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nnz-doku: Probleme und Sorgen wachsen

Mittwoch, 25. Januar 2006, 10:00 Uhr
Nordhausen (nnz). Auch im Jahr 2005 war eine weiter steigende Nachfrage von Ratsuchenden nach Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu verzeichnen. Diese Tendenz zeigte sich sowohl an den durchgeführten Beratungsgesprächen, der Anzahl an Kurzberatungen und nicht zuletzt an der Anzahl der bearbeiteten Fälle. In der doku-Reihe veröffentlicht die nnz alle Daten, Fakten und Zahlen.


Im Berichtszeitraum führten unsere drei Beratungsfachkräfte 2.535 Beratungsgespräche. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Erhöhung auf 112,3 %. Dabei fiel besonders die Zahl von Kurzberatungen auf, die sich bezogen auf 2004 verdreifachte. Nach unserer Einschätzung war das damit zu begründen, dass nicht nur immer mehr Bürger in dauerhafte Überschuldung gerieten, sondern auch eine steigende Anzahl kurzfristig Zahlungsschwierigkeiten hatte. Bedingt durch die weiter wachsende Nachfrage bei gleicher Berateranzahl wurden häufiger als in den Vorjahren die Bürger zur Selbsthilfe aktiviert. Durch Kurzberatungen, Vergabe von Informationsbroschüren, Anleitung zu Musterschreiben, Verhandlungshinweisen usw. war zunächst die Eigeninitiative der Klienten bei der Lösung von Problemen gefragt. Besonders hervorzuheben ist die erhöhte Anzahl von 198 neu aufgenommenen Beratungsfällen. Das bedeutet eine Steigerung zum Vorjahr auf 110 %.

Im Berichtszeitraum bearbeiteten wir insgesamt 479 Fälle (Erhöhung auf 109,1 %). Davon kamen 288 Klienten in unsere Beratungsstelle mit dem Ziel, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Die Zahl der Insolvenzfälle stieg damit im Vergleich zu 2004 auf 109,1 %. Die übrigen 191 Fälle nahmen die allgemeine Schuldnerberatung in Anspruch (Erhöhung auf 109,1 %). Für den größten Teil unseres Klientel war die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung die einzige Möglichkeit, nach Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Obliegenheiten, ein neues Leben ohne Schulden in Aussicht zu haben. Während 2004 55 Klienten einen Antrag auf private Insolvenz einreichen konnten, waren es 2005 88 Anträge und damit eine Erhöhung auf 179,6 %. Abgewiesene Anträge bzw. abgewiesene Verfahren waren in unserer Beratungsstelle nicht zu verzeichnen.

Außergerichtliche Einigungen im Insolvenzverfahren
Die Anzahl der außergerichtlichen Einigungsversuche erhöhte sich von 71 in 2004 auf 138. Das entspricht einer prozentualen Steigerung auf 194,4 %. Obwohl in 6 Fällen diese außergerichtliche Einigung erfolgreich war (im Vorjahr nur in einem Fall), stimmten die Gläubiger nur selten den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen zu, da es sich überwiegend wegen der geringen Einkommen um flexible Nullpläne handelte und diese abgelehnt wurden. Somit blieb den Betroffenen nur die Antragstellung beim Insolvenzgericht.

Die Gründe für Beratungsfälle, die nicht ins Verfahren führten, waren sehr unterschiedlich. Bedingt durch Krankheit, Altersgründe (Klienten, die über 65 Jahre waren) oder Suchtprobleme nahmen einige Schuldner im Verlauf der Beratung von der Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Abstand und entschieden sich für die Hilfestellung durch allgemeinen Schuldnerberatung. In Einzelfällen stellte sich auch im Verlauf der Beratung heraus, dass die Kriterien bei ehemaligen Selbstständigen für kein Verbraucher- sondern ein Regelinsolvenzverfahren zutrafen. Hier wurde die Beratung nach den notwendigen Hinweisen zum Antragsformular und der Verfahrensweise eingestellt.

Auch hielt ein Teil der Klienten den Zeitraum bei einer Kostenstundung für zu lang, da die gesamte Entschuldung sich dann bis zu 10 Jahren (6 Jahre Wohlverhaltensphase plus bis 4 Jahre für Verjährungsfrist für gestundete Gerichts- und Treuhänderkosten) ausdehnen würde.

Ein weiterer Grund, kein Insolvenzverfahren zu beantragen, trat bei Immobilieneigentümern auf, die das Risiko der Verwertung nicht eingehen wollten, obwohl die Zwangsversteigerung dann häufig durch die im Grundbuch gesicherten Gläubiger erfolgte. In den meisten Fällen konnten aber die Immobilien nicht verwertet werden bzw. erst nach 2 oder 3 Versteigerungsterminen, die sich über mehrere Jahre hinzogen.

Das bisherige Modell des Verbraucherinsolvenzverfahrens zur Erlangung der Restschuldbefreiung ist in die Kritik geraten, da die Kosten und der Arbeitsaufwand der Insolvenzgerichte nach deren Aussagen die Möglichkeiten der Länder übersteigen, ohne dass zu dieser Kritik bisher konkretes Zahlenmaterial vorgelegt wurde. Für das Jahr 2006 ist eine weitere Reform des Insolvenzgesetzes vorgesehen. Dazu liegen mehrere, sehr konträre Alternativvorschläge vor. Wir halten insbesondere das sogenannten „Verjährungsmodell“ für sehr kritikwürdig. Bei diesem Gesetzesvorschlag sollen die Schuldner, welche einen Kostenvorschuss von 2.500 € nicht aufbringen können, erst nach einer 8jährigen Verjährungsfrist schuldenfrei werden.

Insbesondere die weitere Möglichkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontenpfändungen, Lohnpfändungen usw. während dieser Zeit würde die Masse der Schuldner erheblich benachteiligen. Restschuldbefreiung nur noch für „reiche Schuldner“ lehnen wir ab. Es bleibt zu hoffen, dass mit der Reform die notwendige Verschlankung und Entbürokratisierung des Verfahrens beschlossen wird. Wir fordern, dass die genannte Ungleichbehandlung von Schuldnern bei der geplanten Gesetzesänderung ausgeschlossen werden muss.

Entwicklungstendenzen der Analyse aller Fälle
Die Analyse der Altersgruppen ergab, dass die meisten Klienten (28,2 % aller Fälle) 40 bis 50 Jahre waren. 26 % waren in der Altersgruppe 20 bis 30 Jahre. Die Tendenz zeigt, dass die Schuldner immer jünger werden, da sich der Anteil derer, die 20 bis 30 Jahre sind, erhöhte. Ursachen hierfür sehen wir in der Verschuldung durch Handyverträge und die frühe Aufnahme von Krediten für Fahrzeuge und Konsumbefriedigung.

47,6 % der Ratsuchenden hatte einen Realschulabschluss, 42,4 % einen Hauptschulabschluss. Der Anteil derer mit Realschulabschluss verringerte sich auffallend zugunsten der Klienten mit Hauptschulabschluss. Auch erhöhte sich der Anteil der Schuldner ohne Ausbildung von 19,1 % auf 21,1 %. Der größte Teil der Schuldner (71,5 %) erhielt als Einkommen Leistungen des Arbeitsamtes bzw. der ARGE.

Die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Haushalt betrug 55.940 €. Dabei ging die Schuldenhöhe im Einzelfall bis 776.000 € durch gescheiterte Immobilienfinanzierung. Wie in den Vorjahren war Arbeitslosigkeit die Hauptursache der Überschuldung (53 %). Bei 38,6 % (2004 36,7 %) führte das Konsumverhalten in die Überschuldung, da die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichten, um die Konsumwünsche zu befriedigen. Die Anteile derer, die durch eine gescheiterte Existenzgründung oder Immobilienfinanzierung in die Schuldenfalle gerieten, blieben im Vergleich zum Vorjahr auf ähnlichem Niveau.

Nur in einigen wenigen Fällen gelang außerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens eine Gesamtentschuldung, da die zur Verfügung stehenden Einkommen im Verhältnis zur Verschuldung zu niedrig waren bzw. nur für die Lebensgrundlagen ausreichten. Restschuldbefreiung durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren erreichte noch keiner unserer Klienten, da erst 2006 einzelne Fälle die Wohlverhaltensphase durchlaufen haben.

Maßnahmen der Beratungsstelle
Durch verbesserte Arbeitsorganisation und Änderung der Vorgehensweise bei Erstgesprächen konnten die Wartezeiten für Neuaufnahmen von 8 Wochen auf 4 Wochen reduziert werden. Die detaillierte Bearbeitung der Unterlagen wurde dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, je nach Einschätzung der Dringlichkeit, d. h. ob existenzbedrohende Schulden vorlagen. Dadurch hatten die Klienten weitaus früher Ansprechpartner für ihre Probleme und Ängste. Viele Sorgen konnten bereits im Erstgespräch durch Beratung zum Zwangsvollstreckungsrecht („Was kann mir der Gläubiger wegnehmen und was nicht?“) ausgeräumt werden und der psychische Druck, der auf vielen Schuldnern lastete, gemindert werden.

In vielen Fällen mangelte es an der Vollständigkeit der Unterlagen, so dass viel Zeit für Recherchen benötigt wurde, um eine vollständige Übersicht der Gläubiger zu erlangen.

Die Zusammenarbeit mit unserer Fachberatungsstelle Recht und Prävention in Jena war gleichbleibend gut. Insbesondere wurden wir von der Fachberatungsstelle Recht bei unserem Kampf gegen ungerechtfertigte Kontenkündigungen bei Pfändungen mit Erfolg unterstützt.

Der vorhandene Koffer mit Arbeitsmaterialien zur Schuldenprävention ist nach unserer Einschätzung ein sehr gutes Arbeitsmaterial und sollte weiter aktualisiert und vervollständigt werden. Die Arbeit auf der Ebene der Lehrerfortbildung zur präventiven Arbeit in Schulen halten wir für gut und äußerst wichtig. Leider hat sich dadurch in unserem Landkreis bisher noch keine messbare Resonanz seitens der Schulen hinsichtlich einer Zusammenarbeit ergeben.

Nach wie vor besteht eine sehr guter Kontakt zu den Richtern und Rechtspflegern unseres Insolvenzgerichtes in Mühlhausen. Der halbjährliche Erfahrungsaustausch im Rahmen des Arbeitskreises Insolvenzberatung unter Einbeziehung der Treuhänder ist unverzichtbar für eine hohe Qualität unserer Arbeit im Interesse der Klienten.
Monika Röthling, Leiterin AWO Schuldnerberatung
Autor: nnz

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