nnz-online
Informationen vom Landeswahlleiter

Was bewirken meine zwei Stimmen zur Wahl?

Donnerstag, 02. September 2021, 10:28 Uhr
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Eine Erststimme für die direkte Wahl eines Wahlkreisbewerbers und eine Zweitstimme für die Wahl einer Partei. Was bewirken sie, welche ist die wichtigere?...

Durch die Erststimme (linke Seite auf dem Stimmzettel) wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereint.
Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte (blaue Schrift) abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Unter dem jeweiligen Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die Landesstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.

Für eine Partei, die zwar um Zweitstimmen (Landesliste) wirbt, aber keinen Direktbewerber (Kreiswahlbewerber) zur Wahl stellt, bleibt das entsprechende Feld auf der linken Stimmzettelhälfte leer.

„Abschließend möchte ich hier nochmals darauf hinweisen, dass die Zweitstimme nicht - wie häufig zu hören - zweitrangig ist, sondern die ausschlaggebende Stimme für die Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag darstellt“, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de