Diskussion zur Unterstützung im Kindergarten
An der Grenze der Leistungsfähigkeit
Montag, 08. November 2021, 14:50 Uhr
Die Stadt Nordhausen hat angekündigt ihre freiwillige Unterstützung der Kindergärten bei der Finanzierung der Verpflegung der Kinder aufgrund der Kassenlage einstellen zu müssen. Man sei an der Grenze der Leistungsfähigkeit angekommen…
Das heikle Thema wurde im Rahmen der Wahl der Stadtelternsprecher auf den Tisch gebracht, die am Donnerstag vergangener Woche stattfand. Folgendes teilt die Stadtverwaltung mit:
Die Elternsprecher der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nordhausen waren in den Ratssaal zur Neuwahl eines Vorsitzenden sowie zum Austausch eingeladen. Von den 21 Einrichtungen nahmen aus elf Einrichtungen Vertreter/innen an der Wahl teil. Aus dem Kreis der kommunalen Elternvertretung wurde Matthias Gäpler von der Kita Tierhäuschen für die nächsten zwei Jahre zum neuen Stadtelternsprecher gewählt. Als sein Stellvertreter erhielt Christian Klein vom Ökumenischen Kindergarten das Vertrauen der anwesenden Elternsprecher bzw. deren Vertretern der städtischen Kindergärten.
Neue Elternsprecher der Kindertageseinrichtungen gewählt (v.l.n.r.): Bürgermeisterin Jutta Krauth, Stadtelternsprecher Matthias Gäpler, Christian Klein Stellvertreter, Heike Kopischke (Sachgebiet Kitas u. Generationen) (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Die zuständige Bürgermeisterin Jutta Krauth beglückwünschte die Gewählten zu Ihrem neuen Ehrenamt. Dem nicht mehr zur Elternschaft der Kindertageseinrichtungen zählenden, bisherigen Vorsitzenden André Bretzke und seinem Stellvertreter Dennis Hoke dankte die Sachgebietsleiterin Heike Kopischke für die vertrauensvolle und konstruktive gute Zusammenarbeit. Den bisher gelebten offenen Austausch wünschen sich alle Beteiligten für die neue Wahlperiode.
Die Frage nach dem Mittagessen
Neben der Wahl wurde das Zusammentreffen auch zum Austausch genutzt. Die Ankündigung der Stadt Nordhausen, die Kosten der Verpflegung des Kindes gem. § 29, Abs. 3 ThürKitaG in 2022 nicht mehr freiwillig übernehmen zu können, war dabei Hauptthema der Elternvertreter. Bürgermeisterin Krauth begrüßte die Diskussion und erläuterte ausführlich die Situation der Kommune zwischen der freiwilligen Bezuschussung der Kosten der Verpflegung des Kindes, wie in den letzten vier Jahren, sowie den einzuhaltenden gesetzlichen Regelungen. Denn das Verpflegungsentgelt ist eben nicht, wie in den letzten Tagen oftmals seitens einiger Träger kommuniziert, in die erhobenen Kitagebühren (Mitfinanzierung der Betriebskosten) einzubeziehen. Das Land Thüringen hat als Gesetzgeber die Kommunen nicht an den Kosten der Verpflegung des Kindes beteiligt, sie können es im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit nur freiwillig tun, so Krauth weiter.
Gerade, weil den Verantwortlichen der Stadt die prekäre Situation vieler Eltern durchaus bewusst ist, hat sie in den vergangenen Jahren die Kosten der Verpflegung des Kindes als freiwillige Leistung übernommen. Nun aber ist die Stadt nach aktueller Lageeinschätzung an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen. Derselbe Gesetzgeber, der geregelt hat, dass die Kosten der Verpflegung des Kindes nicht zu den Betriebskosten einer Kita zählen, zeichnet auch für die Regelungen verantwortlich, die im nächsten Jahr zu einer Erhöhung der Kreisumlage und zum Absinken der Landeszuweisungen an die Stadt Nordhausen führen. Als Kommune müssen wir bei knappen Kassen die Pflichtaufgaben und die Kreisumlage vorrangig bedienen. Da bleibt der Stadt - wie so vielen Kommunen im Landkreis und darüber hinaus - bei den Kosten der Verpflegung des Kindes keine andere Wahl, ergänzt die Bürgermeisterin.
Auf Wunsch einiger Elternvertreter wird zu diesem Thema eine weitere Besprechung stattfinden. Bei Bedarf wird die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Stadtelternsprecher weitere Treffen für die kommunale Elternvertretung unterstützen, um allen Elternbeiräten die Möglichkeit zum Austausch sowie zur Diskussion und Ideensammlung zu geben.
Der Hintergrund
Zugrund liegt das Thüringer Gesetz zu den Kosten der Verpflegung des Kindes gem. § 29, Abs. 3 ThürKitaG v. 2017. Der Gesetzgeber Land Thüringen hat in 2017 das Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (ThürKitaG) u.a. um die Klarstellung zu den Kosten der Verpflegung des Kindes gem. § 29, Abs. 3 ThürKitaG erweitert, da willkürlich erhobene Servicepauschalen seitens einiger Träger im Freistaat Thüringen vor 2017 tatsächlich ein Problem waren. Seit der Gesetzesänderung zahlte die Stadt Nordhausen freiwillig die Kosten der Verpflegung der Kinder (2018: 400.000 Euro, 2019: 410.000 Euro, 2020: 460.000 Euro, 2021: 490.000 Euro). Die kreisangehörige Stadt hat demnach die Eltern in den Vorjahren mit 1,76 Mio. Euro entlastet, denn die Kommune ist vom Gesetzgeber bewusst gesetzlich nicht zuständig.
Durch steigende Ausgaben bei der Kreisumlage und rückgängigen Einnahmen, vor allem Landeszuschüsse und Corona-bedingt die Gewerbesteuern, wird die Haushaltsaufstellung für 2022 stark unter Druck gesetzt und führt aktuell zu einer Finanzierungslücke in Millionenhöhe. Die Kindergartengebühren in der Stadt Nordhausen sind seit 2011 unverändert. Allein dies bedeutet eine große Anstrengung für die Stadt, denn die Ausgaben für Kindertagestätten sind bereits der größte Zuschussposten im städtischen Haushalt.
Autor: redDas heikle Thema wurde im Rahmen der Wahl der Stadtelternsprecher auf den Tisch gebracht, die am Donnerstag vergangener Woche stattfand. Folgendes teilt die Stadtverwaltung mit:
Die Elternsprecher der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nordhausen waren in den Ratssaal zur Neuwahl eines Vorsitzenden sowie zum Austausch eingeladen. Von den 21 Einrichtungen nahmen aus elf Einrichtungen Vertreter/innen an der Wahl teil. Aus dem Kreis der kommunalen Elternvertretung wurde Matthias Gäpler von der Kita Tierhäuschen für die nächsten zwei Jahre zum neuen Stadtelternsprecher gewählt. Als sein Stellvertreter erhielt Christian Klein vom Ökumenischen Kindergarten das Vertrauen der anwesenden Elternsprecher bzw. deren Vertretern der städtischen Kindergärten.
Neue Elternsprecher der Kindertageseinrichtungen gewählt (v.l.n.r.): Bürgermeisterin Jutta Krauth, Stadtelternsprecher Matthias Gäpler, Christian Klein Stellvertreter, Heike Kopischke (Sachgebiet Kitas u. Generationen) (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Die zuständige Bürgermeisterin Jutta Krauth beglückwünschte die Gewählten zu Ihrem neuen Ehrenamt. Dem nicht mehr zur Elternschaft der Kindertageseinrichtungen zählenden, bisherigen Vorsitzenden André Bretzke und seinem Stellvertreter Dennis Hoke dankte die Sachgebietsleiterin Heike Kopischke für die vertrauensvolle und konstruktive gute Zusammenarbeit. Den bisher gelebten offenen Austausch wünschen sich alle Beteiligten für die neue Wahlperiode.
Die Frage nach dem Mittagessen
Neben der Wahl wurde das Zusammentreffen auch zum Austausch genutzt. Die Ankündigung der Stadt Nordhausen, die Kosten der Verpflegung des Kindes gem. § 29, Abs. 3 ThürKitaG in 2022 nicht mehr freiwillig übernehmen zu können, war dabei Hauptthema der Elternvertreter. Bürgermeisterin Krauth begrüßte die Diskussion und erläuterte ausführlich die Situation der Kommune zwischen der freiwilligen Bezuschussung der Kosten der Verpflegung des Kindes, wie in den letzten vier Jahren, sowie den einzuhaltenden gesetzlichen Regelungen. Denn das Verpflegungsentgelt ist eben nicht, wie in den letzten Tagen oftmals seitens einiger Träger kommuniziert, in die erhobenen Kitagebühren (Mitfinanzierung der Betriebskosten) einzubeziehen. Das Land Thüringen hat als Gesetzgeber die Kommunen nicht an den Kosten der Verpflegung des Kindes beteiligt, sie können es im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit nur freiwillig tun, so Krauth weiter.
Gerade, weil den Verantwortlichen der Stadt die prekäre Situation vieler Eltern durchaus bewusst ist, hat sie in den vergangenen Jahren die Kosten der Verpflegung des Kindes als freiwillige Leistung übernommen. Nun aber ist die Stadt nach aktueller Lageeinschätzung an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen. Derselbe Gesetzgeber, der geregelt hat, dass die Kosten der Verpflegung des Kindes nicht zu den Betriebskosten einer Kita zählen, zeichnet auch für die Regelungen verantwortlich, die im nächsten Jahr zu einer Erhöhung der Kreisumlage und zum Absinken der Landeszuweisungen an die Stadt Nordhausen führen. Als Kommune müssen wir bei knappen Kassen die Pflichtaufgaben und die Kreisumlage vorrangig bedienen. Da bleibt der Stadt - wie so vielen Kommunen im Landkreis und darüber hinaus - bei den Kosten der Verpflegung des Kindes keine andere Wahl, ergänzt die Bürgermeisterin.
Auf Wunsch einiger Elternvertreter wird zu diesem Thema eine weitere Besprechung stattfinden. Bei Bedarf wird die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Stadtelternsprecher weitere Treffen für die kommunale Elternvertretung unterstützen, um allen Elternbeiräten die Möglichkeit zum Austausch sowie zur Diskussion und Ideensammlung zu geben.
Der Hintergrund
Zugrund liegt das Thüringer Gesetz zu den Kosten der Verpflegung des Kindes gem. § 29, Abs. 3 ThürKitaG v. 2017. Der Gesetzgeber Land Thüringen hat in 2017 das Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (ThürKitaG) u.a. um die Klarstellung zu den Kosten der Verpflegung des Kindes gem. § 29, Abs. 3 ThürKitaG erweitert, da willkürlich erhobene Servicepauschalen seitens einiger Träger im Freistaat Thüringen vor 2017 tatsächlich ein Problem waren. Seit der Gesetzesänderung zahlte die Stadt Nordhausen freiwillig die Kosten der Verpflegung der Kinder (2018: 400.000 Euro, 2019: 410.000 Euro, 2020: 460.000 Euro, 2021: 490.000 Euro). Die kreisangehörige Stadt hat demnach die Eltern in den Vorjahren mit 1,76 Mio. Euro entlastet, denn die Kommune ist vom Gesetzgeber bewusst gesetzlich nicht zuständig.
Durch steigende Ausgaben bei der Kreisumlage und rückgängigen Einnahmen, vor allem Landeszuschüsse und Corona-bedingt die Gewerbesteuern, wird die Haushaltsaufstellung für 2022 stark unter Druck gesetzt und führt aktuell zu einer Finanzierungslücke in Millionenhöhe. Die Kindergartengebühren in der Stadt Nordhausen sind seit 2011 unverändert. Allein dies bedeutet eine große Anstrengung für die Stadt, denn die Ausgaben für Kindertagestätten sind bereits der größte Zuschussposten im städtischen Haushalt.
