Bürgermeisterwahl 2021
Rechtsaufsicht widerspricht Nordhäuser Rathaus
Donnerstag, 30. September 2021, 17:30 Uhr
Wer da dachte, dass sich die Vorbereitung auf die Wahl eines neuen Nordhäuser Bürgermeisters oder einer Bürgermeisterin harmonisch vollziehen würde, der muss - leider wieder einmal in Nordhausen - enttäuscht werden. Die Rechtsaufsicht erhebt Vorwürfe gegen die Verfahrensweise im Rathaus...
In der Mail an die Nordhäuser Stadträte, über die nnz vor einer Woche berichtet hatte, teilte das Nordhäuser Rathaus vertraulich mit, dass die 13 Bewerbungen "durch den Gemeinde- und Städtebund, die Rechtsaufsicht sowie das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unabhängig geprüft" seien.
Dem widerspricht die Rechtsaufsicht. Sie teilt der nnz mit, der Oberbürgermeister habe nur "fünf Studienabschlüsse (ohne konkrete Namen oder weitere Angaben aus dem Lebenslauf) übermittelt. Zu diesen Abschlüssen konnte die Rechtsaufsicht, nach Rücksprache mit dem für das Dienstrecht zuständigen Innenministerium, der Stadt Nordhausen mitteilen, dass diese Abschlüsse nicht den Anforderungen in der Stellenausschreibung entsprechen."
Und es geht weiter: Der Kommunalaufsicht lagen damit nicht zu allen 13 Bewerbern (wie die Stadt Nordhausen inzwischen in offiziellen Verlautbarungen die Bewerberzahl angibt) die Unterlagen zu den Abschlüssen vor. Seit der vergangenen Woche führt eine Bewerberin über ihre Nichtzulassung ein Nachprüfungsverfahren. Hierzu muss ausdrücklich festgestellt werden, dass die Stadt diesen Vorgang der Kommunalaufsicht nicht vorgelegt hat."
Der offenbar gegenüber den Stadträten vermittelte Eindruck einer vollständigen externen Prüfung sämtlicher Bewerberabschlüsse ist aus hiesiger Sicht nicht richtig, weshalb die Stadt Nordhausen gestern von der Kommunalaufsicht aufgefordert wurde, die Tatsachen gegenüber den Stadträten richtig darzustellen. Ob das inzwischen geschehen ist, konnte noch nicht bestätigt werden.
In dem Schreiben an das Nordhäuser Rathaus wird auch mitgeteilt, dass der Gemeinde- und Städtebund keine gesetzlich zugelassene Prüftstelle für das Beamtenrecht sei. Deshalb, so das Fazit aus der Behringstraße, könne aufgrund der unvollständigen Informationslage zu allen Bewerbern die Kommunalaufsicht keine Bestätigung für das laufende Bewerbungsverfahren abgegeben. "Die Vorgehensweise der Stadtverwaltung ist aus hiesiger Sicht (die der Rechtsaufsicht - d. Red.) auch nicht nachvollziehbar."
Auch wollte die nnz von der Rechtsaufsicht wissen, warum die aktuell zugelassen Bewerber jetzt weiterhin vertraulich (wie in der E-Mail durch die Stadtverwaltung festgelegt) behandelt werden. Es handelt sich doch auch um einen öffentlichen Wahlgang im Stadtrat.
Auch dazu antwortete die Behörde in der Behringstraße: "Üblicherweise sollten Bewerber für ein solches Wahlverfahren von der Stadtverwaltung darüber aufgeklärt werden, dass die Wahl öffentlich in einer Stadtratssitzung stattfindet und somit für zugelassene Bewerber kein Anspruch mehr auf Vertraulichkeit besteht. Dazu kann die Stadtverwaltung auch im Streitfall von den Bewerbern eine schriftliche Einverständniserklärungen einholen, um die Namensveröffentlichung vorzunehmen."
Auf die Frage der nnz, ob die Rechtsaufsicht schon zum jetzigen Stand Verfahrensfehler für das Bewerberverfahren sieht, wurde eher diplomatisch geantwortet: "Ein Oberbürgermeister ist bei seiner Amtsausübung zur Neutralitätspflicht verpflichtet. Ein Stadtrat muss eine freie Wahlentscheidung unter den zugelassen Bewerbern haben. Das Auswahlverfahren hat sich allein an den gesetzlichen Vorgaben in Artikel 33 des Grundgesetzes zu orientieren. Auch für ein Wahlverfahren im Stadtrat und das zuvor stattfindende Bewerberauswahlverfahren sind gerichtliche Überprüfungsverfahren möglich."
Peter-Stefan Greiner
Anmerkung der Red: Wir hatten Fragen auch an das Nordhäuser Rathaus geschickt, bislang jedoch keine Antworten erhalten
Autor: psgIn der Mail an die Nordhäuser Stadträte, über die nnz vor einer Woche berichtet hatte, teilte das Nordhäuser Rathaus vertraulich mit, dass die 13 Bewerbungen "durch den Gemeinde- und Städtebund, die Rechtsaufsicht sowie das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unabhängig geprüft" seien.
Dem widerspricht die Rechtsaufsicht. Sie teilt der nnz mit, der Oberbürgermeister habe nur "fünf Studienabschlüsse (ohne konkrete Namen oder weitere Angaben aus dem Lebenslauf) übermittelt. Zu diesen Abschlüssen konnte die Rechtsaufsicht, nach Rücksprache mit dem für das Dienstrecht zuständigen Innenministerium, der Stadt Nordhausen mitteilen, dass diese Abschlüsse nicht den Anforderungen in der Stellenausschreibung entsprechen."
Und es geht weiter: Der Kommunalaufsicht lagen damit nicht zu allen 13 Bewerbern (wie die Stadt Nordhausen inzwischen in offiziellen Verlautbarungen die Bewerberzahl angibt) die Unterlagen zu den Abschlüssen vor. Seit der vergangenen Woche führt eine Bewerberin über ihre Nichtzulassung ein Nachprüfungsverfahren. Hierzu muss ausdrücklich festgestellt werden, dass die Stadt diesen Vorgang der Kommunalaufsicht nicht vorgelegt hat."
Der offenbar gegenüber den Stadträten vermittelte Eindruck einer vollständigen externen Prüfung sämtlicher Bewerberabschlüsse ist aus hiesiger Sicht nicht richtig, weshalb die Stadt Nordhausen gestern von der Kommunalaufsicht aufgefordert wurde, die Tatsachen gegenüber den Stadträten richtig darzustellen. Ob das inzwischen geschehen ist, konnte noch nicht bestätigt werden.
In dem Schreiben an das Nordhäuser Rathaus wird auch mitgeteilt, dass der Gemeinde- und Städtebund keine gesetzlich zugelassene Prüftstelle für das Beamtenrecht sei. Deshalb, so das Fazit aus der Behringstraße, könne aufgrund der unvollständigen Informationslage zu allen Bewerbern die Kommunalaufsicht keine Bestätigung für das laufende Bewerbungsverfahren abgegeben. "Die Vorgehensweise der Stadtverwaltung ist aus hiesiger Sicht (die der Rechtsaufsicht - d. Red.) auch nicht nachvollziehbar."
Auch wollte die nnz von der Rechtsaufsicht wissen, warum die aktuell zugelassen Bewerber jetzt weiterhin vertraulich (wie in der E-Mail durch die Stadtverwaltung festgelegt) behandelt werden. Es handelt sich doch auch um einen öffentlichen Wahlgang im Stadtrat.
Auch dazu antwortete die Behörde in der Behringstraße: "Üblicherweise sollten Bewerber für ein solches Wahlverfahren von der Stadtverwaltung darüber aufgeklärt werden, dass die Wahl öffentlich in einer Stadtratssitzung stattfindet und somit für zugelassene Bewerber kein Anspruch mehr auf Vertraulichkeit besteht. Dazu kann die Stadtverwaltung auch im Streitfall von den Bewerbern eine schriftliche Einverständniserklärungen einholen, um die Namensveröffentlichung vorzunehmen."
Auf die Frage der nnz, ob die Rechtsaufsicht schon zum jetzigen Stand Verfahrensfehler für das Bewerberverfahren sieht, wurde eher diplomatisch geantwortet: "Ein Oberbürgermeister ist bei seiner Amtsausübung zur Neutralitätspflicht verpflichtet. Ein Stadtrat muss eine freie Wahlentscheidung unter den zugelassen Bewerbern haben. Das Auswahlverfahren hat sich allein an den gesetzlichen Vorgaben in Artikel 33 des Grundgesetzes zu orientieren. Auch für ein Wahlverfahren im Stadtrat und das zuvor stattfindende Bewerberauswahlverfahren sind gerichtliche Überprüfungsverfahren möglich."
Peter-Stefan Greiner
Anmerkung der Red: Wir hatten Fragen auch an das Nordhäuser Rathaus geschickt, bislang jedoch keine Antworten erhalten
