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Mehr als erwartet

Dienstag, 22. November 2005, 09:42 Uhr
Nordhausen (nnz). Alle sechs Monate muß jeder Arbeitslose einen neuen Antrag abgeben. Kein Wunder, wenn in der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Streß herrscht. Was bei Folgeanträgen zu beachten ist, verrät Ihnen die nnz.


Derzeit gibt es im Landkreis Nordhausen mehr als 7.000 Bedarfsgemeinschaften. Das sind rund 1.500 mehr als ursprünglich – vor einem Jahr – prognostiziert worden waren. Schon aus diesen Zahlen wird ersichtlich, dass die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) unter permanentem Druck stehen. Dieser Druck entsteht auch dadurch, dass jeder Antragsteller auf Arbeitslosengeld II mindestens alle sechs Monate wieder einen Folge-Antrag abgeben muss, da die Gewährung von Arbeitslosengeld II auf höchstens sechs Monate befristet ist.

Hinzu kommt, dass die geringste Veränderung der Lebensverhältnisse wie zum Beispiel der Auszug eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft oder eine geänderte Betriebskostenabrechnung für die Wohnung bis hin zur Geburt eines Kindes, von der Leistungsabteilung bearbeitet werden muss. In dieser Abteilung arbeiten zwei Teams, eines wird von Margit Dietzel geleitet. „Unsere Kolleginnen und Kollegen agieren mit Hochdruck an den Änderungen, aber auch an den neuen Anträgen.“ Allein in diesem Monat müssen rund 1.400 Fortzahlungsanträge bearbeitet werden, im Dezember werden es nach den Schätzungen der ARGE nochmals 500 mehr sein. Hinzu kommen noch einmal rund 70 Neuanträge pro Woche und diverse Postvorgänge.

Es ist daher erforderlich, dass die von Nürnberg verschickten Antragsformulare sofort nach Erhalt ausgefüllt und eingereicht werden. Bei Fragen ist das Service-Center der ARGE unter 03631650129 zu kontaktieren.
Autor: nnz

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