Reaktion aus Uthleben
Samstag, 26. November 2005, 15:51 Uhr
Uthleben (nnz). Die freiwilligen Feuerwehrleute in Uthleben sind letztlich die Leidtragenden der Diskussion um das Einsatzfahrzeug. Sie hoffen, daß sich der Kreistag zum Brandschutz bekennt. Die Stellungnahme der Kameraden lesen Sie hier.
Die Einsatz- und Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Uthleben haben die Berichterstattung über die Diskussion zur ausstehenden Zuwendung des Landkreises für das in Uthleben erworbene Einsatzfahrzeug mit großer Besorgnis verfolgt. Die ehrenamtlichen Kameraden sind seit den 90-er Jahren fest in den Gefahrgutzug des Landkreises eingebunden. Sie übernehmen seit dieser Zeit unentgeltlich die Besetzung eines im Feuerwehrtechnischen Zentrum in Nordhausen stationierten Gerätewagens Atemschutz/Strahlenschutz und unterzogen sich hierfür zusätzlicher Spezialausbildungen. Die Berufsfeuerwehr Nordhausen lehnte damals die Besetzung dieses Sonderfahrzeuges aus personaltechnischen Gründen ab.
Als 2004 in Uthleben eine Ersatzbeschaffung für das nicht mehr einsatzfähige Löschfahrzeug erforderlich wurde, entschied man sich auf Anraten des Landrates und des Kreisbrandinspektors für einen Fahrzeugtyp und eine Beladung, welche den Anforderungen des überörtlichen Einsatzes im Kreisgebiet und der realistischen Untersetzung des Gefahrgutzuges entsprachen. Aufgrund der hiermit verbundenen Aufwendungen erfolgte die verbindliche Zusage des Landkreises, sich mit einer Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro an der Finanzierung zu beteiligen. Auf dieser Grundlage erhielt die Gemeinde 2004 dann auch einen weiteren Fördermittelbescheid des Freistaates Thüringen. Zur fristgerechten Erledigung des Beschaffungsvorhabens streckte die Gemeinde Uthleben die gesamten Anschaffungskosten vor. Während die Landesmittel rechtlich korrekt und zeitnah flossen, wartet man in dem Goldene-Aue-Ort noch heute auf den zugesagten Zuschuss des Landkreises.
Herr Jendricke hat Recht, wenn er behauptet, dass der Landkreis die überörtliche Einsatzbereitschaft im Brand- und Katastrophenschutz zu unterstützen hat. Das Gesetz reduziert diese Aufgabe jedoch in keiner Weise auf Stützpunkt- oder Berufsfeuerwehren. Die immer wieder unter Beweis gestellte, angenehme und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Feuerwehren wird durch die generalkritische Art des Nordhäuser Bürgermeisters hochgradig gefährdet. Es ist unwahr, dass für Nordhausen oder Wolkramshausen bestimmte Gelder aus schleierhaften Gründen nach Uthleben umgelenkt werden sollen. Politiker, die in dieser Diskussion mit Begriffen wie Schwindel, Lüge und Geldgeschenken Meinungsbildung betreiben, diskreditieren verantwortungsbewusst handelnde Fachkräfte und übergehen die rechtsverbindlich getroffenen Entscheidungen und Vereinbarungen.
Die Uthleber Kameraden sind dennoch zuversichtlich, dass die Kreistagsmitglieder sich authentisch zu ihrer Verantwortung für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz im gesamten Kreisgebiet bekennen, und die klar zugesicherte Zuwendung des Landkreises bestätigen werden.
Marc Hesse
Ortsbrandmeister der Gemeinde Uthleben
Autor: nnzDie Einsatz- und Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Uthleben haben die Berichterstattung über die Diskussion zur ausstehenden Zuwendung des Landkreises für das in Uthleben erworbene Einsatzfahrzeug mit großer Besorgnis verfolgt. Die ehrenamtlichen Kameraden sind seit den 90-er Jahren fest in den Gefahrgutzug des Landkreises eingebunden. Sie übernehmen seit dieser Zeit unentgeltlich die Besetzung eines im Feuerwehrtechnischen Zentrum in Nordhausen stationierten Gerätewagens Atemschutz/Strahlenschutz und unterzogen sich hierfür zusätzlicher Spezialausbildungen. Die Berufsfeuerwehr Nordhausen lehnte damals die Besetzung dieses Sonderfahrzeuges aus personaltechnischen Gründen ab.
Als 2004 in Uthleben eine Ersatzbeschaffung für das nicht mehr einsatzfähige Löschfahrzeug erforderlich wurde, entschied man sich auf Anraten des Landrates und des Kreisbrandinspektors für einen Fahrzeugtyp und eine Beladung, welche den Anforderungen des überörtlichen Einsatzes im Kreisgebiet und der realistischen Untersetzung des Gefahrgutzuges entsprachen. Aufgrund der hiermit verbundenen Aufwendungen erfolgte die verbindliche Zusage des Landkreises, sich mit einer Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro an der Finanzierung zu beteiligen. Auf dieser Grundlage erhielt die Gemeinde 2004 dann auch einen weiteren Fördermittelbescheid des Freistaates Thüringen. Zur fristgerechten Erledigung des Beschaffungsvorhabens streckte die Gemeinde Uthleben die gesamten Anschaffungskosten vor. Während die Landesmittel rechtlich korrekt und zeitnah flossen, wartet man in dem Goldene-Aue-Ort noch heute auf den zugesagten Zuschuss des Landkreises.
Herr Jendricke hat Recht, wenn er behauptet, dass der Landkreis die überörtliche Einsatzbereitschaft im Brand- und Katastrophenschutz zu unterstützen hat. Das Gesetz reduziert diese Aufgabe jedoch in keiner Weise auf Stützpunkt- oder Berufsfeuerwehren. Die immer wieder unter Beweis gestellte, angenehme und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Feuerwehren wird durch die generalkritische Art des Nordhäuser Bürgermeisters hochgradig gefährdet. Es ist unwahr, dass für Nordhausen oder Wolkramshausen bestimmte Gelder aus schleierhaften Gründen nach Uthleben umgelenkt werden sollen. Politiker, die in dieser Diskussion mit Begriffen wie Schwindel, Lüge und Geldgeschenken Meinungsbildung betreiben, diskreditieren verantwortungsbewusst handelnde Fachkräfte und übergehen die rechtsverbindlich getroffenen Entscheidungen und Vereinbarungen.
Die Uthleber Kameraden sind dennoch zuversichtlich, dass die Kreistagsmitglieder sich authentisch zu ihrer Verantwortung für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz im gesamten Kreisgebiet bekennen, und die klar zugesicherte Zuwendung des Landkreises bestätigen werden.
Marc Hesse
Ortsbrandmeister der Gemeinde Uthleben
