Widerspruch bleibt bestehen
Donnerstag, 22. November 2001, 15:08 Uhr
Nordhausen (nnz). Der bereits mit Beginn des neuen Schuljahres eingelegte Widerspruch zu den erhöhten Zuzahlungen der Eltern bei der Essenversorgung an städtischen Schulen wird weiter aufrechterhalten, teilt nnz-Leser Volker Theuerkauf mit. Der Bescheid wurde den Eltern Anfang August mit einer Wochenfrist zum neuen Schuljahr zugestellt.
Der Widerspruch richtetet sich unter anderem gegen Form und Zeitpunkt der Erhöhung. Nachweisbar ist und bleibt, daß die Stadt laut Haushaltsplanung eine Erhöhung zu diesem Zeitpunkt noch nicht benötigte. Bisher gibt es auch nach einer offiziellen Anfrage vor vier Wochen im Stadtrat keine weiteren Reaktionen vom Rechtsamt der Stadt Nordhausen. Das Amt drohte im Vorfeld lediglich mit einem ablehnenden und damit kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid und versuchte auf diesem Weg eine Rücknahme des Widerspruchs zu erreichen.
Bereits am 15.10.2001 sollte der Vorgang, wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen werde, an die zuständige Widerspruchsbehörde, der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Nordhausen, weitergeleitet werden. Der Kommunalaufsicht wurde zusätzlich ein bisher unbeantworteter Fragenkatalog überreicht. Darin geht es auch um die stillschweigende Verlängerung der Lieferbeziehung mit der bisherigen Firma ohne Ausschreibung für ein weiteres Schuljahr, obwohl die Möglichkeit der kurzfristig freihändigen Vergabe an mehrere Anbieter besteht, so Theuerkauf.
Die Auftragssumme beläuft sich auf rund eine halbe Millionen DM in diesem Schuljahr. Die Firma war und bleibt zur Zeit einziger Lieferant für die städtischen Grund- und Regelschulen.
Autor: nnzDer Widerspruch richtetet sich unter anderem gegen Form und Zeitpunkt der Erhöhung. Nachweisbar ist und bleibt, daß die Stadt laut Haushaltsplanung eine Erhöhung zu diesem Zeitpunkt noch nicht benötigte. Bisher gibt es auch nach einer offiziellen Anfrage vor vier Wochen im Stadtrat keine weiteren Reaktionen vom Rechtsamt der Stadt Nordhausen. Das Amt drohte im Vorfeld lediglich mit einem ablehnenden und damit kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid und versuchte auf diesem Weg eine Rücknahme des Widerspruchs zu erreichen.
Bereits am 15.10.2001 sollte der Vorgang, wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen werde, an die zuständige Widerspruchsbehörde, der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Nordhausen, weitergeleitet werden. Der Kommunalaufsicht wurde zusätzlich ein bisher unbeantworteter Fragenkatalog überreicht. Darin geht es auch um die stillschweigende Verlängerung der Lieferbeziehung mit der bisherigen Firma ohne Ausschreibung für ein weiteres Schuljahr, obwohl die Möglichkeit der kurzfristig freihändigen Vergabe an mehrere Anbieter besteht, so Theuerkauf.
Die Auftragssumme beläuft sich auf rund eine halbe Millionen DM in diesem Schuljahr. Die Firma war und bleibt zur Zeit einziger Lieferant für die städtischen Grund- und Regelschulen.
