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LINKE:mehr Mittel einsetzen für Schutz der Frauen vor Gewalt

Umsetzung der Istanbul-Konvention finanziell untersetzt

Donnerstag, 28. Oktober 2021, 13:56 Uhr
„Das Thüringer Parlament hat den auf Initiative meiner Fraktion hin entstandenen umfangreichen Antrag der Koalitionsfraktionen im Mai 2021 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen beschlossen“, erklärt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag...

„Mit der Umsetzung der Konvention ist maßgeblich die Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau beim TMASGFF betraut. Dass das links-geführte Haus nun im Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2022 dem Beschluss des Landtags folgend für die Umsetzung von Maßnahmen der Istanbul-Konvention in Thüringen 1,3 Mio Euro eingeplant hat, freut mich sehr. Das verdeutlicht den Willen, die Konvention in Thüringen wirksam und ganzheitlich umzusetzen.

Der Gewaltschutz in Thüringen muss zwingend ausgebaut werden. Für eine ganzheitliche und nachhaltige Umsetzung der Istanbul-Konvention sind diese finanziellen Mittel ein absolut notwendiger Schritt, aber auch nur der Anfang. In den kommenden Haushalten müssen alle Elemente der Konvention Untersetzung finden: Hochrisikomanagement, spezialisierte Hilfsdienste und Fachberatungsstellen, Ausweitung des Kinder- und Jugendschutzes, Prävention und Aufklärung.

Zusätzlich braucht es eine an die Umsetzung der Konvention angepasste gesetzliche Fundierung. Diese muss parlamentarisch auf den Weg gebracht werden und den Fokus auf gesetzliche Vorgabe zur Bereitstellung von Schutzeinrichtungen und Betreuungs- und Beratungsangeboten für von Gewalt Betroffenen und deren Kindern legen. Eine gesetzliche Vorgabe muss dafür sorgen, dass von Gewalt betroffene Frauen in allen Regionen Thüringens einen niedrigschwelligen und wohnortnahen Zugang zu einer Schutzeinrichtung haben. Sie muss auch einer Vergleichbarkeit von Personalstandards in den Kommunen Rechnung tragen, die Beschäftigten in den Frauenhäusern entlasten, die Betreuung - besonders auch der Kinder – und die Beratungslandschaft stärken. Dies möchten wir durch eine Novellierung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes erreichen. Der Austausch zwischen den regierungstragenden Fraktionen dazu ist angelaufen und ich strebe an, dass es bis Jahresende einen Entwurf gibt“, so Stange abschließend.
Autor: red

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