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Richter Kropp: Der Staubsaugervertreter

Montag, 09. Januar 2006, 10:35 Uhr
Nordhausen (nnz). Einblicke in Praktiken des Handelvertreterwesens konnte man jetzt in einer Sitzung des Amtsgerichts Sondershausen gewinnen. Der dreiundvierzigjährige Helmut G. (Name geändert) hatte sich entschlossen, als Handelsvertreter für Staubsauger seinen Unterhalt zu bestreiten. Zum Ende der Karriere musste sich Richter Christian Kropp mit dem Mann beschäftigen.


Eine der Vorzeigemarken in Deutschlands mit hochwertigen Staubsaugern sollte es als neuer Arbeitgeber sein. Dabei zahlte diese Firma keinen Grundlohn, Helmut G. mußte vielmehr von den jeweiligen Provisionen leben. Und dies ist gerade in einer nicht so reich gesegneten Gegenden wie dem östlichen Kyffhäuser, dem Hauptvertriebsgebiet des G., ziemlich schwer. Jedenfalls reichten die Einkünfte kaum zum Leben, geschweige denn zur Bezahlung von Nebenkosten und notwendigen Versicherungen. Da kam Helmut G. auf die Idee, entsprechende Bestellungen zu fälschen und so unberechtigt die Provisionen zu kassieren. Dies funktionierte auch eine ganze Weile, bis die Firma dahinter kam und Strafanzeige stellte. Acht Fälle des Betruges und der Urkundenfälschung wurden jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen verhandelt.

Dabei schilderte G. seine finanziellen Nöte eindrucksvoll. Vielleicht war dies der Grund, dass er noch einmal trotz seiner Vorstrafen eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro erhielt. „Nahe dran an einer Freiheitsstrafe“, so Amtsrichter Christian Kropp in seiner mündlichen Urteilsverkündung. Das Urteil ist rechtskräftig geworden und die Verfahrensbeteiligten und Zuschauer haben einen Einblick in die Nöte und täglichen Sorgen eines Handelsvertreters in Deutschland in wirtschaftlich schlechten Zeiten gewinnen können.
Autor: nnz

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