nnz-Forum: Gute Chancen
Freitag, 07. Oktober 2005, 07:25 Uhr
Nordhausen (nnz). Gute Chancen für den Landkreis Nordhausen im Streit um die Kreisumlage mit der Stadt Nordhausen sieht nnz-Leser Volker Theuerkauf zumindest beim Posten der ungedeckten Kosten für Verwaltung und Investitionen der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises.
Die Stadt klagte bisher teilweise erfolgreich gegen die Höhe der Kreisumlage. Gegenstand der Kreisumlage sind auch die anteiligen Kosten für die Schulen des Landkreises. Die Schulumlage wird den Gemeinden ohne eigene Schulträgerschaft vom Landkreis im Rahmen des Finanzausgleichs auferlegt
Aufgrund der eigenen Schulträgerschaft der Stadt Nordhausen ist man hier der Auffassung, daß der städtische Anteil an den ungedeckten Kosten für die Finanzierung der Schulen im Landkreis von der Stadt über die Kreisumlage nicht zu tragen sind, obwohl das Gesetz in der gültigen Fassung eine andere Sprache spricht. Dazu gehören auch die Zinsen für Investitionen, denn die Art der Finanzierung wurde letztlich im Kreistag mehrheitlich beschlossen. In der Folge muß der Landkreis die kleineren Gemeinden mit einer höheren Schulumlage zur Kasse bitten.
Die Richter am Verwaltungsgericht in Weimar stehen damit vor einer schwierigen Entscheidung. Sollte die Stadt Nordhausen mit Ihrer Klage auch in diesem Punkt Erfolg haben, dann wäre dies zwar ein Schritt für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung aber auch ein Signal für die Überflüssigkeit einer Kreisverwaltung in Thüringen mit ausgleichender Funktion in der Finanzverwaltung, wie in anderen Bundesländern üblich.
Die doppelte Schulträgerschaft in Nordhausen aber muß nicht sein. Die Stadt möchte den Status der eigenen Schulträgerschaft aber freiwillig aufrechterhalten. Aufgrund der amtlich festgestellten fehlenden finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Nordhausen ist einer Übernahme der städtischen Schulen durch einen entsprechenden Antrag des Landrates im Moment Tür und Tor geöffnet. Doch hier hat man es derzeit nicht so eilig. Dabei lägen die Chancen für den gesamten Landkreis und deren Gemeinden auf einer Hand. Zukünftig wäre eine nachhaltige Schulnetzplanung in einer Hand möglich und die von der Stadt Nordhausen mit zu tragende Schulumlage würde die kleineren Gemeinden in diesem Punkt entlasten. Doch von dieser Solidargemeinschaft ist bisher keine Rede.
"Die Ostler blockieren sich meistens selbst", so die Worte einer Nordhäuser Bürgerrechtlerin, welche längst das Weite gesucht hat, im Interview mit einer Tageszeitung. Sie hat womöglich Recht, denn dieses Beispiel ist nur eines von vielen. Die Nordhäuser Bürger ja auch Unternehmen haben in der Regel das Nachsehen. Sie müssen am Ende die Folgen für einen fortwährenden Verwaltungskrieg tragen, die jüngste Steuererhöhung der Stadt Nordhausen für den Grundbesitz ist wohl nur ein Beispiel dafür.
Volker Theuerkauf, Steigerthal
Die Stadt klagte bisher teilweise erfolgreich gegen die Höhe der Kreisumlage. Gegenstand der Kreisumlage sind auch die anteiligen Kosten für die Schulen des Landkreises. Die Schulumlage wird den Gemeinden ohne eigene Schulträgerschaft vom Landkreis im Rahmen des Finanzausgleichs auferlegt
Aufgrund der eigenen Schulträgerschaft der Stadt Nordhausen ist man hier der Auffassung, daß der städtische Anteil an den ungedeckten Kosten für die Finanzierung der Schulen im Landkreis von der Stadt über die Kreisumlage nicht zu tragen sind, obwohl das Gesetz in der gültigen Fassung eine andere Sprache spricht. Dazu gehören auch die Zinsen für Investitionen, denn die Art der Finanzierung wurde letztlich im Kreistag mehrheitlich beschlossen. In der Folge muß der Landkreis die kleineren Gemeinden mit einer höheren Schulumlage zur Kasse bitten.
Die Richter am Verwaltungsgericht in Weimar stehen damit vor einer schwierigen Entscheidung. Sollte die Stadt Nordhausen mit Ihrer Klage auch in diesem Punkt Erfolg haben, dann wäre dies zwar ein Schritt für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung aber auch ein Signal für die Überflüssigkeit einer Kreisverwaltung in Thüringen mit ausgleichender Funktion in der Finanzverwaltung, wie in anderen Bundesländern üblich.
Die doppelte Schulträgerschaft in Nordhausen aber muß nicht sein. Die Stadt möchte den Status der eigenen Schulträgerschaft aber freiwillig aufrechterhalten. Aufgrund der amtlich festgestellten fehlenden finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Nordhausen ist einer Übernahme der städtischen Schulen durch einen entsprechenden Antrag des Landrates im Moment Tür und Tor geöffnet. Doch hier hat man es derzeit nicht so eilig. Dabei lägen die Chancen für den gesamten Landkreis und deren Gemeinden auf einer Hand. Zukünftig wäre eine nachhaltige Schulnetzplanung in einer Hand möglich und die von der Stadt Nordhausen mit zu tragende Schulumlage würde die kleineren Gemeinden in diesem Punkt entlasten. Doch von dieser Solidargemeinschaft ist bisher keine Rede.
"Die Ostler blockieren sich meistens selbst", so die Worte einer Nordhäuser Bürgerrechtlerin, welche längst das Weite gesucht hat, im Interview mit einer Tageszeitung. Sie hat womöglich Recht, denn dieses Beispiel ist nur eines von vielen. Die Nordhäuser Bürger ja auch Unternehmen haben in der Regel das Nachsehen. Sie müssen am Ende die Folgen für einen fortwährenden Verwaltungskrieg tragen, die jüngste Steuererhöhung der Stadt Nordhausen für den Grundbesitz ist wohl nur ein Beispiel dafür.
Volker Theuerkauf, Steigerthal
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
