die nnz mit einer Aufstellung.


Für die Wahlen zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen am 7. Mai können bis zum 24. März die Wahlvorschläge im Nordhäuser Rathaus, Markt 1, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachung am 4. März im städtischen Amtsblatt, dem „Nordhäuser Ratskurier“. Ansprechpartner ist der Gemeindewahlleiter Günter Wagner. „Die entsprechenden Antrags-Vordrucke entsprechend der Thüringer Kommunalwahlordnung und entsprechende Erläuterungen kann man bei mir im Zimmer 104 im Alten Rathaus bekommen“, sagte Wagner. Für Rückfragen sei er telefonisch über die Nummer (03631) 696 410 erreichbar.

Stelle sich ein Einzelbewerber zur Wahl, so müsse diese Person – neben den persönlichen Angaben - die Unterschriften von 180 Personen vorlegen. „Dies ergibt sich aus der Festlegung im Gesetz, dass das Fünffache der gesetzlichen Zahl der Stadtratsmitglieder an Unterschriften beizubringen ist“, erklärte Wagner.

Sollte der Bewerber von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellt werden, dann sei die Prozedur eine andere: „In diesen Fällen muss der Bewerber von den wahlberechtigten Partei- bzw. Wählergruppenmitgliedern aufgestellt worden sein, und zwar in einer eigens dazu einberufenen Wahlversammlung, in deren Rahmen der Bewerber geheim gewählt wurde.“

Eine Einschränkung gebe es für den Fall, in dem diese Wählergruppe bzw. Partei seit der letzten Wahl aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages nicht ununterbrochen in Bundestag oder Landtag, Kreistag oder Stadtrat vertreten war. „Dann gilt: Neben der Nominierung durch Partei oder Wählergruppe müssen zusätzlich noch 144 Unterschriften beigebracht werden – das entspricht dem Vierfachen der gesetzlichen Zahl der gewählten Stadtratsmitglieder“, erklärte der Gemeindewahlleiter. Für diese Unterschriften gelte sogar die so genannte Amtsstubenpflicht: „Das heißt, die Listen für die Unterschriften liegen bei mir aus, und hier muss auch persönlich vor Ort die Unterschrift geleitet werden. Das ist im Gesetz so festgeschrieben.“ Die Unterschriften müssten in diesem Fall bis zum 3. April geleistet werden. Die entsprechenden Listen mit den Unterstützer-Unterschriften würden dann mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme für Jedermann im Zimmer 104 ausgelegt.

Nach ihrem Eingang im Rathaus würden sämtliche Wahlvorschläge unverzüglich auf Mängel überprüft. „Sollte es Mängel geben, werden die Betroffenen umgehend informiert – die Mängel müssen dann bis zum 3. April 18 Uhr behoben sein“, sagte Wagner. Die abschließende Entscheidung, ob die Wahlvorschläge dem Thüringer Kommunalwahlgesetz bzw. der Kommunalwahlordnung entsprechen, gültig seien und zugelassen werden könnten, treffe am 4. April der Gemeindewahlausschuss. Die Wahlen zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister finden am 7. Mai statt.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de