Verhandlungen angesagt
Mittwoch, 21. Dezember 2005, 10:08 Uhr
Nordhausen (nnz). Zum Gesamtpaket der Krankenhaus-Beschlüsse gehört neben den elf Einzelbeschlüssen auch die Beschlussfassung zu einem neuen Gesellschaftsvertrag. Der Fahrplan steht dazu fest, mehr aber auch nicht...
Während der Minderheitsgesellschafter (Stadt Nordhausen) die elf Einzelbeschlüsse erst nach einem novellierten Gesellschaftsvertrag beschließen lassen will, sieht man das beim Mehrheitsgesellschafter (Landkreis Nordhausen) ein wenig anders. Da waren gestern die ersten Beschlüsse auf den Weg gebracht worden.
Die unterschiedlichen juristischen Auffassungen spiegeln sich übrigens auch in den verschiedenen Versionen des Gesellschaftsvertrages wider, der aber nur in einem einheitlichen Wortlaut beschlossen werden kann. Die nnz berichtete schon einmal über diese Unterschiede, die vor allem im Paragraph 9 zum Ausdruck kommen. Da gibt es im städtischen Entwurf (abgesehen von einem formalen Fehler – es fehlt die Ziffer 2) einen Anspruch auf eine Dreiviertel-Mehrheit im Aufsichtsrat, die all das beschließen darf, was existenziell wichtig sei für die gemeinnützige Gesellschaft. Für die Stadtverwaltung Nordhausen sind das zum Beispiel Änderungen im Gesellschaftervertrag, Bestellung, Abberufung und Entlastung des Geschäftsführers, Erteilung von Prokuren bis hin zur Auflösung der Gesellschaft.
Beim Entwurf des Landratsamtes sieht das ein wenig anders aus. Da gibt es zwar auch die Notwendigkeit einer Dreiviertel-Mehrheit, die aber sind nur bei Beschlüssen zur Änderung des Gesellschaftervertrages, bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitgliedern und Gesellschaftern sowie bei der Auflösung der Gesellschaft herbeizuführen. Dann ist Schluß. Alle anderen Beschlüsse benötigen eine einfache Mehrheit.
Nun sind nicht nur Beobachter der politischen Szene in und um Nordhausen herum neugierig, wie sich Stadt und Landkreis da wohl einigen werden. Ob das bis Anfang Februar möglich ist, kann durchaus bezweifelt werden. Aber: Am 1. Februar 2006 sollen ja im Nordhäuser Stadtrat die Beschlüsse gefasst werden, denen gestern der Kreistag seinen Segen erteilte.
Autor: nnzWährend der Minderheitsgesellschafter (Stadt Nordhausen) die elf Einzelbeschlüsse erst nach einem novellierten Gesellschaftsvertrag beschließen lassen will, sieht man das beim Mehrheitsgesellschafter (Landkreis Nordhausen) ein wenig anders. Da waren gestern die ersten Beschlüsse auf den Weg gebracht worden.
Die unterschiedlichen juristischen Auffassungen spiegeln sich übrigens auch in den verschiedenen Versionen des Gesellschaftsvertrages wider, der aber nur in einem einheitlichen Wortlaut beschlossen werden kann. Die nnz berichtete schon einmal über diese Unterschiede, die vor allem im Paragraph 9 zum Ausdruck kommen. Da gibt es im städtischen Entwurf (abgesehen von einem formalen Fehler – es fehlt die Ziffer 2) einen Anspruch auf eine Dreiviertel-Mehrheit im Aufsichtsrat, die all das beschließen darf, was existenziell wichtig sei für die gemeinnützige Gesellschaft. Für die Stadtverwaltung Nordhausen sind das zum Beispiel Änderungen im Gesellschaftervertrag, Bestellung, Abberufung und Entlastung des Geschäftsführers, Erteilung von Prokuren bis hin zur Auflösung der Gesellschaft.
Beim Entwurf des Landratsamtes sieht das ein wenig anders aus. Da gibt es zwar auch die Notwendigkeit einer Dreiviertel-Mehrheit, die aber sind nur bei Beschlüssen zur Änderung des Gesellschaftervertrages, bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitgliedern und Gesellschaftern sowie bei der Auflösung der Gesellschaft herbeizuführen. Dann ist Schluß. Alle anderen Beschlüsse benötigen eine einfache Mehrheit.
Nun sind nicht nur Beobachter der politischen Szene in und um Nordhausen herum neugierig, wie sich Stadt und Landkreis da wohl einigen werden. Ob das bis Anfang Februar möglich ist, kann durchaus bezweifelt werden. Aber: Am 1. Februar 2006 sollen ja im Nordhäuser Stadtrat die Beschlüsse gefasst werden, denen gestern der Kreistag seinen Segen erteilte.
