Gericht entschied differenziert
Mittwoch, 14. November 2001, 15:01 Uhr
Nordhausen/Erfurt (nnz). Die nnz wird nicht nur im Landkreis Nordhausen und den angrenzenden Region aufmerksam gelesen. Auch in einigen Erfurter Ministerien gehört die Online-Zeitung seit kurzem zur Pflichtlektüre. Zum Beispiel im Innenministerium.
Das Innenministerium, konkret der Referatsleiter Rettungswesen, Marc Schwalm, reagierte auf einen nnz-Beitrag vom Freitag. Da wurde über einen Eilantrag der JUH und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar aufmerksam gemacht (siehe nnz-Archiv). Hintergrund war die Vergabe innerhalb der Luftrettung an den Rettungsdienstzweckverband des Landkreises Nordhausen. Für die Johanniter bewertete deren Nordhäuser Kreisvorstand Carsten Wiedenfeld die Entscheidung der Richter als einen Teilerfolg.
Das sieht das Innenministerium anders. Die Behörde hatte den Vertrag über die Luftrettung (Rettungsdienst) und die Verwaltung der Station ordnungsgemäß zum Jahresende gekündigt und neu ausgeschrieben. Den Zuschlag hatte der Zweckverband erhalten, zum Verdruß der JUH. Das Eingreifen des Verwaltungsgerichts in Weimar müsse nun aber differenzierter betrachtet werden, meint Marc Schwalm gegenüber nnz.
Dem Einspruch gegen die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wurde durch das Gericht nicht stattgegeben, offen bleibe jedoch der Abschluß eines neuen Vertrages. Dieser Part ist als Anschlussverfahren in Weimar noch anhängig und nicht entschieden. Hier vertreten die Richter die Auffassung: Zuschlag ist nicht gleichzusetzen mit dem Abschluß eines Vertrages. Warten ist also auch weiterhin angesagt.
Autor: nnzDas Innenministerium, konkret der Referatsleiter Rettungswesen, Marc Schwalm, reagierte auf einen nnz-Beitrag vom Freitag. Da wurde über einen Eilantrag der JUH und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar aufmerksam gemacht (siehe nnz-Archiv). Hintergrund war die Vergabe innerhalb der Luftrettung an den Rettungsdienstzweckverband des Landkreises Nordhausen. Für die Johanniter bewertete deren Nordhäuser Kreisvorstand Carsten Wiedenfeld die Entscheidung der Richter als einen Teilerfolg.
Das sieht das Innenministerium anders. Die Behörde hatte den Vertrag über die Luftrettung (Rettungsdienst) und die Verwaltung der Station ordnungsgemäß zum Jahresende gekündigt und neu ausgeschrieben. Den Zuschlag hatte der Zweckverband erhalten, zum Verdruß der JUH. Das Eingreifen des Verwaltungsgerichts in Weimar müsse nun aber differenzierter betrachtet werden, meint Marc Schwalm gegenüber nnz.
Dem Einspruch gegen die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wurde durch das Gericht nicht stattgegeben, offen bleibe jedoch der Abschluß eines neuen Vertrages. Dieser Part ist als Anschlussverfahren in Weimar noch anhängig und nicht entschieden. Hier vertreten die Richter die Auffassung: Zuschlag ist nicht gleichzusetzen mit dem Abschluß eines Vertrages. Warten ist also auch weiterhin angesagt.
