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Richter Kropp: Entlassung gefordert

Montag, 05. Dezember 2005, 12:34 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Immer wieder hört man von Einkaufsmärkten, die Kindern Zugang zu Alkohol gewähren. Das Jugendschutzgesetz verbietet dies, gerade in Lebensmittelmärkten. Doch an der Ausführung dieses Gesetzes hapert es in der Praxis nicht selten, wie ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen aufzeigt.


Ende März hatten zwei zwölfjährige Knaben einen Markt in Artern betreten. Mit zwei Flaschen Apfelkorn und einer Flasche Prosecco passierten sie, nachdem sie bezahlt hatten, die Kassiererin, ohne dass diese den Kindern den Einkauf verweigerten. Aufgeflogen ist das Ganze, weil die Jungen den Apfelkorn gleich zu sich nahmen und von Freunden sturzbetrunken nach Hause geschoben werden mußten. Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises hatte dann gegen die Marktleiterin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1000 Euro erlassen. Die Betroffene hatte Einspruch eingelegt, so dass das Verfahren vor dem Sondershäuser Amtsgericht landete.

Vor Gericht konnte sich die Marktleiterin auf die wirksame Übertragung ihrer Verantwortlichkeit auf ihre Mitarbeiter berufen. Diese seien ordnungsgemäß belehrt worden, was auch durch die Geschäftsleitung immer überprüft würde. Dies wurde vor einer Zeugin der Geschäftsleitung bestätigt. Demgegenüber standen die Aussagen der Kinder, die lediglich den Einkauf widergeben konnten, den Namen der Verkäuferin aber nicht mehr wußten. Die Marktleiterin jedenfalls hätte ihnen keinen Alkohol ausgeschenkt.

Dem Gericht blieb aber nichts übrig, als die Marktleiterin freizusprechen. Diese war am fraglichen Tage nachweislich nicht im Markt, das Personal entsprechend angewiesen. Für den Arterner Lebensmittelmarkt ist dieses Urteil allerdings ein Pyrrhus-Sieg. Bußgeldrichter Christian Kropp forderte in seiner Urteilsbegründung die Marktleiterin eindringlich auf, die Kassiererin zu entlassen. Es könne nicht angehen, dass schlampiges Personal Alkohol an Kinder ausschenke und dadurch deren Gesundheit beeinträchtige. Immerhin ist der Name der Verkäuferin jetzt bekannt geworden, so dass die Schuldige noch ihre gerechte Strafe erfahren wird.
Autor: nnz

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