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IHK kritisiert den heute erscheinenden Eindämmungserlass

Neue Regelung führt zu weiteren Unsicherheiten

Freitag, 29. Oktober 2021, 08:29 Uhr
Heute soll ein neuer Eindämmungserlass des Freistaates veröffentlicht werden, in dem verankert ist, dass die Einhaltung des 2G- oder alternativ des 3G-plus-Modells ab regionaler Warnstufe 3 von den Kreisen und kreisfreien Städten künftig in bestimmten Bereichen vorgeschrieben werden soll. Beschäftigte mit Kundenkontakt wie in der Gastronomie, müssten sich zweimal wöchentlich testen lassen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind...

Das Statement der IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch zu diesen weiteren Unsicherheiten für Unternehmen durch eine solche Regelungen fällt dementsprechend harsch aus:

„Mit der verpflichtenden Einführung von 2G oder 3Gplus-Modellen in Unternehmen und der damit verbundenen verpflichtenden Ausweitung der G-Regelungen auf die Beschäftigten in den betroffenen Unternehmen entsteht eine sehr unbefriedigende Situation. Es fehlt eine arbeitsrechtliche Grundlage, die es den Unternehmen eindeutig und rechtssicher ermöglicht, die Vergütung in Fällen von Impfverneinung oder Testablehnung der Mitarbeiter nicht tragen zu müssen!

Eine Antwort auf diese zentrale Frage bleibt der Freistaat schuldig und sorgt damit für weitere Unsicherheiten in der Unternehmerschaft. Wenn Kosten für Unternehmen aufgrund einer Verordnungsregelung der Landesregierung entstehen, muss nach dem Verursacherprinzip auch die Landesregierung dafür einstehen oder zumindest Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen.“
Autor: red

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