Na endlich!
Freitag, 14. Oktober 2005, 12:10 Uhr
Nordhausen (nnz). Viele Jahre musste der Nordhäuser, der während der Brenntage ein Feuerchen machen wollte, dies schriftlich im Rathaus anmelden. In den restlichen Kommunen des Landkreises ging das telefonisch. Nun hat auch die Kreisstadt nachgezogen.
Im Landkreis Nordhausen besteht ab morgen (15. Oktober) bis zum 28. Oktober wieder die Möglichkeit unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (siehe Abfallfibel Seite 19) nach vorheriger Anzeige - mindestens 2 Werktage vor Beginn - trockenen und unbelasteten Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen.
Diese Anzeige ist für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen bzw. für die Grundstücke in der Stadt und den zugehörigen Ortschaften telefonisch möglich. Über die Nummer 696 490 wird Mitarbeiter Michael Backhaus zu den Öffnungszeiten die Anzeige entgegen nehmen.
Die Anzeige ist auch schriftlich möglich. Formulare gibt es im Rathaus bzw. zum Herunterladen auf der städtischen Internet-Seite www.nordhausen.de nach Eingabe des Suchwortes Brenntage 2005 möglich. Dieses Formblatt kann dann per Post an das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, 99734 Nordhausen, Markt 15, geschickt bzw. dort in den Briefkasten geworfen werden, per E-Mail an die Adresse rechts-ordnungsamt@nordhausen.de bzw. per Fax an die Nummer 696 525. Auch die persönliche Abgabe ist u.a. beim Bürgerservice im Erdgeschoss des Neuen Rathauses möglich.
Das Rathaus hat geöffnet montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, mittwochs möglichst nach vorheriger Vereinbarung, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.
Autor: nnzIm Landkreis Nordhausen besteht ab morgen (15. Oktober) bis zum 28. Oktober wieder die Möglichkeit unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (siehe Abfallfibel Seite 19) nach vorheriger Anzeige - mindestens 2 Werktage vor Beginn - trockenen und unbelasteten Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen.
Diese Anzeige ist für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen bzw. für die Grundstücke in der Stadt und den zugehörigen Ortschaften telefonisch möglich. Über die Nummer 696 490 wird Mitarbeiter Michael Backhaus zu den Öffnungszeiten die Anzeige entgegen nehmen.
Die Anzeige ist auch schriftlich möglich. Formulare gibt es im Rathaus bzw. zum Herunterladen auf der städtischen Internet-Seite www.nordhausen.de nach Eingabe des Suchwortes Brenntage 2005 möglich. Dieses Formblatt kann dann per Post an das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, 99734 Nordhausen, Markt 15, geschickt bzw. dort in den Briefkasten geworfen werden, per E-Mail an die Adresse rechts-ordnungsamt@nordhausen.de bzw. per Fax an die Nummer 696 525. Auch die persönliche Abgabe ist u.a. beim Bürgerservice im Erdgeschoss des Neuen Rathauses möglich.
Das Rathaus hat geöffnet montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, mittwochs möglichst nach vorheriger Vereinbarung, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.
