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Protest gegen Kündigung

Freitag, 23. November 2001, 07:06 Uhr
Nordhausen/Bleicherode (nnz). Die beabsichtigte Kündigung der Vereinbarung zur Durchführung von sozialen Aufgaben durch den Landkreis hat Besorgnis in den Kommunen ausgelöst. Jetzt machen die Bleicheröder Stadträte mobil. nnz mit den Einzelheiten.


Der Sozialausschuß des Bleicheröder Stadtrates hatte sich auf seiner jüngsten Sitzung ausgiebig mit den Auswirkungen dieser Kündigung beschäftigt. Die Ausschussmitglieder schrieben einen Brief an Landrat Joachim Claus (CDU), in dem sie vor allem auf die Konsequenzen dieser Kündigung für die Menschen von Bleicherode und Umgebung aufmerksam machen. nnz veröffentlicht diesen Brief:

Sehr geehrter Herr Landrat Claus,
die in den Medien in den letzten Wochen veröffentlichten Artikel und Informationen zur Beschlussvorlage zur Kündigung der Vereinbarung des Landkreises Nordhausen und der Stadt Nordhausen über die Durchführung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz (BHSG) nahmen wir zum Anlass, am 05.11.01 eine außerordentliche Beratung mit allen Mitgliedern unseres Ausschusses durchzuführen.

Unser Bürgermeister, Herr Kochbeck, informierte in der letzten Stadtratsitzung, dass die Konsequenz eines solchen Schrittes die wäre, dass bei Rückübertragung der Aufgaben der Stadt Nordhausen an den Landkreis, für alle übrigen Delegationsgemeinden die Vereinbarung gekündigt werden würde. Dies aber können wir ohne Widerspruch nicht hinnehmen, den wir wie folgt begründen:


1. Bereits mit Widerspruch vom 14.03.1992, zur Rücknahme der Sozialhilfeaufgaben von der Stadt Bleicherode an den Landkreis Nordhausen, gaben Sie, sehr geehrter Herr Landrat Claus, die Zusage, wenn der bis dato als Entwurf vorliegende Gesetzestext zum Thüringer Ausführungsgesetz zum BSHG in der Form verabschiedet würde, sollten die Sozialhilfeangelegenheiten auch weiter durch die Stadt Bleicherode bearbeitet werden. Dieses Gesetz zur Ausführung des BSHG trat zum 01.01.1993 in Kraft. Mit Vereinbarung vom 01.01.1995 zur Übertragung der Sozialhilfeaufgaben hatte die Stadt die Verantwortung offiziell per öffentlich-rechtlichen Vertrag für Bleicherode und die Umlandgemeinden erhalten.

2. Seit Inkrafttreten der o.g. Vereinbarung wurde vom Sozialamt Bleicherode sehr erfolgreich und vor allem bürgernah gearbeitet und entschieden. In all den Jahren gab es kaum Widersprüche. Das war auch dem Fachpersonal und den speziellen Orts- und Familienkenntnissen der Mitarbeiter geschuldet. Auf Notsituationen konnte schnell reagiert werden und eventuellem Sozialhilfemissbrauch so vorgebeugt werden. Zur Zeit werden im Bleicheröder Sozialamt 70 laufende Sozialhilfefälle mit 140 Personen betreut und ca. 77 Bedarfsgemeinschaften mit 187 Personen, welche Anspruch auf einmalige Beihilfe haben.

3. Nicht zu verstehen und geschweige denn zu Begreifen sind die Aussagen von Ihrer 2.Beigeordneten, Frau Loni Grünwald, und der Leiterin des Sozialamtes, Frau Schönemann. So wurde unter anderem geäußert, dass "Bürgernähe" kein Grund sei, die Vereinbarung mit den Delegationsgemeinden aufrecht zu erhalten. Hier liegt doch der Verdacht nahe, dass auf Kosten der Ärmsten der Gesellschaft gespart werden soll und das nennen wir unsoziales Verhalten. Es kann nicht sein, das von Seiten des Landratsamtes in der heutigen Zeit - wie Früher - nicht über die Stadtgrenze hinaus gedacht wird! Wir als Kommune, die Stadträte und Ausschüsse und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben es uns zur ureigensten Aufgabe gemacht, die gesundheitliche und soziale Betreuung unserer Bürger bei allen Entscheidungen in den Vordergrund zu stellen. Ich möchte an dieser Stelle auch an den § 2 Abs.2 der Thüringer Kommunalordnung und den Art.28 Abs.2 GG erinnern! Man stelle sich einmal vor,wie bei den gerade in letzter Zeit im öffentlichen Personennahverkehr (Bus- und Zugverbindungen) erschwerten Einschränkungen unsere ältesten Bürger, alleinstehende Mütter bzw. kinderreiche Familien aus unseren Umlandgemeinden (Kraja, Lipprechterode, Kleinbodungen u.a.m) zu den Sprechstunden des Sozialamtes nach Nordhausen kommen und auch wieder nach Hause fahren sollen. Von den Kosten ganz zu schweigen!

4. Ganz nah vor unserer Haustür, im Eichsfeld, gibt es hervorragende Beispiele praktizierter Bürgernähe. (Außenstelle des Landkreises Eichsfeld in Worbis mit Gesundheitsamt, Sozialamt und Wohngeldstelle,Jugendamt, Außenstelle in Leinefelde mit Verterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt......) Undenkbar für Nordhausen!

Sehr geehrter Herr Landrat Claus, wir bitten Sie, unsere Argumentation in Ihre Entscheidungsfindung mit einzubeziehen und hoffen auf eine positive Reaktion zu Gunsten der Bürger von Bleicherode und den Orten der erfüllenden Gemeinde.
Inge Thiemt, Vorsitzende des Sozialausschusses.

Soweit der Brief an den Landrat Claus, dieser Brief wurde gestern in der Stadtratsitzung verlesen und fand die uneingeschränkte Zustimmung aller Mitglieder des Bleicheröder Stadtrates.
Autor: nnz

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