Ist schon alles vorbereitet, um Ungeimpfte zu erfassen?
Am Mittwoch kommt die teilweise Impfpflicht
Freitag, 11. März 2022, 09:45 Uhr
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach legte sich schon während der Beschlussfassung zur teilweisen, einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Herbst letzten Jahres fest: Klar ist aber, dass die meisten Ungeimpften von heute bis dahin entweder geimpft, genesen oder leider verstorben sind, denn das Infektionsgeschehen mit schweren Verläufen betrifft vor allem Impfverweigerer...
Die seiner Meinung nach wenigen überlebenden Ungeimpften in Gesundheits- und Pflegeberufen kämpfen heute zwar nicht um ihr Leben, aber ab nächsten Mittwoch um ihren Job, denn ab dem 16. März wird sie eingeführt: die Impfpflicht.
Die Bundesregierung ließ allerdings im zugehörigen Gesetz gleich eine Hintertür offen, als da formuliert wurde, dass kein automatisches Beschäftigungsverbot ergehe. Die angestellten Impfverweigerer seien fortan dem Gesundheitsamt zu melden und dort entscheide man nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall über die weiteren Maßnahmen (z. B. ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot). Den durch diese Festlegung nun in der Verantwortung stehenden Gebietskörperschaften gesteht die Bundesregierung jedoch zu die Personalsituation in der Einrichtung (zu) berücksichtigen.
In Thüringen müssen im Gesundheitswesen oder artverwandten Einrichtungen tätige Personen beim Arbeitgeber bis kommenden Dienstag Immunitätsnachweise vorlegen. Ab Mittwoch muss die Einrichtungsleitung nachweislose Personen ans Gesundheitsministerium melden. Dafür, so hatte das Thüringer Gesundheitsministerium vollmundig angekündigt, wollte das Land eine zentrale Meldesoftware für die Thüringer Gesundheitsämter zur Verfügung stellen.
Diese Ankündigung haben die Mitarbeiter von Heike Werner aber bis zum heutigen Tage nicht umsetzen können, so dass die Landkreise und andere Gebietskörperschaften wieder auf sich allen gestellt sind.
Im Kreis Nordhausen hat ein privater Anbieter eine datensichere Software laut gültiger Datenschutzgrundverordnung erstellt, die das Landratsamt nun zum Einsatz bringen wird. Auch im Kyffhäuserkreis scheint eine solche Lösung gefunden, denn von dort hieß es gestern: Für die Meldungen an das Gesundheitsamt steht ein datensicheres Webportal zur Verfügung. Gleichzeitig bittet die Verwaltung, Zitat: Von Übermittlungen der Daten per Mail, Fax oder Post an das Gesundheitsamt ist unbedingt abzusehen. Der Zugang soll rechtzeitig zur Verfügung stehen und wird entsprechend bekannt gegeben.
Weil die Landesregierung offensichtlich mit Anlaufschwierigkeiten gerechnet hatte, ist ihr Maßnahmenpaket terminlich weit gefächert und erst im Mai werden Bußgelder angedroht. Ende Juli/ Anfang August soll die Verbotsverfügung dann inhaltliche Wirkung entfalten, wie es im Amtsdeutsch heißt. Mit inhaltlicher Wirkung ist hier die Entfernung der immer noch Ungeimpften von ihren Arbeitsplätzen gemeint.
Im Landratsamt Nordhauen weiß man heute noch nicht, welche Daten genau aus wie vielen Einrichtungen entgegen genommen werden sollen. Hier gibt es auch keine konkreten Zahlen, wie viele umgeimpfte Mitarbeiter es eigentlich im Kreis in den medizinischen Einrichtungen noch gibt. Das Ministerium in Erfurt hat eine Priorisierungsliste zur Durchsetzung der Impfpflicht erstellt an dessen Spitze die voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen sowie Krankenhäuser und Rettungsdienste stehen. Die Liste zieht sich über weitere fünfzehn Punkte hin bis zum Punkt 19, der Sonstige Einrichtungen und Unternehmen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterfallen aufführt.
Kontrolliert werden die Impfverweigerer und ihre Fortschritte dann von demselben Personal in den regionalen Gesundheitsämtern, dass jetzt schon mit ständig neuen Erlässen und Verfügungen zur Eindämmung der Krankheit beschäftigt ist. Seit zwei Jahren arbeiten die Kollegen zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben in der Kontaktnachverfolgungen und Quarantänekontrollen an der Grenze der Belastbarkeit.
Die Pressesprecherin des Landratsamtes, Jessica Piper, möchte diese Tatsache der nnz gegenüber nicht kommentieren und verweist darauf, dass vom Land ganz am Ende der Prioritätenliste der Hinweis gegeben wird: Das Gesundheitsamt kann anhand einer Gefährdungsbeurteilung eine eigene, von der vorstehenden abweichende Priorisierungsliste festlegen. Auch hierfür stellt sich die Frage, wer das wann und wo beurteilen und umsetzen soll? Sollte sich herausstellen, dass in einer sehr spezialisierten Abteilung ein hoher Anteil Ungeimpfter arbeitet, müsste man hier eine Einzelfall-Beurteilung anwenden, sagte Piper.
Bis es allerdings so weit ist, müssen erst einmal alle Einrichtungen des Landkreises das Meldeportal mit Daten füttern. Wenn sie denn wissen, mit welchen.
Olaf Schulze
Autor: oschDie seiner Meinung nach wenigen überlebenden Ungeimpften in Gesundheits- und Pflegeberufen kämpfen heute zwar nicht um ihr Leben, aber ab nächsten Mittwoch um ihren Job, denn ab dem 16. März wird sie eingeführt: die Impfpflicht.
Die Bundesregierung ließ allerdings im zugehörigen Gesetz gleich eine Hintertür offen, als da formuliert wurde, dass kein automatisches Beschäftigungsverbot ergehe. Die angestellten Impfverweigerer seien fortan dem Gesundheitsamt zu melden und dort entscheide man nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall über die weiteren Maßnahmen (z. B. ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot). Den durch diese Festlegung nun in der Verantwortung stehenden Gebietskörperschaften gesteht die Bundesregierung jedoch zu die Personalsituation in der Einrichtung (zu) berücksichtigen.
In Thüringen müssen im Gesundheitswesen oder artverwandten Einrichtungen tätige Personen beim Arbeitgeber bis kommenden Dienstag Immunitätsnachweise vorlegen. Ab Mittwoch muss die Einrichtungsleitung nachweislose Personen ans Gesundheitsministerium melden. Dafür, so hatte das Thüringer Gesundheitsministerium vollmundig angekündigt, wollte das Land eine zentrale Meldesoftware für die Thüringer Gesundheitsämter zur Verfügung stellen.
Diese Ankündigung haben die Mitarbeiter von Heike Werner aber bis zum heutigen Tage nicht umsetzen können, so dass die Landkreise und andere Gebietskörperschaften wieder auf sich allen gestellt sind.
Im Kreis Nordhausen hat ein privater Anbieter eine datensichere Software laut gültiger Datenschutzgrundverordnung erstellt, die das Landratsamt nun zum Einsatz bringen wird. Auch im Kyffhäuserkreis scheint eine solche Lösung gefunden, denn von dort hieß es gestern: Für die Meldungen an das Gesundheitsamt steht ein datensicheres Webportal zur Verfügung. Gleichzeitig bittet die Verwaltung, Zitat: Von Übermittlungen der Daten per Mail, Fax oder Post an das Gesundheitsamt ist unbedingt abzusehen. Der Zugang soll rechtzeitig zur Verfügung stehen und wird entsprechend bekannt gegeben.
Weil die Landesregierung offensichtlich mit Anlaufschwierigkeiten gerechnet hatte, ist ihr Maßnahmenpaket terminlich weit gefächert und erst im Mai werden Bußgelder angedroht. Ende Juli/ Anfang August soll die Verbotsverfügung dann inhaltliche Wirkung entfalten, wie es im Amtsdeutsch heißt. Mit inhaltlicher Wirkung ist hier die Entfernung der immer noch Ungeimpften von ihren Arbeitsplätzen gemeint.
Im Landratsamt Nordhauen weiß man heute noch nicht, welche Daten genau aus wie vielen Einrichtungen entgegen genommen werden sollen. Hier gibt es auch keine konkreten Zahlen, wie viele umgeimpfte Mitarbeiter es eigentlich im Kreis in den medizinischen Einrichtungen noch gibt. Das Ministerium in Erfurt hat eine Priorisierungsliste zur Durchsetzung der Impfpflicht erstellt an dessen Spitze die voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen sowie Krankenhäuser und Rettungsdienste stehen. Die Liste zieht sich über weitere fünfzehn Punkte hin bis zum Punkt 19, der Sonstige Einrichtungen und Unternehmen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterfallen aufführt.
Kontrolliert werden die Impfverweigerer und ihre Fortschritte dann von demselben Personal in den regionalen Gesundheitsämtern, dass jetzt schon mit ständig neuen Erlässen und Verfügungen zur Eindämmung der Krankheit beschäftigt ist. Seit zwei Jahren arbeiten die Kollegen zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben in der Kontaktnachverfolgungen und Quarantänekontrollen an der Grenze der Belastbarkeit.
Die Pressesprecherin des Landratsamtes, Jessica Piper, möchte diese Tatsache der nnz gegenüber nicht kommentieren und verweist darauf, dass vom Land ganz am Ende der Prioritätenliste der Hinweis gegeben wird: Das Gesundheitsamt kann anhand einer Gefährdungsbeurteilung eine eigene, von der vorstehenden abweichende Priorisierungsliste festlegen. Auch hierfür stellt sich die Frage, wer das wann und wo beurteilen und umsetzen soll? Sollte sich herausstellen, dass in einer sehr spezialisierten Abteilung ein hoher Anteil Ungeimpfter arbeitet, müsste man hier eine Einzelfall-Beurteilung anwenden, sagte Piper.
Bis es allerdings so weit ist, müssen erst einmal alle Einrichtungen des Landkreises das Meldeportal mit Daten füttern. Wenn sie denn wissen, mit welchen.
Olaf Schulze

