Das Thüringer Landesamt für Statistik teilt mit:
Anzahl der Hilfeempfänger 2020 gesunken
Montag, 09. August 2021, 10:19 Uhr
Zum Ende des vergangenen Jahres erhielten in Thüringen 4 830 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Kapitel 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), davon 3 025 außerhalb von und 1 805 Personen in Einrichtungen...
Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik war das gegenüber dem Vorjahresstichtag ein Rückgang um 2 660 Leistungsempfänger bzw. 35,5 Prozent.
845 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (17,5 Prozent) bezogen Ende 2020 Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere 230 Personen bzw. 4,8 Prozent befanden sich im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Rund zwei Drittel der Hilfebedürftigen (2 890 Personen bzw. 59,8 Prozent) waren im Alter von 25 bis unter 65 Jahren und 865 Personen (17,9 Prozent) 65 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter betrug 45,9 Jahre.
Die 4830Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger lebten in 4680 Personengemeinschaften, darunter 61,4 Prozent (2 875 Personengemeinschaften) außerhalb von Einrichtungen und 38,6 Prozent (1 805 Personengemeinschaften) in Einrichtungen.
Der durchschnittliche Bruttobedarf für Personengemeinschaften außerhalb von Einrichtungen lag im Jahr 2020 bei monatlich 781 Euro (2019: 732 Euro). Nach Abzug aller Einkommen betrug der durchschnittliche monatliche Nettobedarf 495 Euro (2019: 421 Euro).
Für Hilfe zum Lebensunterhalt wurden im Jahr 2020 von den öffentlichen Haushalten insgesamt 25,9 Millionen Euro als Bruttoausgaben aufgewendet. Das waren 6,1 Millionen Euro bzw. 19,0 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 2,4 Millionen Euro (2019: 4,1 Millionen Euro) verausgabten die Träger dieser Sozialhilfeart 23,5 Millionen Euro netto und damit 4,4 Millionen Euro bzw. 15,7 Prozent weniger als 2019.
Bitte beachten:
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er- Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens zwei. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren.
Autor: redNach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik war das gegenüber dem Vorjahresstichtag ein Rückgang um 2 660 Leistungsempfänger bzw. 35,5 Prozent.
845 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (17,5 Prozent) bezogen Ende 2020 Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere 230 Personen bzw. 4,8 Prozent befanden sich im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Rund zwei Drittel der Hilfebedürftigen (2 890 Personen bzw. 59,8 Prozent) waren im Alter von 25 bis unter 65 Jahren und 865 Personen (17,9 Prozent) 65 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter betrug 45,9 Jahre.
Die 4830Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger lebten in 4680 Personengemeinschaften, darunter 61,4 Prozent (2 875 Personengemeinschaften) außerhalb von Einrichtungen und 38,6 Prozent (1 805 Personengemeinschaften) in Einrichtungen.
Der durchschnittliche Bruttobedarf für Personengemeinschaften außerhalb von Einrichtungen lag im Jahr 2020 bei monatlich 781 Euro (2019: 732 Euro). Nach Abzug aller Einkommen betrug der durchschnittliche monatliche Nettobedarf 495 Euro (2019: 421 Euro).
Für Hilfe zum Lebensunterhalt wurden im Jahr 2020 von den öffentlichen Haushalten insgesamt 25,9 Millionen Euro als Bruttoausgaben aufgewendet. Das waren 6,1 Millionen Euro bzw. 19,0 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 2,4 Millionen Euro (2019: 4,1 Millionen Euro) verausgabten die Träger dieser Sozialhilfeart 23,5 Millionen Euro netto und damit 4,4 Millionen Euro bzw. 15,7 Prozent weniger als 2019.
Bitte beachten:
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er- Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens zwei. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren.
