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Kaum Fortschritte im Gesundheitswesen

Freitag, 28. Oktober 2005, 06:58 Uhr
Nordhausen (nnz). Wie aktuell aus Berlin verlautet, zeichnen sich bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD erste Ergebnisse bei der Rente ab. Dagegen scheint man in der Gesundheitspolitik noch ganz am Anfang zu stehen...


Union und SPD nennen ein höheres Renteneintrittsalter "wahrscheinlich" und kündigen eine erneute Nullrunde für die Rentner an. Während die designierte Kanzlerin Merkel Schwarz-Rot nach der dritten Verhandlungsrunde "voll im Zeitplan" sieht, gibt sich SPD-Chef Müntefering skeptischer: "Wir sind nicht weit genug." So wird über mögliche Einsparungen im Gesundheitswesen weiter heftig spekuliert. So soll nach Informationen des „Handelsblatts“ die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Bislang darf das Einkommen eines Versicherten nur bis 3 525 Euro mit dem Kassenbeitrag belastet werden. Das Blatt beruft sich auf die gesundheitspolitische Arbeitsgruppe von Union und SPD, die sich am 26. Oktober in Berlin zum dritten Mal traf.

Alternativ wird dem Bericht zufolge über eine Anhebung dieser Grenze auf die derzeitige Versicherungspflichtgrenze von 3 900 Euro oder auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 5200 Euro diskutiert. Außerdem wird erwogen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehefrauen ohne eigenes Einkommen abzuschaffen. Den Kassen würde laut Zeitungsbericht eine Angleichung der beiden Grenzen rund 250 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr bringen.

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es am 26. Oktober, es lägen keine Berechnungen über Mehreinnahmen durch diese Maßnahme vor. Die Pflichtversicherungsgrenze, ab der gesetzlich Versicherte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, hatte die rot-grüne Koalition 2003 erhöht, um die Abwanderung gut Verdienender in die private Krankenversicherung zu erschweren. Damals wurde die Beitragsbemessungsgrenze, die bis 2003 immer mit der Pflichtgrenze identisch war, nicht erhöht.

Die FDP kritisierte die Überlegungen. Dies wäre „nichts anderes als eine deutliche Erhöhung der Beiträge für diejenigen, die heute mehr als 3525 Euro verdienen“, sagte der FDP-Gesundheitsexperte Heinrich Kolb in Berlin. Deren Grenzbelastung steige um rund 13 Prozent für gleiche Leistungen ohne jede Ausweichmöglichkeit. Die FDP fordere ein System, das auf „leistungsgerechten Prämien basiert und den Bürgern echte Wahloptionen eröffnet“.

Auch die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) kritisierte die Überlegungen. „Eine derartige Mehrbelastung einem Personenkreis zuzumuten, der schon jetzt mit hohen Beiträgen zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beiträgt, wäre unverantwortlich“, sagte Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. Für die Betroffenen würde sich daraus eine Erhöhung ihres bisherigen Beitrages um zehn bis fast 50 Prozent ergeben.

„Jede Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze führt zu einer stärkeren Belastung der Besserverdienenden und erhöht deren Bereitschaft, in die private Krankenversicherung zu wechseln“, warnte auch Michaela Gottfried vom Verband der Angestellten-Krankenkassen. Die Flucht der überdurchschnittlich gesunden Versicherten mit höheren Einkommen aus der Solidargemeinschaft in die private Krankenversicherung sei die Hauptursache dafür, dass sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Kassen immer weiter öffne.
Autor: nnz

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