Richter Kropp: Verbotenes im Kinderzimmer
Montag, 12. Dezember 2005, 09:28 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Vor dem Amtsgericht Sondershausen werden zur Zeit zahlreiche Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verhandelt. Dabei geht es nicht nur um Schuß- und Stichwaffen, sondern auch um Wurf- und Morgensterne oder Stahlruten, mit denen sich Zeigenossen versehen, um den Fährnissen des Alltaglebens zu begegnen...
In der letzten Verhandlung hatte Strafrichter Christian Kropp über ein Nun-Chaku zu verhandeln. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich nicht etwa ein leckeres koreanisches Reisgericht, vielmehr ist damit ein sogenanntes Würgeholz gemeint. Nun-Chakus bestehen aus zwei Handgriffen aus Holz mit einer Kette dazwischen. Das Gerät sieht man vielfach in Kung-Fu Filmen im Einsatz, wo es zum Würgen oder Schlagen verwendet wird. Der Besitz eines solchen Gerätes verstößt gegen deutsches Waffenrecht, wo schon der Besitz strafbar ist.
Bei Christine A. (47, Name geändert) hatten Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser bei einer Durchsuchung ein solches Nun-Chaku im Kinderzimmer gefunden. Anlaß war der Verdacht von Schüssen auf ihren getrenntlebenden Mann, Frau A. ist Sportschützin und insoweit im Besitz eines Waffenscheins. Grund genug für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen dieses Zufallfundes beim Sondershäuser Amtsgericht einen Strafbefehl zu beantragen, der auch so erlassen wurde. In ihrem Einspruch verwies Christian A. darauf, dass es sich bei dem Gerät nach ihrer Auffassung nicht um eine Waffe, sondern um ein Spielzeug gehandelt habe. Die Griffe seien aus Plastik gewesen, man würde daher von einem Nun-Soft-Chaku sprechen.
Es ist eigentlich egal, wie man gewürgt wird, mit diesen Worten ließ Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht keine Zweifel an der Strafbarkeit der A. aufkommen. Andererseits paßte die nichtvorbestrafte Frau A. auch nicht in das typische Täterbild: ein Besitzer eines Nun-Chaku ist eher ein jugendlicher, zu Gewalttaten neigender Täter. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ist daher das Verfahren eingestellt worden. Wie übrigens das Ausgangsverfahren, da sich die Schüsse gegen ihren Mann nicht als wahr herausgestellt hatten.
Autor: nnzIn der letzten Verhandlung hatte Strafrichter Christian Kropp über ein Nun-Chaku zu verhandeln. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich nicht etwa ein leckeres koreanisches Reisgericht, vielmehr ist damit ein sogenanntes Würgeholz gemeint. Nun-Chakus bestehen aus zwei Handgriffen aus Holz mit einer Kette dazwischen. Das Gerät sieht man vielfach in Kung-Fu Filmen im Einsatz, wo es zum Würgen oder Schlagen verwendet wird. Der Besitz eines solchen Gerätes verstößt gegen deutsches Waffenrecht, wo schon der Besitz strafbar ist.
Bei Christine A. (47, Name geändert) hatten Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser bei einer Durchsuchung ein solches Nun-Chaku im Kinderzimmer gefunden. Anlaß war der Verdacht von Schüssen auf ihren getrenntlebenden Mann, Frau A. ist Sportschützin und insoweit im Besitz eines Waffenscheins. Grund genug für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen dieses Zufallfundes beim Sondershäuser Amtsgericht einen Strafbefehl zu beantragen, der auch so erlassen wurde. In ihrem Einspruch verwies Christian A. darauf, dass es sich bei dem Gerät nach ihrer Auffassung nicht um eine Waffe, sondern um ein Spielzeug gehandelt habe. Die Griffe seien aus Plastik gewesen, man würde daher von einem Nun-Soft-Chaku sprechen.
Es ist eigentlich egal, wie man gewürgt wird, mit diesen Worten ließ Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht keine Zweifel an der Strafbarkeit der A. aufkommen. Andererseits paßte die nichtvorbestrafte Frau A. auch nicht in das typische Täterbild: ein Besitzer eines Nun-Chaku ist eher ein jugendlicher, zu Gewalttaten neigender Täter. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ist daher das Verfahren eingestellt worden. Wie übrigens das Ausgangsverfahren, da sich die Schüsse gegen ihren Mann nicht als wahr herausgestellt hatten.
