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Nach BGH-Urteil

Schreiben verunsichern Bankkunden

Dienstag, 14. September 2021, 12:02 Uhr
Tausende Thüringer erhalten derzeit Post von ihrer Bank. Darin werden sie aufgefordert, Vertragsänderungen und Preisanpassungen rückwirkend zuzustimmen. Anlass ist das BGH-Urteil vom 27. April. Die Verbraucherzentrale hat sich die Schreiben näher angesehen...

Darin hatte der BGH Regelungen der Postbank für unwirksam erklärt, nach denen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden möglich sind. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, die geforderte Zustimmung nicht unkritisch zu erteilen und veränderte Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

Obwohl sich das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 27. April nur auf Regelungen der Postbank bezieht, sind davon auch andere Banken und Sparkassen betroffen. Auch ihre Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisbestimmungen sind möglicherweise unwirksam, da sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden in den Vertrag einbezogen wurden.

„Es ist nachvollziehbar und legitim, dass die Kreditinstitute jetzt die Einwilligung ihrer Kunden einholen, um für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Verbraucher sollten ihre Zustimmung jedoch nur erteilen, nachdem sie die AGB und Preisbestimmungen genau geprüft haben. In ihnen können nachteilige Ergänzungen enthalten sein, wie beispielsweise die Einführung eines Verwahrentgeltes.

In folgenden Fällen, in denen eine Zustimmung verlangt wird, sollten Verbraucher besondere Vorsicht walten lassen:

  • AGB und Preisbestimmungen sollen rückwirkend für die Vergangenheit gelten. „Dadurch können Verbraucher beispielsweise ihren Anspruch auf die Erstattung gezahlter Kontoführungsentgelte verlieren“, so Andreas Behn
  • In die Zukunft gerichtete AGB und Preisbestimmungen enthalten für den Kunden nachteilige Ergänzungen wie beispielsweise die Einführung eines Verwahrentgeltes, Preiserhöhungen oder andere Kontomodelle
  • Mit der Zustimmung des Kunden sind andere Zustimmungen verknüpft, wie z.B. zum Verwahrentgelt, zum Verzicht auf Rückerstattungsansprüche zu viel gezahlter Bankentgelte etc..


„In den genannten Fällen sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein und gründlich prüfen, ob sie ihre Zustimmung erteilen wollen“, so der Fachexperte. Eines sei jedoch allen Aufforderungen an die Bankkunden gleich: „Erteilen Verbraucher ihre Zustimmung nicht, hat die Bank das Recht, ihren Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen – ohne Angabe von Gründen“, sagt Andreas Behn.

Bei Fragen zu individuellen Vertragskonstellationen helfen die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Thüringen weiter. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann über das zentrale Servicetelefon unter Tel. (0361) 555 14 0 vereinbart werden.
Autor: red

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