Richter Kropp: Angriffe mit Kampfhund
Montag, 28. November 2005, 09:25 Uhr
Sondershausen (nnz). Eine zwanzigjährige Schülerin, eine sechsundsechzigjährige Rentnerin und ein fünfundvierzigjähriger Rechtsanwalt sind in diesem Jahr unabhängig voneinander Opfer einer Kampfhundattacke im Kyffhäuserkreis geworden. Das Traurige an dem Fall ist, dass es sich immer um den gleichen Hund gehandelt hat.
Am 15.06.2005 führte die arbeitslose Angeklagte Sandra V. (41, Name geändert) ihren einjährigen Rottweiler-Labrador-Mischlingshund Gassi. Im Bereich ihres Hauseingangs griff der Hund die Zwanzigjährige an und biss sie in den rechten Oberschenkel. Die Zeugin erlitt dadurch Bißwunden, die ärztlich versorgt werden müssen.
Am 31.07.2005 kam es zu einem weiteren Vorfall. In der Johann-Karl-Wezel-Straße führte die Angeklagte diesen Kampfhund an der Rentnerin vorbei, obwohl ihr bekannt war, dass das Tier bereits zuvor nach der Schülerin geschnappt hatte. Jetzt biß das Tier die Rentnerin in das Handgelenk und verursachte eine blutende Wunde.
Aufgrund ihres niedrigen Einkommens kam die nichtvorbestrafte Angeklagte noch einmal mit einer geringen Geldstrafe in Höhe von 150 € davon. Der vorliegende Fall ist einer von vielen in Thüringen. So gab es beispielsweise 2003 99 Vorfälle mit sogenannten Kampfhunden.
Der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp, der diesen Strafbefehl gegen Sandra V. erlassen hat und an den Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gebunden ist, ist mit dieser Entscheidung selbst nicht ganz glücklich. Der Hund gehört der Frau, die offensichtlich nicht in der Lage ist, das Tier richtig zu führen, weggenommen, so seine Auffassung.
Dies ist inzwischen auch geschehen. Das Tier befindet sich unter der Aufsicht eines Tierheimes im Kyffhäuserkreis und kann so keinen Schaden mehr anrichten.
Das Verfahren in Sondershausen ist jedenfalls rechtskräftig beendet worden und die Verletzungen der Zeuginnen sind schnell geheilt. Beide sind noch einmal mit dem Schrecken davongekommen.
Dass das Ganze noch ein weiteres Nachspiel hatte, kam erst Wochen später heraus. Denn am 12.07.2005 führte der Sohn der Angeklagten den Hund im Sondershäuser Stadtpark spazieren. Dort biß er einen Rechtsanwalt mehrfach zu Boden. Andi V., der sich in der späteren Hauptverhandlung auch für die Tat nicht entschuldigte und keinerlei Schuldeinsicht zeigte, erhielt dafür jetzt einen Dauerarrest von 3 Wochen. Die Mutter hat gegen dieses Urteil inzwischen Berufung eingelegt.
Autor: nnzAm 15.06.2005 führte die arbeitslose Angeklagte Sandra V. (41, Name geändert) ihren einjährigen Rottweiler-Labrador-Mischlingshund Gassi. Im Bereich ihres Hauseingangs griff der Hund die Zwanzigjährige an und biss sie in den rechten Oberschenkel. Die Zeugin erlitt dadurch Bißwunden, die ärztlich versorgt werden müssen.
Am 31.07.2005 kam es zu einem weiteren Vorfall. In der Johann-Karl-Wezel-Straße führte die Angeklagte diesen Kampfhund an der Rentnerin vorbei, obwohl ihr bekannt war, dass das Tier bereits zuvor nach der Schülerin geschnappt hatte. Jetzt biß das Tier die Rentnerin in das Handgelenk und verursachte eine blutende Wunde.
Aufgrund ihres niedrigen Einkommens kam die nichtvorbestrafte Angeklagte noch einmal mit einer geringen Geldstrafe in Höhe von 150 € davon. Der vorliegende Fall ist einer von vielen in Thüringen. So gab es beispielsweise 2003 99 Vorfälle mit sogenannten Kampfhunden.
Der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp, der diesen Strafbefehl gegen Sandra V. erlassen hat und an den Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gebunden ist, ist mit dieser Entscheidung selbst nicht ganz glücklich. Der Hund gehört der Frau, die offensichtlich nicht in der Lage ist, das Tier richtig zu führen, weggenommen, so seine Auffassung.
Dies ist inzwischen auch geschehen. Das Tier befindet sich unter der Aufsicht eines Tierheimes im Kyffhäuserkreis und kann so keinen Schaden mehr anrichten.
Das Verfahren in Sondershausen ist jedenfalls rechtskräftig beendet worden und die Verletzungen der Zeuginnen sind schnell geheilt. Beide sind noch einmal mit dem Schrecken davongekommen.
Dass das Ganze noch ein weiteres Nachspiel hatte, kam erst Wochen später heraus. Denn am 12.07.2005 führte der Sohn der Angeklagten den Hund im Sondershäuser Stadtpark spazieren. Dort biß er einen Rechtsanwalt mehrfach zu Boden. Andi V., der sich in der späteren Hauptverhandlung auch für die Tat nicht entschuldigte und keinerlei Schuldeinsicht zeigte, erhielt dafür jetzt einen Dauerarrest von 3 Wochen. Die Mutter hat gegen dieses Urteil inzwischen Berufung eingelegt.
