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Corona-Verordnung

Ab morgen gilt auch im Sport 2G

Donnerstag, 18. November 2021, 18:18 Uhr
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt den Kabinettsbeschluss zu 2G in Thüringen schnellstmöglich im Zuständigkeitsbereich Sport um, heißt es aus Erfurt. Ab morgen gilt im Erwachsenensport die 2G Regel...

Das Ministerium führt das Prinzip „2G“ für den Erwachsenensport in Thüringen ein. Die Regelungen zum Infektionsschutz gegen das Coronavirus treten bereits am Freitag, 19. November, in Kraft.

Im Einzelnen gilt die 2G (Geimpft oder Genesen) Regel dann für den organisierten Sportbetrieb:

  • für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich im Freien und in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen


3G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, PCR-Getestet):

  • Profisportler*innen, (Nachwuchs-)Leistungskader in Training und Wettkampf
  • Trainer*innen im Kinder- und Jugendsport


3G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, Getestet (per Antigen-Schnelltest)):

  • Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die bereits eingeschult worden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Regelmäßige Schultests gelten, wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, als Testnachweis. Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen



Kein Nachweis erforderlich:

  • Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und keine Covid-19-Symptome haben.


Für den Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern bei Sportwettkämpfen gelten die vom Kabinett festgelegten allgemeinen Regelungen für öffentliche Veranstaltungen; darunter fällt auch die Elternbegleitung bei Kindersportwettkämpfen.

In geschlossenen Räumen:
  • 2G
  • Qualifizierte Gesichtsmaske
  • Anzeigepflicht der Veranstaltung mit Zuschauern beim zuständigen Gesundheitsamt (fünf Werktage vorher), Genehmigungspflicht ab 500 Personen
  • Obergrenze von 1.000 Personen


Im Freien:
  • 2G
  • Qualifizierte Gesichtsmaske
  • Anzeigepflicht der Veranstaltung mit Zuschauern beim zuständigen Gesundheitsamt (fünf Werktage vorher), Genehmigungspflicht ab 1.000 Personen
  • Kapazitätsbeschränkung auf 75% der Höchstauslastung
  • Maximal 2.000 Personen


Die Regelungen gelten für die Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems, die derzeit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Kraft ist. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Regelung mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung thüringenweit in Kraft gesetzt: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-11-18_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe-Sport.pdf.

Als Profisportler*innen und (Nachwuchs-)Leistungskader gelten: Berufssportler*innen, Profisportler*innen, Kaderathlet*innen der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht olympischen Sportarten sowie Kaderathlet*innen des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland.

Die Regelungen zu 2G bei Veranstaltungen und in anderen gesellschaftlichen Bereichen wurden bereits durch das Thüringer Gesundheitsministerium per Musterallgemeinverfügung an die Gebietskörperschaften übermittelt, damit sie dort ebenfalls mit Wirkung zum 19. November 2021 in Kraft gesetzt werden. Darunter sind auch Regelungen zu Schwimmhallen, Fitnesszentren u.a., die nicht in den Zuständigkeitsbereich des TMBJS fallen.

Kreissportbund Nordhausen
Beim Kreissportbund Nordhausen war man heute morgen noch davon ausgegangen, dass allein die Regeln des Kreises zum tragen kommen würden. Entsprechend hatte man heute dazu die Vereine der Region informiert. Da es nun doch anders kommt sei die Information von heute morgen hinfällig, erklärte KSB-Chef Patrick Börsch der nnz. "Das war wie ein Paukenschlag und ging ziemlich schnell. Der Stand der Dinge vom Vormittag war am Nachmittag obsolet.", sagt Börsch. Eine aktualisierte Fassung werde man am morgigen Freitag verschicken.
Autor: red

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