Entlastung
Freitag, 06. Januar 2006, 13:36 Uhr
Nordhausen/Berlin (nnz). Privathaushalte dürfen die Arbeitsleistung für Handwerkeraufträge bis zu 600 Euro jährlich von der Steuer abziehen. CDU-Bundestagsabgeordneter Manfred Grund ist sich sicher, das dieses Vorhaben am Montag abgesegnet wird. Was Grund der nnz noch sagte, das erfahren Sie mit einem Klick auf MEHR.
Die Bundesregierung wird auf ihrer Klausur am Montag das so beschließen. Finanz-und Arbeitsminister haben sich diese Woche vorab darauf verständigt, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Manfred Grund, der nnz mitteilt. Ich freue mich über diese Einigung, sagte Grund. Damit könne die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag (Punkt 1.8) rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden.
Die Maßnahme kann den Bausektor nach dem Wegfall der Eigenheimzulage stabilisieren, ist sich Grund sicher. Die Politik setze damit das Motto der Regierungserklärung von Angela Merkel um. Mehr Freiheit wagen heißt auch, dass neben die öffentliche Hand als Auftraggeber für Bauleistungen weiter auch private Haushalte treten. Außer den Eigentümern kommen auch Mieter in den Genuss der steuerlichen Förderung. Und zwar ganz offiziell, betont Manfred Grund.
Er sehe die Regel als geeignet an, um Schwarzarbeit zu minimieren. Ziel dieser und weiterer Regelungen ist es, mit der Gebäudemodernisierung Einsparungen bei der Energienutzung zu erreichen und den Verzehr von Bausubstanz zu beenden. Durch die privaten Investitionen bei Renovierungen, Erhaltungen und Modernisierungen von Wohnungen und Häusern entstehen Investitionen. Dies hilft dem Bauhandwerk und wird sich als Element des Aufschwungs erweisen, erklärte der Abgeordnete. Investitionen sind Nachfrage, sie lösen Aufträge für das örtliche Handwerk aus und sind damit natürlich auch ein Beitrag für Beschäftigung und Ausbildung. Manfred Grund ruft deshalb Mieter und Grundstücksbesitzer auf, Aufträge für anstehende Modernisierungsarbeiten auszulösen und diese gegen Rechnung ausführen zu lassen, denn nur mit einer ordentlichen Handwerker-Rechnung kann der Aufwand beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Manfred Grund weist darauf hin, dass alle Arbeiten zur Erhaltung und Modernisierung eigener oder gemieteter Immobilien berücksichtigt werden. Der Steuerbonus berücksichtigt nur die Arbeitsleistungen. Hier hätte ich mir mehr gewünscht, sagt Grund. Seiner Meinung hätten auch die verbauten Materialkosten Berücksichtigung finden sollen oder aber der Mehrwertsteuersatz für das von einem Handwerker beschaffte und verbaute Material gesenkt werden müssen.
Rechnungen müssen also nach der neuen Regelung Arbeitsleistungen und Materialkosten getrennt ausweisen, die anteilmäßige Mehrwertsteuer auf die Arbeitsleistung wird ebenfalls berücksichtigt. Geltend gemacht werden können 20 Prozent der Arbeitsleistung inkl. Mehrwertsteuer bis zu 600 Euro im Jahr. Die Aufwendungen mindern die Steuerschuld und gehen damit weit über die Berücksichtigung als Werbungskosten hinaus.
Autor: nnzDie Bundesregierung wird auf ihrer Klausur am Montag das so beschließen. Finanz-und Arbeitsminister haben sich diese Woche vorab darauf verständigt, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Manfred Grund, der nnz mitteilt. Ich freue mich über diese Einigung, sagte Grund. Damit könne die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag (Punkt 1.8) rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden.
Die Maßnahme kann den Bausektor nach dem Wegfall der Eigenheimzulage stabilisieren, ist sich Grund sicher. Die Politik setze damit das Motto der Regierungserklärung von Angela Merkel um. Mehr Freiheit wagen heißt auch, dass neben die öffentliche Hand als Auftraggeber für Bauleistungen weiter auch private Haushalte treten. Außer den Eigentümern kommen auch Mieter in den Genuss der steuerlichen Förderung. Und zwar ganz offiziell, betont Manfred Grund.
Er sehe die Regel als geeignet an, um Schwarzarbeit zu minimieren. Ziel dieser und weiterer Regelungen ist es, mit der Gebäudemodernisierung Einsparungen bei der Energienutzung zu erreichen und den Verzehr von Bausubstanz zu beenden. Durch die privaten Investitionen bei Renovierungen, Erhaltungen und Modernisierungen von Wohnungen und Häusern entstehen Investitionen. Dies hilft dem Bauhandwerk und wird sich als Element des Aufschwungs erweisen, erklärte der Abgeordnete. Investitionen sind Nachfrage, sie lösen Aufträge für das örtliche Handwerk aus und sind damit natürlich auch ein Beitrag für Beschäftigung und Ausbildung. Manfred Grund ruft deshalb Mieter und Grundstücksbesitzer auf, Aufträge für anstehende Modernisierungsarbeiten auszulösen und diese gegen Rechnung ausführen zu lassen, denn nur mit einer ordentlichen Handwerker-Rechnung kann der Aufwand beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Manfred Grund weist darauf hin, dass alle Arbeiten zur Erhaltung und Modernisierung eigener oder gemieteter Immobilien berücksichtigt werden. Der Steuerbonus berücksichtigt nur die Arbeitsleistungen. Hier hätte ich mir mehr gewünscht, sagt Grund. Seiner Meinung hätten auch die verbauten Materialkosten Berücksichtigung finden sollen oder aber der Mehrwertsteuersatz für das von einem Handwerker beschaffte und verbaute Material gesenkt werden müssen.
Rechnungen müssen also nach der neuen Regelung Arbeitsleistungen und Materialkosten getrennt ausweisen, die anteilmäßige Mehrwertsteuer auf die Arbeitsleistung wird ebenfalls berücksichtigt. Geltend gemacht werden können 20 Prozent der Arbeitsleistung inkl. Mehrwertsteuer bis zu 600 Euro im Jahr. Die Aufwendungen mindern die Steuerschuld und gehen damit weit über die Berücksichtigung als Werbungskosten hinaus.
