JUH: Schlagabtausch geht weiter
Donnerstag, 22. November 2001, 18:57 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Schlagabtausch geht weiter. Nach der gestrigen Verbandsversammlung des Rettungsdienstzweckverbandes legt nun die Johanniter-Unfall-Hilfe nach. nnz erhielt eine Erklärung des Landesverbandes der JUH, veröffentlicht diese im vollen Wortlaut und unkommentiert.
Nun haben die Akteure im Rettungsdienstzweckverband das vollzogen, was seit langem geheim geplant war und versucht wurde und nur durch den Widerstand der JUH bisher verhindert wurde, sie haben die Johanniter aus dem Rettungsdienst in Nordhausen faktisch ausgeschlossen. Dabei bedienen sie sich nach wie vor der Mittel der Unterstellung, Unwahrheiten zu verbreiten und Vermutungen so darzustellen, als wenn sie wahr wären. Der Landesvorstand der Johanniter, Johannes-M. Schulz-Schottler, wies bereits mehrfach ausdrücklich darauf hin, dass er sofort nach Bekanntgabe von Vorwürfen selber versucht hat, die Tatsachen aufzuklären, jedoch ständig durch den Verbandsvorsitzenden Claus oder die anderen Akteure gehindert wurde.
Was gibt es hier wirklich zu verbergen?
Warum wird mit diesen üblen Mitteln und mit dieser erstaunlichen Energie am Ausschluß der JUH gearbeitet? Warum gibt es keine Erklärungen zu den Verschiebungen von Mitteln durch die Verbandsmitglieder? Hat die JUH nur die Spitze des Eisberges entdeckt? Klarzustellen ist, dass nicht wie behauptet die jetzige Geschäftsführung die Verantwortung trägt, sondern alle bisherigen wesentlichen Vorwürfe und Unterstellungen sich gegen den von der JUH fristlos entlassenen ehemaligen Kreisvorstand Stefan Nüßle richten, der bekannterweise in der CDU-Politik Nordhausens keine unbedeutende Rolle spielt. Mehrere strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen ihn zeigen auf, wer für mögliche Unregelmäßigkeiten die Verantwortung tragen würde.
Richtig ist, dass das Südharz-Krankenhaus behauptet eine Mietforderung gegen die JUH für die Jahre 1995 bis 1999 aufmachen zu können. Dies wird Gegenstand einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung sein. In dieser Zeit war Stefan Nüßle Vorstand, der doch leicht vom Parteifreund Claus befragt werden kann. Stefan Nüßle, der im Übrigen auch im Aufsichtsrat des Krankenhauses sitzt, das behauptet diese Forderung zu haben. Warum fragt der Geschäftsführer Pille nicht mal seinen Aufsichtsrat, in dem auch Landrat Claus vertreten ist diese um Aufklärung?
Im Wesentlichen handelt es sich bei den jetzt geäußerten Vorwürfen um bereits Bekanntes, das von der JUH entweder bestritten und widerlegt oder nicht bewiesen ist. Durch Wiederholung werden Behauptungen nicht wahrer, aber es zeigt die üble Masche mit der gearbeitet wird. Das geht dann soweit, dass Umfrageergebnisse von Medien unlauter zu Lasten der JUH beeinflusst werden. Noch einmal die Frage, was gibt es im Zweckverband zu verbergen, weshalb werden die Aufklärungsversuche des Vorstandes der JUH nicht unterstützt?
Nun setzt die JUH zum Einen auf die Politiker des Kreistages. In der vergangenen Woche hat der Landesvorstand mit den drei Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und PDS klärende Gespräche geführt. Man hofft, dass der Kreistag dem Treiben ein Ende setzt und seinerseits aufklärt, wie mit den Finanzen im Zweckverband umgegangen wird und welches die tatsächlichen Gründe für dieses Vorgehen gegenüber einer gemeinnützigen Wohlfahrtsorganisation sind.
Des Weiteren setzt die JUH auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die sich im Wesentlichen gegen den Kreistagsabgeordneten der CDU, Stefan Nüßle, richten. Sollten diese Ermittlungen zu einem Strafverfahren führen, so wird damit eine weitest gehende Aufklärung der Machenschaften einhergehen. Nebenprodukt dieser Ermittlungen, so hofft die JUH, wird dann auch die Aufklärung der jetzt vom Zweckverband erhobenen Vorwürfe, aber auch die Aufklärung der unklaren finanziellen Transaktionen des Zweckverbandes unter Vorsitz des Landrates Claus sein.
Weiterhin schaut die JUH nun zum Landesverwaltungsamt in Weimar. Die JUH geht von einer Zurückweisung des Ausschlussbeschlusses aus dem Zweckverband aus, da keine hinreichenden wichtigen Gründe vorlagen und das gesamte Vorgehen zu offensichtlich lange geplant ohne wirkliche Gründe nur den Zweck hatte, die JUH zu verdrängen. Interessant wird die Meinung des Landesverwaltungsamtes zu dem Punkt des faktischen Ausschlusses aus dem Rettungsdienst sein, hatte doch die Behörde dem Landrat Claus untersagt, die Rechtsposition der JUH zu schmälern, bevor sie nicht das Schlichtungsverfahren abgeschlossen hat. Muß der Landrat sich nicht an Vorgaben des Landesverwaltungsamtes halten?
Und nicht zuletzt setzt die JUH auf das Verwaltungsgericht in Weimar. Dabei stellt die JUH richtig, dass nicht der Kreisverband, sondern der Landesverband bisheriger Träger der Luftrettung war und dieser sich gegen das seiner Ansicht fehlerhafte Ausschreibungsverfahren des Thüringer Innenministeriums gewandt hat. Ein Vorgehen des Kreisverbandes gegen den Vollzug des Beschlusses der Verbandsversammlung hat es bisher nicht gegeben und kann deshalb auch nicht beanstandet werden.
Nur noch eine Unwahrheit mehr!
Die JUH wird mit allen möglichen Mitteln die Vorwürfe und Beschlüsse gerichtlich klären lassen, da sie sich davon auch mehr Ehrlichkeit und Objektivität verspricht, als die bisherige Behandlung durch den Landrat und die anderen Zweckverbandsmitglieder, die eigene, auch wirtschaftliche Ziele verfolgen. Danach werden die bisherigen Verleumdungen mit Sicherheit anders gesehen werden. Der Politik wird empfohlen, über die Notwendigkeit dieses Zweckverbandes nachzudenken, der ja augenscheinlich ihrer Kontrolle entglitten ist. Finanzielle und andere Manipulationen wären damit doch zumindest für die Zukunft ausgeschossen.
Als letzte Frage verbleibt, wo beim Vorgehen des Landrates Fürsorge für die 19 Mitarbeiter des Rettungsdienstes der JUH bleibt, und wer für den Schaden aufkommt, wenn es bei der jetzigen Verteilung der Rettungsmittel bleibt und die JUH am 1. Januar 2002 faktisch ausgeschlossen würde.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Landesvorstand Sachsen-Anhalt und Thüringen
Autor: nnzNun haben die Akteure im Rettungsdienstzweckverband das vollzogen, was seit langem geheim geplant war und versucht wurde und nur durch den Widerstand der JUH bisher verhindert wurde, sie haben die Johanniter aus dem Rettungsdienst in Nordhausen faktisch ausgeschlossen. Dabei bedienen sie sich nach wie vor der Mittel der Unterstellung, Unwahrheiten zu verbreiten und Vermutungen so darzustellen, als wenn sie wahr wären. Der Landesvorstand der Johanniter, Johannes-M. Schulz-Schottler, wies bereits mehrfach ausdrücklich darauf hin, dass er sofort nach Bekanntgabe von Vorwürfen selber versucht hat, die Tatsachen aufzuklären, jedoch ständig durch den Verbandsvorsitzenden Claus oder die anderen Akteure gehindert wurde.
Was gibt es hier wirklich zu verbergen?
Warum wird mit diesen üblen Mitteln und mit dieser erstaunlichen Energie am Ausschluß der JUH gearbeitet? Warum gibt es keine Erklärungen zu den Verschiebungen von Mitteln durch die Verbandsmitglieder? Hat die JUH nur die Spitze des Eisberges entdeckt? Klarzustellen ist, dass nicht wie behauptet die jetzige Geschäftsführung die Verantwortung trägt, sondern alle bisherigen wesentlichen Vorwürfe und Unterstellungen sich gegen den von der JUH fristlos entlassenen ehemaligen Kreisvorstand Stefan Nüßle richten, der bekannterweise in der CDU-Politik Nordhausens keine unbedeutende Rolle spielt. Mehrere strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen ihn zeigen auf, wer für mögliche Unregelmäßigkeiten die Verantwortung tragen würde.
Richtig ist, dass das Südharz-Krankenhaus behauptet eine Mietforderung gegen die JUH für die Jahre 1995 bis 1999 aufmachen zu können. Dies wird Gegenstand einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung sein. In dieser Zeit war Stefan Nüßle Vorstand, der doch leicht vom Parteifreund Claus befragt werden kann. Stefan Nüßle, der im Übrigen auch im Aufsichtsrat des Krankenhauses sitzt, das behauptet diese Forderung zu haben. Warum fragt der Geschäftsführer Pille nicht mal seinen Aufsichtsrat, in dem auch Landrat Claus vertreten ist diese um Aufklärung?
Im Wesentlichen handelt es sich bei den jetzt geäußerten Vorwürfen um bereits Bekanntes, das von der JUH entweder bestritten und widerlegt oder nicht bewiesen ist. Durch Wiederholung werden Behauptungen nicht wahrer, aber es zeigt die üble Masche mit der gearbeitet wird. Das geht dann soweit, dass Umfrageergebnisse von Medien unlauter zu Lasten der JUH beeinflusst werden. Noch einmal die Frage, was gibt es im Zweckverband zu verbergen, weshalb werden die Aufklärungsversuche des Vorstandes der JUH nicht unterstützt?
Nun setzt die JUH zum Einen auf die Politiker des Kreistages. In der vergangenen Woche hat der Landesvorstand mit den drei Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und PDS klärende Gespräche geführt. Man hofft, dass der Kreistag dem Treiben ein Ende setzt und seinerseits aufklärt, wie mit den Finanzen im Zweckverband umgegangen wird und welches die tatsächlichen Gründe für dieses Vorgehen gegenüber einer gemeinnützigen Wohlfahrtsorganisation sind.
Des Weiteren setzt die JUH auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die sich im Wesentlichen gegen den Kreistagsabgeordneten der CDU, Stefan Nüßle, richten. Sollten diese Ermittlungen zu einem Strafverfahren führen, so wird damit eine weitest gehende Aufklärung der Machenschaften einhergehen. Nebenprodukt dieser Ermittlungen, so hofft die JUH, wird dann auch die Aufklärung der jetzt vom Zweckverband erhobenen Vorwürfe, aber auch die Aufklärung der unklaren finanziellen Transaktionen des Zweckverbandes unter Vorsitz des Landrates Claus sein.
Weiterhin schaut die JUH nun zum Landesverwaltungsamt in Weimar. Die JUH geht von einer Zurückweisung des Ausschlussbeschlusses aus dem Zweckverband aus, da keine hinreichenden wichtigen Gründe vorlagen und das gesamte Vorgehen zu offensichtlich lange geplant ohne wirkliche Gründe nur den Zweck hatte, die JUH zu verdrängen. Interessant wird die Meinung des Landesverwaltungsamtes zu dem Punkt des faktischen Ausschlusses aus dem Rettungsdienst sein, hatte doch die Behörde dem Landrat Claus untersagt, die Rechtsposition der JUH zu schmälern, bevor sie nicht das Schlichtungsverfahren abgeschlossen hat. Muß der Landrat sich nicht an Vorgaben des Landesverwaltungsamtes halten?
Und nicht zuletzt setzt die JUH auf das Verwaltungsgericht in Weimar. Dabei stellt die JUH richtig, dass nicht der Kreisverband, sondern der Landesverband bisheriger Träger der Luftrettung war und dieser sich gegen das seiner Ansicht fehlerhafte Ausschreibungsverfahren des Thüringer Innenministeriums gewandt hat. Ein Vorgehen des Kreisverbandes gegen den Vollzug des Beschlusses der Verbandsversammlung hat es bisher nicht gegeben und kann deshalb auch nicht beanstandet werden.
Nur noch eine Unwahrheit mehr!
Die JUH wird mit allen möglichen Mitteln die Vorwürfe und Beschlüsse gerichtlich klären lassen, da sie sich davon auch mehr Ehrlichkeit und Objektivität verspricht, als die bisherige Behandlung durch den Landrat und die anderen Zweckverbandsmitglieder, die eigene, auch wirtschaftliche Ziele verfolgen. Danach werden die bisherigen Verleumdungen mit Sicherheit anders gesehen werden. Der Politik wird empfohlen, über die Notwendigkeit dieses Zweckverbandes nachzudenken, der ja augenscheinlich ihrer Kontrolle entglitten ist. Finanzielle und andere Manipulationen wären damit doch zumindest für die Zukunft ausgeschossen.
Als letzte Frage verbleibt, wo beim Vorgehen des Landrates Fürsorge für die 19 Mitarbeiter des Rettungsdienstes der JUH bleibt, und wer für den Schaden aufkommt, wenn es bei der jetzigen Verteilung der Rettungsmittel bleibt und die JUH am 1. Januar 2002 faktisch ausgeschlossen würde.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Landesvorstand Sachsen-Anhalt und Thüringen
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