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Neujahrsfalle für Eigenheimbesitzer

Dienstag, 29. November 2005, 11:29 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Eigenheimzulage soll wegfallen. Mancher schafft jetzt noch Haus oder Wohnung an. Doch da gibt es einiges zu beachten, um sich die volle Förderung noch zu sichern. Der Bund der Steuerzahler klärt die nnz-Leser auf.


Wird ein zu eigenen Wohnzwecken bestimmtes Gebäude im Jahr 2005 angeschafft (maßgebend ist der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten) oder vom Steuerpflichtigen hergestellt, sollte dieses Gebäude auch noch 2005 bezogen werden. Darauf hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hingewiesen. Ansonsten geht ein Jahr des achtjährigen Förderzeitraumes für die Eigenheimzulage verloren.

Der Bundesfinanzhof versteht unter der für die Gewährung der Eigenheimzulage erforderlichen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken den tatsächlichen Gebrauch der Wohnung, der den Einzug voraussetzt. Eine begünstigte Eigennutzung zu Wohnzwecken lehnt er deshalb für die Zeit der Renovierung vor dem tatsächlichen Einzug ab. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer während der Renovierung in der Wohnung behelfsmäßig übernachtet, erläuterte der BdSt.

Ein Beispiel:
2005 wird ein gebrauchtes Haus erworben. Wegen diverser Schönheitsreparaturen, wird das Haus aber erst im Jahr 2006 bezogen.

Die Folge:
Da die Nutzung erst ab 2006 erfolgt, geht ein Jahr der Eigenheimförderung verloren und die Eigenheimzulage wird nur noch für die Jahre 2006 bis 2012 gewährt, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Bund der Steuerzahler Thüringen rät daher Eigenheimerwerbern, die dieses Jahr ein Objekt erworben oder fertig gestellt haben, auch noch 2005 dort einzuziehen, damit die Möglichkeit für die volle achtjährige Eigenheimförderung gewahrt bleibt.
Autor: nnz

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