nnz-online
Medieninformation ThüringenForst

Waldkalkung muss fortgeführt werden

Dienstag, 28. Dezember 2021, 14:21 Uhr
Aktuelle Studie unterstreicht die Kalkungsnotwendigkeit bestimmter Waldflächen wegen anhaltend hoher Stickstoffeinträge. Die langjährige Kalkungsstrategie in Thüringen wurde damit bestätigt...

Anhaltend hohe Stickstoffeinträge aus Landwirtschaft, Industrie und Verkehr führen zu einer weiteren Versauerung von Waldstandorten. Bislang durchgeführte Bodenschutzkalkungen im Wald wirken positiv auf chemische Vorgänge von Boden sowie Bodenwasser und damit auf die Vitalität, die Stressresistenz und das Wachstum der Waldbäume. Vor dem Hintergrund der klimawandelbedingten Herausforderungen für die heimischen Wälder ist die Bodenschutzkalkung fortzuführen.

Zu diesem Ergebnis kommen Forstwissenschaftler der renommierten Forstlichen Forschungs- und Versuchsanstalt (FVA) Baden-Württemberg in ihrem jüngst vorgelegten Gutachten „Regenerationsorientierte Bodenschutzkalkung in den Wäldern Baden-Württembergs“. In Thüringen wurden seit der Wende Jahr für Jahr bis heute insgesamt 165.000 Hektar Waldboden aller Eigentumsarten gekalkt. Zuletzt wurden im Oktober 2021 rund 900 Hektar Wald im Forstamt Frauenwald behandelt. „Damit wurde an vielen Forstorten Thüringens eine Verschlechterung der Standortsqualität insbesondere unter Fichtenwäldern verhindert. Das Bodenschutzkalkungs-Programm ist im Freistaat deshalb unbedingt fortzuführen“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand.

Die süddeutschen Forstwissenschaftler empfehlen unter anderem, die Kalkungsnotwendigkeit von Waldflächen künftig verstärkt durch stickstofffokussierte Bodenbeprobungen festzustellen, neben der Kalkausbringung mittels Hubschrauber auch den Einsatz von wegegebundener Gebläsetechnik zu prüfen sowie nicht nur Moorkörper selbst, sondern auch ihr oberirdisches Wassereinzugsgebiet von der Kalkung auszuschließen. Moore stellen Sonderstandorte dar, die ökosystembedingt extrem sauer sind und bleiben müssen.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de