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Mit der Birne gegen Häuslebauer

Freitag, 16. November 2001, 14:26 Uhr
Nordhausen (nnz). In Nordhausen könnte sich im kommenden Jahr ein wohl einmaliges Ereignis zutragen. Schöne Wohnhäuser werden dem Erdboden gleichgemacht, die Abrissbirne rückt an. Wie das funktionieren kann, das hat Ihre nnz erfahren.


Wer aufmerksam den nnz-Rückspiegel verfolgt, der konnte in den vergangenen Tagen eine Meldung aus der Nordhäuser Stadtverwaltung lesen. Darin kündigte das Bauordnungsamt im vergangenen Jahr an, dass es künftig gegen sogenannte Schwarzbauten vorgehen werde. Bei der Ankündigung wird es nicht bleiben. Wie die nnz aus dem Rathaus erfuhr, seien in diesem Jahr bereits fünf Verfahren gegen Bauherren eröffnet worden. Allesamt hätten die Häuslerbauer ihre „Schmuckstücke“ illegal errichtet. Der Schwerpunkt der Schwarzbauten liegt - stadtgeografisch gesehen ­ in Krimderode, Fachleute sprechen hier vom Außenbereich.

Das Ziel könne also nur die Beseitigung der Bauten sein, der Abriß droht. Noch wehren sich die Bauherren gegen das harte Vorgehen des Bauordnungsamtes, doch eine Teilniederlage mussten sie schon hinnehmen. Zwei Bauherren legten gegen den Bescheid der Ordnungsbehörde Widerspruch ein, der allerdings wurde vom Landesverwaltungsamt Weimar (LVA) abgeschmettert. Nächste Instanz ist das Thüringer Verwaltungsgericht in Weimar, dort sind die Verfahren mittlerweile anhängig. Wenn sich die Verwaltungsrichter dem Standpunkt der Fachaufsicht des LVA anschließen, dann wird es ernst. Noch haben die Häuslebauer die Wahl: Entweder Abriß oder das Oberverwaltungsgericht anrufen. Sollte dieses auch gegen die Antragsteller entscheiden, dann wird abgerissen, was erst vor kurzer oder vielleicht auch schon längerer Zeit aufgebaut wurde.

Das Bauordnungsamt wird schließlich darüber wachen, dass ein entsprechendes Urteil durchgesetzt wird, geht es für die Behörde ja auch um das Durchsetzen von Recht. Dann müssen die Besitzer der Wohnhäuser diese abreißen lassen. Bezahlen müssen sie neben dem Abriß vermutlich auch die Kosten des gesamten Verfahrens.
Autor: nnz

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