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Richtig gemeldet?

Mittwoch, 01. Februar 2006, 08:30 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Frage, ob der richtige Wohnsitz bei der Stadt Nordhausen gemeldet ist, geht derzeit der Bürgerservice der Stadt Nordhausen in einem allgemeinen Abgleich des Melderegisters nach. Warum die Aktion gestartet wurde, das wollte die nnz wissen.


„Falsche Angaben zur Hauptwohnung sind nicht nur ordnungswidrig, sondern können auch Nachteile nach sich ziehen“, sagt jetzt Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD). Unrichtige Angaben können dazu führen, dass zum Beispiel wichtige Unterlagen beispielsweise zu Wahlen oder Lohnsteuern nicht zuzustellen sind und dadurch Nachteile entstehen können.

Deshalb solle jeder prüfen, an welchem Wohnort sich sein Lebens-Mittelpunkt befindet. Grundsätzlich gelte nach dem Thüringer Meldegesetz die zeitlich vorwiegend genutzte Wohnung als Hauptwohnung und sei an Hand der Aufenthaltszeit leicht zu ermitteln, so der Bürgermeister. „Hat jemand möglicherweise die notwendige Anmeldung einer Hauptwohnung übersehen oder wegen unbegründeter befürchteter Nachteile nicht vorgenommen, so bietet der Bürgerservice jetzt die Möglichkeit, unter Verzicht auf Verwarn- bzw. Bußgelder die Anmeldung nachzuholen“, sagt Matthias Jendricke, bevor in den nächsten Monaten im Vorfeld der kommenden Kommunalwahlen dann die Meldebehörde ihrer Verpflichtung nachkommt und Prüfungen vornimmt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices geben gern zu den Öffnungszeiten Auskunft: Montag und Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 18 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr.
Autor: nnz

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