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Richter Kropp: Die Leiden eines Amtsrichters

Montag, 20. Februar 2006, 10:47 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Im letzten Jahr hatte es in Thüringen und in anderen Bundesländern für Schlagzeilen gesorgt, das Strafverfahren gegen Dietmar S. aus Sondershausen. Der selbsternannte Beamte einer Fantasieregierung „Deutsches Reich“ hatte mit der Begründung, die Bundesrepublik gebe es nicht, Straftaten begangen. Jetzt musste sich Christian Kropp erneut mit den „Deutschen“ befassen.


Der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp hatte damals S. zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und diesen auch zeitweise inhaftiert. Im Rahmen dieses Prozesses hatte es dann mehrere Anzeigen gegen Kropp wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung durch Sympathisanten der Sekte „Deutsches Reich“ gegeben. Einige hatten den Richter auch selbst angeschrieben und grob beleidigt. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat jetzt drei dieser Verfahren zur Anklage gebracht.

In einem Fall hatte der selbsternannte Justizminister des Volksstaates, Hessen Beppo S. (48, Name geändert), Kropp aufgefordert zu belegen, dass dieser kein Nazi oder Jude sei. Der Thüringer Richter solle hierzu einen „Arier-Nachweis“ vorlegen. Wegen versuchter Nötigung hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Strafbefehl gegen ihn beantragt und ein anderer Strafrichter des Amtsgerichts Sondershausen diesen in Höhe von 2.500 € erlassen. Das Verfahren ist jetzt rechtskräftig geworden, da es Beppo S. wohl vorgezogen hat, hiergegen keinen Einspruch einzulegen.

„Auf Sie, Herr Kropp, wäre Roland Freisler stolz gewesen“, so ein Schreiben des Deutschnationalen Ivan G. G. bezog sich hierbei auf den ehemaligen Präsidenten des nationalsozialistischen Volksgerichtshofes, der für seine „Mordurteile“ bekannt war. 900 € kostete Ivan G. diese Äußerung durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen, gegen den er verspätet Einspruch eingelegt hatte.

In einem weiteren Fall hatte der Vorsitzende eines Fantasievereines „Schutzbund der Kreditnehmer“, Falk M., Amtsrichter Kropp mit der Unterstellung beleidigt, er habe sich durch eine Freiheitsberaubung gegenüber Dietmar S. strafbar gemacht. Außerdem würde der Richter an einer Profilneurose leiden. Auch hier erging ein Strafbefehl in Höhe von 1500 €, gegen den sich M. mit zahlreichen Anträgen wandte. Zum jetzt anberaumten Termin vor dem Amtsgericht Sondershausen erschien M. nicht, indem er vorgab erkrankt zu sein. Ein neuer Termin wird bald anberaumt.

Wie Amtsrichter Kropp, der in diesen Verfahren als Zeuge fungierte, gegenüber der Presse klarstellte, lasse er sich nicht „von Hinz und Kunz“ beleidigen. Es sei mittlerweile üblich geworden, dass man Richter und Staatsanwälte in ihrer Ehre verunglimpfe. Er müsse sich dies von niemandem gefallen lassen. Denn von „Spaß“ kann wahrlich nicht die Rede sein, denn die Angeklagten machen munter weiter. Beppo S. hat Amtsrichter Kropp jetzt als „Pädophilen“ beschimpft - ein weiteres Verfahren folgt.
Autor: nnz

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