Richter Kropp: Siff-Imbiss
Montag, 13. Februar 2006, 07:35 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Der Fall der Evelyn D. hat vor Kurzem erst für Schlagzeilen gesorgt. Die Besitzerin eines Imbißwagens am Kyffhäuser hatte Thüringer Rostbratwürste zu warm gelagert. Bei Temperaturen von teilweise bis zu 14 Grad in der Kühlbox fühlten sich die Würstchen bei ihr offensichtlich recht wohl. Jetzt stand die Dame erneut vor Gericht.
Die 14 Grad Celsius waren Grund genug für das Sondershäuser Gesundheitsamt mehrfach gegen die Dame vorzugehen und für das Amtsgericht Sondershausen, sie zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe zu verurteilen. Solch hohe Strafen werden im Lebensmittelrecht relativ selten verhängt. In einem neuen Verfahren kamen jetzt ganz neue Facetten der Tätigkeit der D. heraus. Ein am Kyffhäuser gelegener Gastwirt hatte jetzt einen Strafbefehl über 300 € vom Amtsgericht Sondershausen wegen Beleidigung erhalten. Er hatte zu D. sinngemäß gesagt, das sie ein Dreckschwein sei und einen Siffimbiß betreibe. Der Gastwirt hatte Einspruch eingelegt und sich vehement gegen diese Strafe gewehrt.
Das sei alles nicht gerecht, so der 54jährige Gastwirt Roland B. (Name geändert). Die Äußerungen habe er zwar gemacht, jedoch sei ihm an jenem 20.08.2005 der Kragen geplatzt. Ständig habe es Ärger mit der D. gegeben. Diese würde auch gegenüber ihren Kunden behaupten, B. würde seine Thüringer Rostbratwürste bei einem bundesweit bekannten Discounter kaufen und nicht im Fachhandel, die Würste würden auch niemandem schmecken. Mit seinem Einspruch suche er ein Forum im Gerichtssaal, um gegen die D. agieren zu können.
Mit einer salomonischen Entscheidung hat jetzt der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp den Streit am Kyffhäuser um die Thüringer Rostbratwurst beendet. Er stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen das Verfahren gegen B. ein. Immerhin war der Mann nicht vorbestraft und seine Erregung angesichts des Verhaltens der mehrfach vorbestraften D. nachvollziehbar. Es ist nunmehr zu hoffen, daß der Kyffhäuser Rostbratwurststreit sein Ende hat und uns auch dort die Wurst gut schmeckt.
Autor: nnzDie 14 Grad Celsius waren Grund genug für das Sondershäuser Gesundheitsamt mehrfach gegen die Dame vorzugehen und für das Amtsgericht Sondershausen, sie zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe zu verurteilen. Solch hohe Strafen werden im Lebensmittelrecht relativ selten verhängt. In einem neuen Verfahren kamen jetzt ganz neue Facetten der Tätigkeit der D. heraus. Ein am Kyffhäuser gelegener Gastwirt hatte jetzt einen Strafbefehl über 300 € vom Amtsgericht Sondershausen wegen Beleidigung erhalten. Er hatte zu D. sinngemäß gesagt, das sie ein Dreckschwein sei und einen Siffimbiß betreibe. Der Gastwirt hatte Einspruch eingelegt und sich vehement gegen diese Strafe gewehrt.
Das sei alles nicht gerecht, so der 54jährige Gastwirt Roland B. (Name geändert). Die Äußerungen habe er zwar gemacht, jedoch sei ihm an jenem 20.08.2005 der Kragen geplatzt. Ständig habe es Ärger mit der D. gegeben. Diese würde auch gegenüber ihren Kunden behaupten, B. würde seine Thüringer Rostbratwürste bei einem bundesweit bekannten Discounter kaufen und nicht im Fachhandel, die Würste würden auch niemandem schmecken. Mit seinem Einspruch suche er ein Forum im Gerichtssaal, um gegen die D. agieren zu können.
Mit einer salomonischen Entscheidung hat jetzt der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp den Streit am Kyffhäuser um die Thüringer Rostbratwurst beendet. Er stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen das Verfahren gegen B. ein. Immerhin war der Mann nicht vorbestraft und seine Erregung angesichts des Verhaltens der mehrfach vorbestraften D. nachvollziehbar. Es ist nunmehr zu hoffen, daß der Kyffhäuser Rostbratwurststreit sein Ende hat und uns auch dort die Wurst gut schmeckt.
