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Rinke darf „Ja“ sagen

Donnerstag, 29. September 2005, 11:21 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte gestern bereits über einen Stadtratsbeschluß berichtet, der die Welt der Energieversorgung in Nordhausen verändern wird. Mit einem Klick gibt es weitere Einzelheiten.


Mit einem entsprechenden Beschluss haben gestern Abend die Nordhäuser Stadträte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Nordhausen (EVN) der Gründung der 100%-igen Tochter EVN Netz GmbH zuzustimmen. Mit der Gründung dieser GmbH wird eine EU-Richtlinie und die entsprechende Forderung des deutschen Gesetzgebers umgesetzt, die besagt: Erzeugung bzw. Vertrieb von Strom und Gas muss abrechnungstechnisch und gesellschaftsrechtlich vom Betrieb der entsprechenden Netzanlagen (z.B. Strom- und Gasleitungen) getrennt werden.

Damit soll für mehr Transparenz bei der Preis-Gestaltung für die Nutzung der Netze (Netzentgelte) – auch durch Dritte – und letztlich für sinkende Preise gesorgt werden. Eine neu entstehende Regulierungsbehörde werde dies künftig überwachen. Mit dieser Trennung von Vertrieb und Netzbetrieb sollen künftig z.B. mögliche wettbewerbsverzerrende Subventionen der Energie-Erzeuger für „seine“ Netzanlagen sowie eine eventuelle Diskriminierung gegenüber anderen Energiehändlern unmöglich gemacht werden. Dies wird auch durch die weitreichende Kappung von Informationsflüssen zwischen dem energie-erzeugenden und -verkaufenden Mutterunternehmen (EVN) und der Netz GmbH sichergestellt.

Mit der Gründung der Netz-GmbH gehöre man deutschlandweit zu den ersten bei diesem Prozess, sagte EVN-Geschäftsführer Hans-Peter Dörflinger und habe damit den klaren Vorteil, diesen Prozess noch mitgestalten zu können, „und wir brauchen damit nicht den oft schnellen Entwicklungen in diesem Sektor hinterher zu hecheln, was oft wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Denn es gilt: Nicht die Großen siegen über die die Kleinen, sondern die Schnellen über die Langsamen.“ Man habe sich bei der Vorbereitung der Trennung genau jener Gesellschaft bedient, die auch die Bundesregierung beraten habe bei der Umsetzung der EU-Beschlüsse in deutsches Recht.

Die EVN bleibe nach wie vor Eigentümerin der Netze und werde diese an die Netz GmbH verpachten, die dafür einen Pachtzins entrichte, während umgekehrt die EVN-Mutter über entsprechende Verträge Dienstleistungen für die Tochter erbringe. Die Netz-GmbH werde in der Startphase neben dem Geschäftsführer voraussichtlich nur zwei Mitarbeiter haben, die aus dem Personalstamm der EVN kämen. Die Rechte sämtlicher Arbeitnehmer seien durch entsprechende Verträge gesichert.

Mit der Gründung der auch personell sehr schlanken Netz-GmbH habe man mit geringst möglichem Aufwand den Gesetzesvorgaben Genüge getan, sagte die Oberbürgermeisterin. Die Stadträte ließen sich von Dörflinger versichern, dass die Stadtwerke–Holding als Gesellschafter der EVN – und damit die Stadträte – nach wie vor dieselben Entscheidungs- und Durchgriffsrechte auf die Netz GmbH hätten wie auf die EVN - natürlich unter Beachtung des Energie-Wirtschaftsgesetzes. „Die Netz-Gesellschaft kann ohne Ihre Zustimmung nichts tun“, so Dörflinger. Das sei im geänderten EVN-Gesellschaftervertrag auch noch einmal fest geschrieben, über den die Stadträte auf ihrer Sitzung am 2. November abstimmen werden.

Gesellschafter der Energieversorgung Nordhausen ist zum einen die Stadtwerke Nordhausen – Holding für Verkehrs und Versorgung (eine 100-prozentige Tochter der Stadt Nordhausen) mit 55,8 % der Anteile. 44,2 % Prozent der Anteile hält zum anderen die TEAG. Für die Kunden der Energieversorgung ergeben sich durch die Gründung der Netz GmbH nur insoweit Änderungen, als der eigentliche Netzanschluss jetzt von der Netz GmbH geführt werde, so Dörflinger. In nächster Zeit würden die Kunden informiert.
Autor: nnz

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