Akute Fragen an eine Ärztin und das Gesundheitsamt
Werden Coronakranke ungerecht behandelt?
Mittwoch, 10. November 2021, 14:35 Uhr
Seit knapp zwei Jahren erkranken Menschen an dem Covid-19-Virus und müssen von Ärzten behandelt und krankgeschrieben werden. Über die Verfahrensweise der Mediziner bei dieser Prozedur kursieren viele Gerüchte in der coronasensibilisierten Bevölkerung. Wir haben in einer Allgemeinmedizin-Praxis nachgefragt …
Es sind mitunter grotesk anmutenden Zeiten, die wir gerade durchleben. Während McDonalds-Filialen unsere Gesundheit mit diversen Maßnahmen schützen wollen, wird es für erkältete Zeitgenossen immer schwieriger persönlichen Kontakt mit ihrem Hausarzt herzustellen.
Wer die corona-typischen Symptome wie starke Erkältungsanzeichen, Fieber, verloren gegangener Geschmackssinn oder gar Atemnot an sich selbst bemerkt, wendet sich zunächst an seinen Hausarzt. An dessen Tür hängt nun seit fast zwei Jahren ein Schild, auf dem steht, dass man mit eben diesen Symptomen die Praxis nicht betreten und sofort anrufen soll.
Das bestätigt uns auch Alexandra Toth, Fachärztin für Allgemeinmedizin, die mit einer Kollegin eine Gemeinschaftspraxis in Niedersachswerfen betreibt. Wir können Patienten mit Symptomen, die auf Corona hinweisen, per Telefon krankschreiben und tun das auch, erzählt sie der nnz, aber wir klären mit den Patienten genau die Symptome ab und entscheiden, ob wir sie in die Praxis einbestellen. Wenn eine Verschlechterung des Zustandes bei leichten Krankheitsverläufen auftritt, sind die Kranken angehalten, sich wieder telefonisch in der Praxis zu melden. Dafür stehen wir als Ärzte bereit und nehmen jeden Anruf in einem solchen Fall umgehend entgegen.
Durch die Anfang vorigen Jahres eingeführte Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung (die für alle Erkältungskrankheiten gilt) soll vermieden werden, dass sich die Krankheit über unnötige Wartezimmeraufenthalte weiter ausbreitet. Ihre konsequente Anwendung schon im letzten Winter dürfte einige Tausend Grippefälle verhindert haben, die sonst in überfüllten deutschen Arztwartezimmern ihren Anfang genommen hätten.
Sollten die geäußerten Beschwerden auf Corona hinweisen, bestellen wir die Patienten ein und führen in der Praxis einen PCR-Abstrich durch. Dafür gibt es einen speziellen Raum, in dem wir dann unter Vollschutz arbeiten, erläutert Alexandra Toth.
Dann heißt es für den Erkrankten bis zum nächsten Tag abwarten, wenn das Testergebnis bekannt gegeben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird keine Quarantäne verhängt, aber dem Patienten die Selbstisolation angeraten. Ein positives Testergebnis hat dann die Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt zur Folge.
Betroffene beklagen oft, dass es beim Verdacht auf Corona-Erkrankung keine ärztliche Behandlung, keine Untersuchung des Erkrankten, kein Abhören, kein Abtasten, kein vertrauensvolles Gespräch zwischen Arzt und Patient mehr gibt. Und dass wertvolle Zeit verstreiche, in der schon hätte gegengesteuert bzw. vom Arzt eine adäquate Behandlung eingeleitet werden können.
Diesen Vorwurf will Alexandra Toth so nicht stehen lassen: Kritische Fälle werden sofort in die Praxis geholt oder wir führen Hausbesuche durch. Bei Verschlechterung des Zustandes weisen wir die Patienten in Krankenhäuser ein. Patienten mit Atemnot werden sofort behandelt und Vorerkrankte in spezielle Infektionssprechstunden unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen bestellt.
Bei einem banalen Verlauf der Infektion ohne Atembeschwerden oder Fieber empfiehlt die praktizierende Hausärztin zu inhalieren, gegebenenfalls fiebersenkende und schmerzhemmende Medikamente einzunehmen oder mit anderen Hausmitteln das Immunsystem zu stärken. Einige ihrer Kollegen, so weiß sie zu berichten, haben auch Videosprechstunden eingeführt, in denen sie mit ihren Corona-Patienten kommunizieren.
Bei anhaltenden Symptomen nach 14 Tagen ist der Erkrankte angehalten, mit dem Gesundheitsamt Kontakt anzunehmen, das gegebenenfalls eine erneute Testung anordnet, ehe der Patient wieder aus der Quarantäne entlassen wird.
Alexandra Toth versichert uns, dass bei der Abwägung, wer sich persönlich dem Arzt vorstellen muss verschiedene Aspekte wie z.B. Vorerkrankungen, Alter und Allgemeinbefinden berücksichtigt werden. Die Entscheidung obliegt aber einzig und allein dem behandelnden Mediziner.
In den letzten Wochen sind vermehrt Fälle von bereits geimpften Personen aufgetreten, die plötzlich mit sehr schweren Infektionserscheinungen kämpften. Unter denen gibt es Phänomene, die sich dem Betrachter auf den ernsten Blick nur schwer erschließen. Folgendes Fallbeispiel:
Ein Ehepaare, beide doppelt geimpft, bekommen schwere Erkältungssymptome. Sie machen einen Schnelltest, der positiv ausfällt. Zur Sicherheit wiederholen sie den Test. Auch diese zweite Probe ist wieder positiv. Daraufhin unterziehen sie sich einem PCR-Test. Das Ergebnis: der Mann ist Corona-positiv, seine Gattin aber negativ. Auch ein sofort nachgeschobener zweiter PCR-Test der Ehefrau fällt negativ aus. Jetzt bekommt er eine Quarantäneanordnung, sie aber nicht. Obwohl sie im gleichen Haushalt leben, vermutlich das Bett teilen, ein gemeinsames Eheleben führen. Kann das so sein?
Unsere Nachfrage beim Gesundheitsamt ergibt ein klares Ja. Alles richtig so. Laut verbindlichen Festlegungen des Robert-Koch-Instituts ist die geimpfte und negativ getestete Frau nicht unter Quarantäne zu stellen. Ihr Mann aber schon, denn er gilt als virulent und ansteckend. Nach Abklingen ihrer Symptome durfte die Frau wieder auf Arbeit gehen, während ihr Mann die Quarantäne einhalten und seine Gesundung mittels negativem PCR-Test beweisen musste. Er hat durch die Erkrankung jetzt seinen Impfstatus eingebüßt, dafür kommt er aber als nunmehr Genesener in alle Vergünstigungen eines Lebens unter 2G-Bestimmungen.
Viele Fragen und auf den ersten Blick scheinbar unlogische Entscheidungen wie diese hier beschriebene werden uns wohl durch den nächsten Winter begleiten. Für Geimpfte wie Ungeimpfte empfiehlt es sich gleichermaßen sorgsam und vorsichtig zu sein und die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Auf den doppelten Impfschutz sollten wir uns jedoch nicht zu leichtgläubig verlassen und lieber freiwillig einmal mehr als zu wenig testen. Siehe das aktuelle Beispiel in der Deutschen Fußballnationalmannschaft: der doppelt geimpfte Spieler Süle ist erkrankt, der umgeimpfte Kimmich nicht. Und die treffen sich nicht nur gelegentlich bei der Nationalmannschaft, sondern trainieren täglich im gleichen Verein auf dem gleichen Trainingsplatz.
Olaf Schulze
Autor: oschEs sind mitunter grotesk anmutenden Zeiten, die wir gerade durchleben. Während McDonalds-Filialen unsere Gesundheit mit diversen Maßnahmen schützen wollen, wird es für erkältete Zeitgenossen immer schwieriger persönlichen Kontakt mit ihrem Hausarzt herzustellen.
Wer die corona-typischen Symptome wie starke Erkältungsanzeichen, Fieber, verloren gegangener Geschmackssinn oder gar Atemnot an sich selbst bemerkt, wendet sich zunächst an seinen Hausarzt. An dessen Tür hängt nun seit fast zwei Jahren ein Schild, auf dem steht, dass man mit eben diesen Symptomen die Praxis nicht betreten und sofort anrufen soll.
Das bestätigt uns auch Alexandra Toth, Fachärztin für Allgemeinmedizin, die mit einer Kollegin eine Gemeinschaftspraxis in Niedersachswerfen betreibt. Wir können Patienten mit Symptomen, die auf Corona hinweisen, per Telefon krankschreiben und tun das auch, erzählt sie der nnz, aber wir klären mit den Patienten genau die Symptome ab und entscheiden, ob wir sie in die Praxis einbestellen. Wenn eine Verschlechterung des Zustandes bei leichten Krankheitsverläufen auftritt, sind die Kranken angehalten, sich wieder telefonisch in der Praxis zu melden. Dafür stehen wir als Ärzte bereit und nehmen jeden Anruf in einem solchen Fall umgehend entgegen.
Durch die Anfang vorigen Jahres eingeführte Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung (die für alle Erkältungskrankheiten gilt) soll vermieden werden, dass sich die Krankheit über unnötige Wartezimmeraufenthalte weiter ausbreitet. Ihre konsequente Anwendung schon im letzten Winter dürfte einige Tausend Grippefälle verhindert haben, die sonst in überfüllten deutschen Arztwartezimmern ihren Anfang genommen hätten.
Sollten die geäußerten Beschwerden auf Corona hinweisen, bestellen wir die Patienten ein und führen in der Praxis einen PCR-Abstrich durch. Dafür gibt es einen speziellen Raum, in dem wir dann unter Vollschutz arbeiten, erläutert Alexandra Toth.
Dann heißt es für den Erkrankten bis zum nächsten Tag abwarten, wenn das Testergebnis bekannt gegeben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird keine Quarantäne verhängt, aber dem Patienten die Selbstisolation angeraten. Ein positives Testergebnis hat dann die Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt zur Folge.
Betroffene beklagen oft, dass es beim Verdacht auf Corona-Erkrankung keine ärztliche Behandlung, keine Untersuchung des Erkrankten, kein Abhören, kein Abtasten, kein vertrauensvolles Gespräch zwischen Arzt und Patient mehr gibt. Und dass wertvolle Zeit verstreiche, in der schon hätte gegengesteuert bzw. vom Arzt eine adäquate Behandlung eingeleitet werden können.
Diesen Vorwurf will Alexandra Toth so nicht stehen lassen: Kritische Fälle werden sofort in die Praxis geholt oder wir führen Hausbesuche durch. Bei Verschlechterung des Zustandes weisen wir die Patienten in Krankenhäuser ein. Patienten mit Atemnot werden sofort behandelt und Vorerkrankte in spezielle Infektionssprechstunden unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen bestellt.
Bei einem banalen Verlauf der Infektion ohne Atembeschwerden oder Fieber empfiehlt die praktizierende Hausärztin zu inhalieren, gegebenenfalls fiebersenkende und schmerzhemmende Medikamente einzunehmen oder mit anderen Hausmitteln das Immunsystem zu stärken. Einige ihrer Kollegen, so weiß sie zu berichten, haben auch Videosprechstunden eingeführt, in denen sie mit ihren Corona-Patienten kommunizieren.
Bei anhaltenden Symptomen nach 14 Tagen ist der Erkrankte angehalten, mit dem Gesundheitsamt Kontakt anzunehmen, das gegebenenfalls eine erneute Testung anordnet, ehe der Patient wieder aus der Quarantäne entlassen wird.
Alexandra Toth versichert uns, dass bei der Abwägung, wer sich persönlich dem Arzt vorstellen muss verschiedene Aspekte wie z.B. Vorerkrankungen, Alter und Allgemeinbefinden berücksichtigt werden. Die Entscheidung obliegt aber einzig und allein dem behandelnden Mediziner.
In den letzten Wochen sind vermehrt Fälle von bereits geimpften Personen aufgetreten, die plötzlich mit sehr schweren Infektionserscheinungen kämpften. Unter denen gibt es Phänomene, die sich dem Betrachter auf den ernsten Blick nur schwer erschließen. Folgendes Fallbeispiel:
Ein Ehepaare, beide doppelt geimpft, bekommen schwere Erkältungssymptome. Sie machen einen Schnelltest, der positiv ausfällt. Zur Sicherheit wiederholen sie den Test. Auch diese zweite Probe ist wieder positiv. Daraufhin unterziehen sie sich einem PCR-Test. Das Ergebnis: der Mann ist Corona-positiv, seine Gattin aber negativ. Auch ein sofort nachgeschobener zweiter PCR-Test der Ehefrau fällt negativ aus. Jetzt bekommt er eine Quarantäneanordnung, sie aber nicht. Obwohl sie im gleichen Haushalt leben, vermutlich das Bett teilen, ein gemeinsames Eheleben führen. Kann das so sein?
Unsere Nachfrage beim Gesundheitsamt ergibt ein klares Ja. Alles richtig so. Laut verbindlichen Festlegungen des Robert-Koch-Instituts ist die geimpfte und negativ getestete Frau nicht unter Quarantäne zu stellen. Ihr Mann aber schon, denn er gilt als virulent und ansteckend. Nach Abklingen ihrer Symptome durfte die Frau wieder auf Arbeit gehen, während ihr Mann die Quarantäne einhalten und seine Gesundung mittels negativem PCR-Test beweisen musste. Er hat durch die Erkrankung jetzt seinen Impfstatus eingebüßt, dafür kommt er aber als nunmehr Genesener in alle Vergünstigungen eines Lebens unter 2G-Bestimmungen.
Viele Fragen und auf den ersten Blick scheinbar unlogische Entscheidungen wie diese hier beschriebene werden uns wohl durch den nächsten Winter begleiten. Für Geimpfte wie Ungeimpfte empfiehlt es sich gleichermaßen sorgsam und vorsichtig zu sein und die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Auf den doppelten Impfschutz sollten wir uns jedoch nicht zu leichtgläubig verlassen und lieber freiwillig einmal mehr als zu wenig testen. Siehe das aktuelle Beispiel in der Deutschen Fußballnationalmannschaft: der doppelt geimpfte Spieler Süle ist erkrankt, der umgeimpfte Kimmich nicht. Und die treffen sich nicht nur gelegentlich bei der Nationalmannschaft, sondern trainieren täglich im gleichen Verein auf dem gleichen Trainingsplatz.
Olaf Schulze

