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Richter Kropp: "Wichser!"

Montag, 14. November 2005, 09:25 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Geburtstagsfeiern enden oft feuchtfröhlich, wenn die Stimmung ausgelassen ist und der Alkohol fließt. Doch Amtsrichter Christian Kropp musste sich mit einer besonderen Feier und dem Schlaf auf einem Küchentisch auseinandersetzen.


Feuchtfröhlich ging es bei der Geburtstagsfeier beim Keulaer Unternehmer Alfred-Rainer S. (63, Name geändert) am 18.02.2005 zu. Einer der Gäste blieb stark alkoholisiert gleich dort und schlief auf dem Küchentisch, Alfred S. begab sich zur Bettruhe. Doch Dritten fiel das Ausbleiben eines Gastes auf und sie riefen die Polizei herbei. Anrufe waren dabei erfolglos, da Alfred S. jeden Kontakt verweigerte und seine Ruhe haben wollte.

Mit dem Auftrag, ein Kidnapping zu überprüfen, betraten in den frühen Morgenstunden dann zwei Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser das Anwesen des S. Dieser war über die Störung in den Morgenstunden gar nicht erbaut und betitelte die Beamten mit den Worten : „Wichser, ich knalle euch mit meinem Gewehr ab.“ Daraufhin zogen die Polizeibeamten ihre Waffen. Der bei klirrender Kälte nur mit einem kleinen Handtuch bekleidete S. erwies sich doch zum Glück als harmlos, was die Waffe betraf. In seiner Wortwahl zügelte er sich jedoch nicht und schimpfte auf seine „ungebetenen“ Gäste weiterhin wahllos. Grund genug für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen, gegen den Mann wegen Beleidigung und Bedrohung Anklage vor dem Sondershäuser Amtsgericht zu erheben.

Vor Gericht verwies S. auf sein Hausrecht, die Beamten hätten auf seinem Grundstück nichts verloren gehabt. Dagegen stand die Aussage der Beamten und unbeteiligter Zeugen, die S. als stark alkoholisierten und jähzornigen Zeitgenossen schilderten. Eine Geldstrafe von 2000 € war die Folge. Staatsanwaltschaft und Gericht mußten dabei das Einkommen des Unternehmers schätzen, da dieser auf einmal sehr wenig verdienen wollte. Die am Handgelenk getragene goldene Uhr der Luxusklasse paßte mit diesem Vorbringen dann aber gar nicht überein.

Das Verfahren ist dann trotz dieser gegensätzlichen Positionen rechtskräftig geworden. Mit den Worten „alles in Ordnung“ akzeptierte Alfred-Rainer S. den Urteilsspruch des Amtsgerichts Sondershausen überraschend schnell.
Autor: nnz

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