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Verfassungsrichter geben Klage der Sender nach mehr Gebühren statt

Rundfunkgebühren werden nun doch angehoben

Donnerstag, 05. August 2021, 16:40 Uhr
 Das Bundesverfassungsgericht hat heute die im Dezember 2020 gescheiterte Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 83 Eurocent in Kraft gesetzt, obwohl das Bundesland Sachsen-Anhalt dem entsprechenden Staatsvertrag nicht zugestimmt hat. Die Reaktionen in der Thüringer Politik fallen unterschiedlich aus …
 
Die Karlsruher Richter werteten die Weigerung des Landesparlaments von Sachsen-Anhalt als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Im heutigen Urteil heißt es, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen" erfolgen müsse. Die Länder hätten als Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihren Auftrag durch eine "bedarfsgerechte Finanzierung" erfüllen könnten. Weiter erklärten sie, dass in Zeiten „von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, ‘Fake News’, ‘Deep Fakes’“ die Bedeutung eines beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks wachse.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mario Voigt, begrüßt „die Richtungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“ Er ließ sich nach Verkündung des Urteils folgendermaßen zitieren: „Die politische Diskussion über den Auftrag und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird weitergehen. Wir haben den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt. Entsprechend bedarf es des Reformwillens aller Beteiligten, um Akzeptanz und Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu untermauern. Ziel muss es sein, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein sicheres finanzielles Fundament zu stellen.
 
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hatte bereits im vergangenen Jahr der Anhebung der Rundfunkbeiträge mehrheitlich zugestimmt. Dieser Entscheidung vorausgegangen waren intensive Diskussionen auch innerhalb unserer Fraktion.“


Wesentlich kritischer äußerte sch dagegen Jens Cotta, der medienpolitische Sprecher der Thüringer AfD-Fraktion:
 
„Ich bin überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall eine sehr fragwürdige Abwägung von Rechtsgütern vorgenommen hat. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet jedenfalls einen schweren Schlag gegen die föderalen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems“, sagte er.

„Wenn die Nicht-Zustimmung eines Landes jetzt wirkungslos bleibt, wird nicht nur die souveräne Entscheidung eines Bundeslandes ausgehebelt und das föderale Einstimmigkeitsprinzip konterkariert, sondern im Grunde auch jede realistische politische Möglichkeit einer Reform der Rundfunkfinanzierung verbaut. De facto besagt die Entscheidung, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, die Forderungen der Öffentlich-Rechtlichen nach immer mehr Geld und die fortwährende Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch den Gesetzgeber einzudämmen.“

Cotta meint, das Bundesverfassungsgericht gehe von einer höchst einseitigen Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Anstalten aus. Er vermutet, dass für die Verfassungsrichter in der Perspektive die Sender geradezu so etwas wie ein Wahrheitsministerium zu sein scheinen.
 
„Heute ist ein schlechter Tag für den Meinungspluralismus und für den Föderalismus. Das wird die AfD nicht entmutigen, weiterhin für eine grundlegende Reform der Öffentlich-Rechtlichen und für die Abschaffung des Rundfunkbeitrages einzutreten“, beschloss Cotta seine Stellungnahme.
Autor: red

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