Thüringer Landesamtes für Statistik
Eingliederungshilfen für 25 000 Personen
Mittwoch, 03. November 2021, 11:13 Uhr
Im Laufe des Jahres 2020 erhielten in Thüringen 24 795 Personen Eingliederungshilfe gemäß Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren Männer (14 900 Empfänger bzw. 60,1 Prozent) häufiger betroffen als Frauen (9 895 Empfängerinnen bzw. 39,9 Prozent)...
7 855 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (31,7 Prozent) bezogen im Laufes des Jahres 2020 Eingliederungshilfe. Weitere 1 140 Personen bzw. 4,6 Prozent befanden sich im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. 57,7 Prozent der Hilfebedürftigen (14 305 Personen) waren im Alter von 25 bis unter 65 Jahren und 1 495 Personen (6,0 Prozent) waren 65 Jahre und älter.
Das Durchschnittsalter betrug 33,6 Jahre.
Etwa drei Viertel der Hilfebedürftigen (18 310 Personen bzw. 73,8 Prozent) erhielten im Laufe des Jahres 2020 Leistungen zur sozialen Teilhabe und 9 005 Personen (36,3 Prozent) Leistungen zur Teil- habe am Arbeitsleben. Weiterhin erhielten 1 285 Personen (5,2 Prozent) Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 395 Personen (1,6 Prozent) erhielten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Für die Eingliederungshilfe wurden im Jahr 2020 von den öffentlichen Haushalten insgesamt 443,2 Millionen Euro als Bruttoausgaben aufgewendet. Nach Abzug der Einnahmen für die Eingliederungshilfe in Höhe von 15,0 Millionen Euro verausgabten die Träger 428,1 Millionen Euro netto.
Durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die Eingliederungshilfe für behin- derte Menschen aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) herausgelöst und als reformierte Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX zum 01.01.2020 geregelt. Infolgedessen ergibt sich ab dem Berichtsjahr 2020 eine separate statistische Erfassung der Leistungsberechtigten sowie der Ausga- ben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Bitte beachten:
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Ein- gliederungshilfe nach dem SGB IX unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens der 5er- Rundung ist keine grundsätzliche Additivität der Daten gegeben. Durchschnittswerte werden aus Geheimhaltungsgründen auf Basis der gerundeten Fallzahlen ermittelt. Sofern Durchschnittswerte nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren, werden diese nicht veröffentlicht.
Autor: red7 855 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (31,7 Prozent) bezogen im Laufes des Jahres 2020 Eingliederungshilfe. Weitere 1 140 Personen bzw. 4,6 Prozent befanden sich im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. 57,7 Prozent der Hilfebedürftigen (14 305 Personen) waren im Alter von 25 bis unter 65 Jahren und 1 495 Personen (6,0 Prozent) waren 65 Jahre und älter.
Das Durchschnittsalter betrug 33,6 Jahre.
Etwa drei Viertel der Hilfebedürftigen (18 310 Personen bzw. 73,8 Prozent) erhielten im Laufe des Jahres 2020 Leistungen zur sozialen Teilhabe und 9 005 Personen (36,3 Prozent) Leistungen zur Teil- habe am Arbeitsleben. Weiterhin erhielten 1 285 Personen (5,2 Prozent) Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 395 Personen (1,6 Prozent) erhielten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Für die Eingliederungshilfe wurden im Jahr 2020 von den öffentlichen Haushalten insgesamt 443,2 Millionen Euro als Bruttoausgaben aufgewendet. Nach Abzug der Einnahmen für die Eingliederungshilfe in Höhe von 15,0 Millionen Euro verausgabten die Träger 428,1 Millionen Euro netto.
Durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die Eingliederungshilfe für behin- derte Menschen aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) herausgelöst und als reformierte Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX zum 01.01.2020 geregelt. Infolgedessen ergibt sich ab dem Berichtsjahr 2020 eine separate statistische Erfassung der Leistungsberechtigten sowie der Ausga- ben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Bitte beachten:
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Ein- gliederungshilfe nach dem SGB IX unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens der 5er- Rundung ist keine grundsätzliche Additivität der Daten gegeben. Durchschnittswerte werden aus Geheimhaltungsgründen auf Basis der gerundeten Fallzahlen ermittelt. Sofern Durchschnittswerte nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren, werden diese nicht veröffentlicht.
