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Nach Strafanzeige durch PETA

Züchterin aus Bleicherode rechtskräftig verurteilt

Freitag, 01. Oktober 2021, 10:33 Uhr
Im Oktober 2019 erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen Gabriele Z. in Sollstedt, die als Landseer Züchterin bekannt ist. Nach langen Recherchen und rechtlichen Verfahren melden die Tierschützer nun, dass die Züchterin rechtskräftig verurteilt wurde...

Zusammen mit der Tierschutzdetektivin Judith Pein und dem TV-Format "HundKatzeMaus" wurden über einen längeren Zeitraum, auch unter Hinweisen einer örtlichen Whistleblowerin, erhebliche tierschutzwidrige Missstände dokumentiert, und zwar bei den Hunden, Kaninchen, Hühnern, Schafen und Gänsen.

Den Tieren stand teilweise kein ausreichendes Trinkwasser zur Verfügung, die Hunde wurden nicht vorschriftsmäßig aus ihren Käfigen zur Bewegung und sozialen Kontaktpflege herausgelassen, die Stallungen waren teilweise erheblich verkotet, verschmutzt, unhygienisch, einige Tiere waren krank, teilweise verwahrlost, das Gelände war mit Müll, Glasscherben und Knochenteilen übersät, alles u.a. Verletzungsgefahren für die Tiere.

Eine Durchschrift der Strafanzeige ging auch an das Veterinäramt Nordhausen, welches zunächst auch tätig wurde und Auflagen erteilte, dann jedoch der Halterin auch gegenüber der Staatsanwaltschaft beisprang. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen stellte dann im Juni 2020 das Ermittlungsverfahren ein. Neben einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Amtsveterinärin und öffentlichem Druck legte PETA eine umfangreiche Beschwerde bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in Jena ein. Per Weisung wurde das Verfahren dann von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wieder aufgenommen, fortgeführt mit weiteren Ermittlungen, die dann im Juli 2021 zur Beantragung eines Strafbefehls beim Amtsgericht Nordhausen führte. Der Strafbefehl wurde im September 2021 rechtskräftig, die Züchterin wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro, mithin 1000 Euro wegen 3 Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt (Az.: 173 Js 58307/19).

"Wir haben hier einen wichtigen Erfolg für die Tiere zu verzeichnen. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dies beweist diese rechtskräftige Verurteilung", so Dr. Edmund Haferbeck, Senior für Special Projects bei PETA. "Nur durch die umfangreiche Recherche konnte dieser Fall aufgedeckt werden, welcher einmal mehr beweist, dass "der gute Züchter von nebenan" nur ein Mythos ist. PETA geht mit aller Hartnäckigkeit gegen Tierquäler vor, nur so kann das Leid tausender Tiere in Deutschland endlich beendet werden."

Hund mit Augenentzündung im Bestand der Züchterin (Foto: PETA) Hund mit Augenentzündung im Bestand der Züchterin (Foto: PETA)


Der Hintergrund
Im Internet präsentiert sich die Tierhalterin als liebevolle Hundezüchterin, die vermeintlich Wert auf die Auswahl der Käufer legt. Die Realität zeigte jedoch ein ganz anderes Bild: Auf den Videoaufnahmen ist zu sehen, dass sich die sieben Hunde in kleinen Einzelzwingern befinden, die von Kot und Urin durchtränkt sind. Ihr Fell ist verfilzt und von Urin überzogen, die Krallen sind viel zu lang. Einige Vierbeiner leiden an schlimmen Augen- und Ohrenentzündungen und benötigen dringend medizinische Hilfe. Ausreichend Auslauf und Sozialkontakte erhalten sie nicht.

Zudem hielt und schlachtete die Züchterin Schafe, Hühner, Gänse und Kaninchen. Das Grundstück war mit Knochen- und Tierleichenteilen übersät. Die Hufe der Schafe waren in einem katastrophalen Zustand – einige lahmten aufgrund von Schmerzen in den Beinen und Gelenken. Die Hühner waren teilweise so krank, dass sie bereits ihr Federkleid verloren hatten. Die Kaninchen fristeten in Einzelhaltung in kleinen, dunklen Käfigen ohne Wasser oder Stroh ein trauriges Dasein.

Aufgrund der Beweise informierte PETA gemeinsam mit der Tierschutzdetektivin Judith Pein die Veterinärbehörden. Es war Gefahr in Verzug, da einige Tiere einen extrem verwahrlosten Eindruck machten und kein Wasser in den Ställen und Zwingern zur Verfügung stand. Das zuständige Veterinäramt kontrollierte die Züchterin sofort und erteilte aufgrund der tierschutzwidrigen Haltung direkt etliche Auflagen, welche die Frau innerhalb kürzester Zeit umsetzen sollte. Es wurde jedoch keines der Tiere beschlagnahmt.

Jana Hoger
Campaignerin Bereich Tierische Mitbewohner
Autor: red

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