Verlässlicher Partner
Freitag, 16. Dezember 2005, 07:12 Uhr
Nordhausen/Berlin (nnz). Aus Berlin informiert CDU-Bundestagsabgeordneter Manfred Grund, dass der Bund doch knapp ein Drittel der Wohnkosten der Hartz IV-Bezieher übernimmt. Damit besteht Klarheit...
Die Kommunen werden für das ganze Jahr 2005 sowie für 2006 entlastet. Ein entsprechendes Eil-Gesetz wurde am Donnerstag mit übergroßer Mehrheit verabschiedet. Der zunächst geplante Ausstieg des Bundes aus der Finanzierung der Wohnkosten ist vorerst ausgesetzt, teilt Manfred Grund mit. Die neue Bundesregierung hält an der Zusage fest, im Zuge von Hartz IV werden die Kommunen um insgesamt 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Auf Antrag von CDU/CSU und SPD hat das Parlament deshalb am Donnerstag beschlossen, den Anteil des Bundes bei den Kosten für Miete und Heizung der Empfänger von Hartz IV auf den bisherigen Beteiligungssatz von 29,1 % festzuschreiben. So besagt es das 2. Änderungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Im Jahr 2006 soll in Zusammenarbeit mit den Ländern eine komplette Neuregelung der Kostenverteilung vereinbart werden, die ab 2007 dauerhaft gilt. Die große Koalition ist nach Manfred Grunds Worten deshalb jetzt den Wünschen von Ländern und Kommunen entgegen gekommen. In den letzten Wochen hatte es über die Berechnungsgrundlagen der noch von der alten Regierung vorgelegten Überprüfungsberichte Streit gegeben. Insbesondere die Kommunen hatten kund getan, dass die Entlastung durch Hartz IV die versprochenen 2,5 Milliarden Euro noch nicht erreicht haben.
Auch für ältere Arbeitslosen den neuen Ländern wurde eine günstige Regelung gefunden, sagt Manfred Grund: Die so genannte 58-er Regelung, nach der auch nicht mehr vermittelbare Arbeitnehmer mit 58 oder mehr Lebensjahren Arbeitslosengeld bekommen können, wurde um 2 Jahre verlängert. Der Bundesrat wird nach Überzeugung von Manfred Grund dieses Gesetz heute bestätigen.
Autor: nnzDie Kommunen werden für das ganze Jahr 2005 sowie für 2006 entlastet. Ein entsprechendes Eil-Gesetz wurde am Donnerstag mit übergroßer Mehrheit verabschiedet. Der zunächst geplante Ausstieg des Bundes aus der Finanzierung der Wohnkosten ist vorerst ausgesetzt, teilt Manfred Grund mit. Die neue Bundesregierung hält an der Zusage fest, im Zuge von Hartz IV werden die Kommunen um insgesamt 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Auf Antrag von CDU/CSU und SPD hat das Parlament deshalb am Donnerstag beschlossen, den Anteil des Bundes bei den Kosten für Miete und Heizung der Empfänger von Hartz IV auf den bisherigen Beteiligungssatz von 29,1 % festzuschreiben. So besagt es das 2. Änderungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Im Jahr 2006 soll in Zusammenarbeit mit den Ländern eine komplette Neuregelung der Kostenverteilung vereinbart werden, die ab 2007 dauerhaft gilt. Die große Koalition ist nach Manfred Grunds Worten deshalb jetzt den Wünschen von Ländern und Kommunen entgegen gekommen. In den letzten Wochen hatte es über die Berechnungsgrundlagen der noch von der alten Regierung vorgelegten Überprüfungsberichte Streit gegeben. Insbesondere die Kommunen hatten kund getan, dass die Entlastung durch Hartz IV die versprochenen 2,5 Milliarden Euro noch nicht erreicht haben.
Auch für ältere Arbeitslosen den neuen Ländern wurde eine günstige Regelung gefunden, sagt Manfred Grund: Die so genannte 58-er Regelung, nach der auch nicht mehr vermittelbare Arbeitnehmer mit 58 oder mehr Lebensjahren Arbeitslosengeld bekommen können, wurde um 2 Jahre verlängert. Der Bundesrat wird nach Überzeugung von Manfred Grund dieses Gesetz heute bestätigen.
